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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2004/05 ausgegeben am 17. November 2004 5. Stück

Verleihungen

53.  Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozent für das Fach Historische Musikpraxis an Herrn Dr. Luciano CONTINI.

Berufungskommissionen

54.   Änderung der Mitglieder der Berufungskommission zur Besetzung einer/eines Universitätspro-fessorin/Universitätsprofessors für Horn (Nachfolge Berger) gemäß § 98 Abs. 4 UG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Kundmachungen

55.   Wahlkundmachung betreffend die Personalvertretungswahl am 1. Dezember und 2. Dezember 2004.

56.  Kundmachung über die Wahl des Betriebsrates des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

57.  Kundmachung über die Wahl des Betriebsrates des allgemeinen Universitätspersonals im Betrieb Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

58.   Wahlergebnis der interimistischen Vorsitzenden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen.

59.  Wahlergebnis des Wahlvorstandes des Betriebsrates des allgemeinen Universitätspersonals im Betrieb Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für die Betriebsratswahl 2004.

60.  Personalzuordnung zum Joseph Haydn Institut.

61.  Änderung in den Studienplänen Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung.

Todesfälle

62. Em. o. Univ.-Prof. Ricardo ODNOPOSOFF.

Offene Stellen

63.  Ausschreibung der Stelle eines Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin am Institut für Schauspiel und Schauspielregie der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

64.  Ausschreibung der Stelle einer/eines vollbeschäftigten Vertragslehrerin/ Vertragslehrers am Institut für Komposition, Musiktheorie, Musikgeschichte und Dirigieren der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

65. Ausschreibung der Stelle einer/eines teilbeschäftigten Vertragslehrerin/Vertragslehrers am Institut für Blas- und Schlaginstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

66. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Violine (Ersatzkraft) an der Universität Mozarteum Salzburg.

67.  Ausschreibung von zwei AssistentInnen-Stellen in der Abteilung für Musikpädagogik Salzburg an der Universität Mozarteum Salzburg.

68.  Ausschreibung der Stelle eines/einer Mitarbeiters/Mitarbeiterin für die Internationale Sommerakademie Prag-Wien-Budapest der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

69.  Ausschreibung der Stelle einer/eines organisatorischen Mitarbeiters/Mitarbeiterin für die Internationale Sommerakademie Prag-Wien-Budapest an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

70. Ausschreibung der Stelle einer Sekretärin/eines Sekretärs im Büro für Internationale Beziehungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Stipendien und programme

71. Ausschreibung des Junior Fellowships des IFK (Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften).

72.  Internationaler Forschungslehrstuhl Blaise Pascal in Paris/Ile de France.

73.   Aktionstage Politische Bildung in Europäischen Jahr der Politischen Bildung 2005 „Demokratie lernen und leben“.

 

Verleihungen

53.  Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozent für das Fach Historische Musikpraxis an Herrn Dr. Luciano CONTINI.

Aufgrund des Beschlusses der Habiliationskommission vom 08.06.2004 wurde Herrn Dr. Luciano CONTINI mit Bescheid vom 09. November 2004 die Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozent für das künstlerische Fach Historische Musikpraxis verliehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

Berufungskommissionen

54.   Änderung der Mitglieder der Berufungskommission zur Besetzung einer/eines Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für Horn (Nachfolge Berger) gemäß § 98 Abs. 4 UG 02 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

In Abänderung der Verlautbarung im Mitteilungsblatt vom 2.6.2004 werden die Gutachter laut

§ 98 (4) UG für die Berufungskommission Horn (Nachfolger Berger) wie folgt bestimmt:

Interne Gutachter:

GISLER Barbara

TURNOVSKY Stepan

Externe Gutachter:

HÖGNER Günter

HETZINGER Albert

Die entscheidungsbefugte Berufungskommission für Horn setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Oberbau:

BERGER Roland

SCHAFFERER Nikolaus

POMBERGER Josef

KÜBLBÖCK Dietmar

WIDHOLM Gregor

Mittelbau:

SPITZNAGEL Astrid

PRONEBNER Bernhard

Studierende:

STÖFFELMAYER Raphael

PEHAM Christoph

Der Vorsitzende: R. Riedmann

Kundmachungen

55.   Wahlkundmachung betreffend die Personalvertretungswahl am 1. Dezember und 2. Dezember 2004.

Zentralausschuss für die Universitätslehrer beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

1. In den Zentralausschuss sind 9 Mitglieder zu wählen.

2. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens ab dem 7. Tag vor dem (ersten) Wahltag an dem in P. 2 genannten Ort für die Wahlberechtigten zur Einsicht aufliegen und darüber hinaus im Anschluss an diese Kundmachung angeschlagen werden.

3. ZEIT und ORT der STIMMABGABE werden spätestens ab dem 7. Tag vor dem (ersten) Wahltag im Anschluss an diese Kundmachung angeschlagen werden.

4. Stimmen können gültig nur mit einem amtlichen Stimmzettel abgegeben werden.

5. Bei der Wahl sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Die STIMMABGABE erfolgt in der Weise, dass der Wähler in der Wahlzelle den ihm vom Vorsitzenden der Sprengelwahlkommission übergebenen ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in einen ihm vom Vorsitzenden übergebenen Umschlag (Wahlkuvert) legt und den Umschlag sodann geschlossen dem Vorsitzenden übergibt, der ihn uneröffnet in die Wahlurne legt. Der Stimmzettel ist in der Form auszufüllen, dass die Wählergruppe, die gewählt wird, in dem vor der Bezeichnung der Wählergruppe befindlichen Kreis angekreuzt wird.

6. Das Wahlrecht ist grundsätzlich persönlich auszuüben. Ein Wahlberechtigter, der am Wahltag (an den Wahltagen) nicht an dem Ort, an dem er sein Stimmrecht auszuüben hat, anwesend sein kann, ist berechtigt, bei der Sprengelwahlkommission seine Zulassung zur Briefwahl zu beantragen. Zur Briefwahl berechtigte erhalten von der Sprengelwahlkommission den amtlichen Stimmzettel, ein Wahlkuvert und einen Briefumschlag zugestellt (ausgefolgt). Sie haben den Stimmzettel nach Ausfüllung in das Wahlkuvert und dieses in den Briefumschlag zu legen und im Wege der Post, Dienst- oder Kurierpost der Sprengelwahlkommission zu übermitteln, dass die Sendung spätestens bis zum Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit bei der Sprengelwahlkommission einlangt. Verspätet einlangende Stimmzettel sind ungültig. Zur Briefwahl Berechtigte können ihre Stimme am Wahltag auch unmittelbar bei der Sprengelwahlkommission abgeben.

E. Freismuth

56.  Kundmachung über die Wahl des Betriebsrates des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

1. In den Betriebsrat sind 9 Mitglieder zu wählen.

2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 22. Mai 1974, BGBI Nr. 319) in den Institutssekretariaten und im Büro des Studiendirektors (1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, D 0135) zur Einsicht auf.

3. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 26. November 2004 angefangen im Büro des Studiendirektors (1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, D 0135) zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen.

4. Die Stimmabgabe findet am 1. und 2. Dezember 2004 jeweils von 10 bis 18 Uhr im Sitzungssaal der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, A 0101) statt.

5. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist im Stimmzettel anzukreuzen, zu unterstreichen oder auf sonstige Weise, z. B. durch Durchstreichen aller übrigen Wahlvorschläge oder durch Angabe eines oder mehrerer Wahlwerber, eindeutig zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass der Wähler in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in den ihm vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes (Wahlkommission) übergebenen Umschlag sodann geschlossen dem Vorsitzenden übergibt, der ihn ungeöffnet in die Urne legt.

6. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.

7. Wahlberechtigte, die wegen Urlaub, Karenzurlaub, Leistung des Präsenzdienstes oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung des Wahlrechtes spätestens bis 23. November 2004 beim Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlku-vert), der keinerlei Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person des Wählers schließen lassen, zu geben, diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu geben und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 2. Dezember 2004 beim Wahlvorstand einlangt. Wahlkuverts ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt; doch ist er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn er die ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.

8. Mitglieder des Wahlvorstandes sind:

            Rudolf RIEDMANN

            Brigitte SCHMIDTMAYR

            Michael STEPHANIDES (Vorsitzender)

      Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes sind:

            Matthias BERTSCH

            Ingomar RAINER

            Stefan SCHÖN

E. Freismuth

57.   Kundmachung über die Wahl des Betriebsrates des allgemeinen Universitätspersonals im Betrieb Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

1. In den Betriebsrat sind 6 Mitglieder zu wählen.

2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 22. Mai 1974, BGBI. Nr. 319 ) im Büro des Studiendirektors, D 01 35, A.-v.-Webern Platz 1, 1030 Wien zur Einsicht aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer auf.

3. Die zur Wahlordnung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 22. November 2004 angefangen im Büro des Studiendirektors, D 01 35, A.-v.-Webern Platz 1, 1030 Wien zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen.

4. Die Stimmabgabe findet am Mittwoch, den 1. Dezember 2004 in der Zeit von 11 Uhr bis 14 Uhr im Sitzungssaal A 01 01 A.-v.-Webern Platz 1, 1030 Wien statt.

5. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist im Stimmzettel anzukreuzen, um damit einen oder mehrere Wahlwerber eindeutig zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass der Wähler in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in den ihm vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes (Wahlkommission) übergebenen Umschlag legt und den Umschlag sodann geschlossen dem Vorsitzenden übergibt, der ihn ungeöffnet in die Urne liegt.

6. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.

7. Wahlberechtigte, die wegen Urlaub, Karenzurlaub, Leistung des Präsenzdienst oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 23. November 2004 beim Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keinerlei Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person des Wählers schließen lassen, zu geben, diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im (Haus) Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 1. Dezember 2004 beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt; doch ist er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn er die ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.

8. Mitglieder des Wahlvorstandes sind:

      1. Mag. Ester Tomasi

      2. Dorit Soltiz

      3. Mag. Otto Grubauer

      Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes sind:

      1. Renate Lahner

      2. Gudrun Kurz

      3. Ilse Brandstätter

E. Freismuth

58.   Wahlergebnis der interimistischen Vorsitzenden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen.

In der Sitzung am 20. Oktober 2004 des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien wurde Frau Mag. Ulrike SYCH zur interimistischen Vorsitzenden gewählt.

E. Freismuth

59.  Wahlergebnis des Wahlvorstandes des Betriebsrates des allgemeinen Universitätspersonals im Betrieb Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für die Betriebsratswahl 2004.

In der am 03. November 2004 stattgefundenen Betriebsversammlung wurde für die Betriebsratswahl 2004 folgender Wahlvorstand gewählt:

Mag. Ester TOMASI, Dorit SOLTIZ, Mag. Otto GRUBAUER

Ersatz:

Renate LAHNER, Gudrun KURZ, Ilse BRANDSTÄTTER

Die Vorsitzende: P. Weissberg

60. Personalzuordnung zum Joseph Haydn Institut.

Das Rektorat hat am 03.11.2004 nach Einholung einer Stellungnahme des Senates beschlossen, dass Frau Mag. Elisabeth KROPFITSCH und Herr VL Heinrich BRUCKNER dem Joseph Haydn Institut zuzuordnen sind.

Der Rektor: W. Hasitschka

61.  Änderung in den Studienplänen Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.10.2004 folgende Änderungen in den Studienplänen Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung genehmigt:

     Studienplan ME

-     Das Fach „Tonsatz und Hören“ wird bei insgesamt gleichbleibender Stundenanzahl wie folgt aufgeteilt:

Erster Abschnitt:

Tonsatz 1 – 4: 2.0 SSt/SU

Gehörbildung 1 – 4: 1.0 SSt/SU

Zweiter Abschnitt:

Tonsatz 5 und 6: 1.0 SSt/SU

Gehörbildung 5 und 6: 1.0 SSt/SU

Daraus ergibt sich auch eine Änderung bei der „Anerkennung von Studien der Pädagogischen Akademien“ (Punkt 13 des Studienplanes):

Musiktheorie und Hören: nunmehr 3 SSt (Gehörbildung 1 SSt und Tonsatz 2 SSt)

-     Die Regelung bezüglich der „Ergänzung im zentralen künstlerischen Fach“ (Freies Wahlfach) wird folgendermaßen spezifiziert: Bei Gesang als erstes Instrument ist diese Ergänzung (wie bei allen anderen zentralen künstlerischen Fächern) eingeschränkt auf den zweiten Studienabschnitt.

-     Die Zulassungsprüfungsmodalitäten werden gemäß der im Informationsblatt veröffentlichten Form einstimmig beschlossen. Demnach besteht die Zulassungsprüfung aus mehreren Prüfungsteilen:

I. Erstes Instrument / Gesang

II. Weitere instrumentale und vokale Fähigkeiten:

a) Pflichtfach Gesang (entfällt bei Gesang als 1. Instrument)

b) Pflichtfach Klavier (entfällt bei Klavier als 1. Instrument)

c) Weitere Fähigkeiten im instrumentalen und vokalen Musizieren (verpflichtend für 1. Instrument Klavier bzw. Gesang als 1. Instrument)

III. Musikhören / Musikkunde

a) Allgemeine Musiklehre (schriftlicher Test)

b) Gehörtest (schriftlicher Test)

c) Blattsingen und klavierpraktische Fertigkeiten

IV. Musikalische Gruppenarbeit

-     In der Regelung bezüglich der Ersatzwahlfächer (Punkt 4 – letzter Absatz des Studienplanes) ist am Ende der Formulierung folgende Ergänzung anzubringen: „auch bei zeitlich versetztem Studienbeginn“.

-     Ausdrücklich wird festgehalten, dass in der Studienrichtung ME Gesang nicht als zweites Instrument wählbar ist. Der Studienplan hat explizit auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.

-     Die bisher in den Äquivalenzlisten aufgeführten Anrechnungsautomatismen werden zwecks Vereinfachung der Anrechnungsabläufe als Verordnung im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Folgende Änderungen betreffen die Freien Wahlfächer:

Neu aufgenommen werden sollen folgende Lehrveranstaltungen im:

Bereich: Musikgestaltung

Ensemble/Ensembleleitung Gesang 1: 2.0 SSt/UE

Ensemble/Ensembleleitung Kammermusik: 2.0 SSt/UE

Ensemble/Ensembleleitung Volksmusik: 2.0 SSt/UE

Bereich: Musikvermittlung

Atem– und Körperarbeit: 0.5 SSt/UE

Computer-Notensatz: 2.0 SSt/SE

Funktionelle Entspannung 1-4: 1.0 SSt/EI

Haltung und Bewegung für Instrumentalisten 1-4: 1.0 SSt/EI

Folgende zusätzliche Änderungen betreffend die Freien Wahlfächer, wobei sich SSt und LV-Typ nicht ändern:

Bereich: Musikgestaltung

alt: Stilkunde und Aufführungspraxis neu: Stilkunde und Aufführungspraxis 1,2,3

alt: Tonsatz     neu: Tonsatz (Komposition)

Bereich: Musikkultur

alt: Stilkunde und Aufführungspraxis neu: Stilkunde und Aufführungspraxis 1,2,3

alt: Schulbezogene Musikdidaktik  neu: Schulbezogene Musikdidaktik 1,2

Die Prüfungsordnung (Punkt 15 Abs. 4 des Studienplanes) soll wie folgt geändert werden:

„Die 2. Diplomprüfungen besteht aus folgenden Teilen:

·     Erfolgreiche Teilnahme an allen Pflichtlehrveranstaltungen des 2. Studienabschnittes

·     Erfolgreiche Teilnahme an den Freien Wahlfächern im Ausmaß von 7 Stunden“

Diese beiden Bedingungen sollen dort gestrichen werden unter dem Punkt „Zulassungsbedingungen für die Defensio“ angeführt werden.

Bei folgender Lehrveranstaltung soll der Titel geändert werden:

alt: Instrumentalpraktikum Schlagwerk

neu: Instrumentalpraktikum Schlaginstrumente

Studienplan IME

Folgende Änderungen sind in den Studienplan IME aufzunehmen:

Wissenschaftliches Studienfeld  2 4 6

Allgemeine Repertoirekunde 1 VK    2 0 2

Allgemeine Repertoirekunde 2 VK   0 2 2

Stilkunde u. Aufführungspraxis VK   0 2 2

Pädagogisches Studienfeld  6 13 20

Pädagogisches Laboratorium SU   2 0 2

(Allg. Didaktik 1)

Allg. Didaktik des Instrumental-

und Gesangsunterrichts 2,3 SE   0 2 2

Didaktik des 1. Instruments / Gesangs 1(2) SU 2 0 2

Didaktik des 1. Instruments /Gesangs 3(4) SU 0 2 2

Didaktik des 2. Instruments /Gesangs 1(2) SU 2 0 2

Didaktik des 2. Instruments /Gesangs 3(4) SU 0 2 2

  Lehrpraxis des 1. Instruments / Gesangs SU 0 2 2

Lehrpraxis des 2. Instruments / Gesangs SU 0 2 2

Lehrpraxis an (Musik)Schulen –

1. Instrument / Gesang SU  0 2 2

Lehrpraxis an (Musik)Schulen –

2. Instrument / Gesang SU  0 2 2

Den AbsolventInnen von IGP werden die didaktischen Lehrveranstaltungen in IME en bloc angerechnet. Ebenso werden AbsolventInnen von ME alt die dort absolvierten didaktischen Lehrveranstaltungen auf IME neu angerechnet.

Der Vorsitzende: R. Riedmann

Todesfälle

61. Em. o.Univ.-Prof. Ricardo ODNOPOSOFF.

Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien trauert um em.o.Univ.-Prof. Ricardo ODNOPOSOFF, Professor für Violine. 

E. Freismuth

Offene Stellen

62.  Ausschreibung der Stelle eines Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin am Institut für Schauspiel und Schauspielregie der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Schauspiel und Schauspielregie der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab WS 2005/2006 die Stelle eines Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt

Vertrag: vorerst befristet auf drei Jahre

Aufnahmebedingungen:

Der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung bzw. eine gleich zu wertende künstlerische Eignung, eine hervorragende künstlerische Qualifikation sowie eine pädagogische und didaktische Eignung.

Weiters sind die Qualifikation zur Führungskraft sowie eine facheinschlägige außeruniversitäre Praxis nachzuweisen.

Gewünschte Qualifikationen:

Nachweis künstlerischer Tätigkeit (evtl. im europäischen Rahmen), Lehrerfahrung im Schauspielunterricht (Rollengestaltung), insbesondere Kenntnisse europäischer Theatertheorien, Erfahrung im Grundlagenunterricht

Aufgaben:

Unterricht im Fach: „Rollengestaltung“ (Einzelunterricht)

             „Grundlagen der Rollengestaltung“ (Groß- und Kleingruppen)

Bewerbungsfrist: 10. Dez. 2004

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 4740 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.1

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

63.  Ausschreibung der Stelle einer/eines vollbeschäftigten Vertragslehrerin/Vertragslehrers am Institut für Komposition, Musiktheorie, Musikgeschichte und Dirigieren der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

     An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gelangt ab dem Sommersemester 2005 am Institut für Komposition , Musiktheorie, Musikgeschichte und Dirigieren die unbefristete Stelle einer/eines vollbeschäftigten Vertragslehrerin/Vertragslehrers im KUG-eigenen Schema als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für Musiktheorie zur Besetzung. Interessenten/innen mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 15. Dezember 2004 an die Direktion der Universitätsverwaltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

E. Freismuth

64. Ausschreibung der Stelle einer/eines teilbeschäftigten Vertragslehrerin/Vertragslehrers am Institut für Blas- und Schlaginstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gelangt ab dem Sommersemester 2005 am Institut für Blas- und Schlaginstrumente die unbefristete Stelle einer/eines teilbeschäftigten Vertragslehrerin/Vertragslehrers im KUG-eigenen Schema als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für Korrepetition im Ausmaß von voraussichtlich 10 Semesterstunden Z3n zur Besetzung. Interessenten/innen mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 15. Dezember 2004 an die Direktion der Universitätsver-waltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

E. Freismuth

65. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Violine (Ersatzkraft) an der Universität Mozarteum Salzburg.

An der Universität Mozarteum Salzburg gelangt ab Sommersemester 2005 die Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors (Ersatzkraft) (Zahl 2093/1-2004) für Violine zur Besetzung.

Es wird ein auf ein Semester befristetes Arbeitsverhältnis zur Universität begründet (Universitätsprofessor/in gem. § 99 des Universitätsgesetzes 2002).

Anstellungserfordernisse sind:

·     eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulausbildung bzw. eine gleichzuwertende künstlerische Eignung,

·     eine hervorragende künstlerische Qualifikation für das Fach „Violine“,

·     die pädagogische und didaktische Eignung,

·     die Qualifikation zur Führungskraft,

·     eine facheinschlägige Auslandserfahrung,

·     facheinschlägige außeruniversitäre Praxis.

Erwünscht sind höchste künstlerische und pädagogische Qualifikation.

Der Aufgabenbereich umfasst die Vertretung und Förderung des künstlerischen Faches in Entwicklung und Erschließung der Künste und in der Lehre. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen, insbesondere von Pflichtlehrveranstaltungen, nach Maßgabe des sich aus dem Studienrecht ergebenden Bedarfs und die Abhaltung von Prüfungen, zusätzlich die Betreuung von Studierenden, insbesondere Diplomanden und Dissertanten und des künstlerischen Nachwuchses, daneben Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen. Gegebenfalls sind akademische Funktionen bzw. Leitungsfunktionen zu übernehmen.

Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind, werden nicht vergütet.

Die Universität Mozarteum Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis spätestens 30. November 2004 an die Universität Mozarteum Salzburg, A-5020 Salzburg, Alpenstraße 48, zu richten. Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

E. Freismuth

66.  Ausschreibung von zwei AssistentInnen-Stellen in der Abteilung für Musikpädagogik Salzburg an der Universität Mozarteum Salzburg.

An der Universität Mozarteum Salzburg gelangen zwei AssistentInnen-Stellen (Zl. 1581/1-2004) jeweils mit 50% einer Vollbeschäftigung (20 Wochenstunden) in der Abteilung für Musikpädagogik Salzburg zur Besetzung.

Es wird ein auf 2 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis zur Universität begründet (wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter/innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb gem. § 100 Universitätsgesetz 2002).

Anstellungserfordernis ist ein absolviertes Lehramtsstudium in Musikerziehung (A 1).

Der Aufgabenbereich umfasst die Mitarbeit in der Lehre und Forschung sowie Organisations- und Verwaltungsaufgaben in der Abteilung für Musikpädagogik Salzburg.

Erwünscht sind im Sinne einer engen Bindung an die Praxis die gleichzeitige Unterrichtstätigkeit an einem Gymnasium oder Berufsbildenden Höheren Schule mit halber Lehrverpflichtung, weiters breite Unterrichtserfahrung, besonderes Interesse an musikpädagogischen Fragestellungen und der Erarbeitung innovativer Konzepte sowie die Bereitschaft zur kooperativen Mitarbeit in einem Team für Musikpädagogik.

Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind, werden nicht vergütet.

Die Universität Mozarteum Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leistungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Bewerbungen mit üblichen Unterlagen sind bis spätestens 21. Dezember 2004 an die Universität Mozarteum Salzburg, A-5020 Salzburg, Alpenstraße 48, zu richten. Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

E. Freismuth

67.  Ausschreibung der Stelle eines/einer Mitarbeiters/Mitarbeiterin für die Internationale Sommerakademie Prag-Wien-Budapest der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien wird die Stelle eines/einer Mitarbeiters/Mitarbeiterin für die Internationale Sommerakademie Prag-Wien-Budapest ausgeschrieben.

Vertrag: Befristet auf ein Jahr mit Option auf Verlängerung auf unbestimmte Zeit.

Beschäftigungsausmaß: 100%

Aufgabengebiet: Ziel der Internationalen Sommerakademie Prag-Wien-Budapest ist die Zusammenführung und Förderung des musikalisch-akademischen Spitzennachwuchses vor allem aus den Ländern Donaumittel- und Südeuropas. Alljährlich nehmen an den Meisterkursen der Sommerakademie über 300 Studierende aus über 30 Nationen teil. Im Rahmen der Meisterkurse werden auch ca. 35 Konzerte in der Semmeringregion bis Wien veranstaltet, welche als Festival der Internationalen Sommerakademie ihr spezielles Flair verleihen und eine ganzjährige im Juli und August überdurchschnittlich intensive organisatorische und kommunikative Tätigkeit gemeinsam mit dem Leiter erfordern.

Organisation, Planung und Vorbereitung der Meisterkurse und Konzerte in Zusammenarbeit mit den internationalen Musikuniversitäten sowie den regionalen Kulturverantwortlichen, Vorbereitung und Herausgabe von Meisterkurs- und Festivalbroschüren.

Einen besonderen Schwerpunkt bilden Akquisition und Betreuung von Sponsoren, Erstellung und Bearbeitung von Förderungsanträgen, Pressebetreuung, Büroarbeit sowie die Verwaltung des Budgets erfordern Organisations- und Verhandlungsgeschick, Einsatz, persönliche und zeitliche Flexibilität und verlangen Begeisterungs-, Kommunikations- und Entscheidungsfähigkeit.

Voraussetzungen: Österreichische bzw. EWR-Staatsbürgerschaft, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst, Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums, ausgezeichnete Englischkenntnisse sowie Kenntnisse weiterer Fremdsprachen, EDV-Kenntnisse (Office-Paket, Filemaker, Quark XPress), Kaufmännisches Wissen und Erfahrung im Kulturmanagement (spez. im Bereich der Musik) erforderlich.

Bewerbungsfrist: 17.11.2004-09.12.2004

Bewerbungen sind mit Angabe der Zahl 4749/04 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

68.  Ausschreibung der Stelle einer/eines organisatorischen Mitarbeiters/Mitarbeiterin für die Internationale Sommerakademie Prag-Wien-Budapest an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Internationalen Sommerakademie Prag-Wien-Budapest der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist die Stelle einer/eines organisatorischen Mitarbeiters/Mitarbeiterin zu besetzen.

Vertrag: unbefristet

Beschäftigungsausmaß: 75%

Aufnahmebedingungen: Matura, einschlägige Berufserfahrung

Gewünschte Qualifikationen: Organisationstalent, selbständiges Arbeiten, Kommunikations-, hohe Begeisterungs- und Teamfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft, sehr gute Englisch- und EDV-Kenntnisse, kaufmännische Begabung, Interesse an Kultur und Musik.

Aufgaben: Mitarbeit in der Organisation, Planung und Vorbereitung der alljährlichen, dem akademisch-musikalischen Spitzennachwuchs vor allem Mittel- und Südosteuropas (über 300 TeilnehmerInnen) gewidmeten Meisterkurse und des damit verbundenen Musikfestes (ca. 35 Konzerte) der Sommerakademie auf höchstem Niveau, sowie der zahlreichen internationalen Veranstaltungen während des ganzen Jahres in Zusammenarbeit mit internationalen Musikuniversitäten, Kulturverantwortlichen und Kooperationspartnern.

Organisation und Betreuung sämtlicher Büroangelegenheiten inklusive Verwaltungstätigkeiten und Korrespondenz.

Bewerbungsfrist: 17.11.2004-09.12.2004.

Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 4750/04 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

69. Ausschreibung der Stelle einer Sekretärin/eines Sekretärs im Büro für Internationale Beziehungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Außeninstitut der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist im Büro für Internationale Beziehungen voraussichtlich ab 03.01.2005 die Stelle einer Sekretärin/eines Sekretärs zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: 75%

Vertrag: befristet für die Dauer von ca. 1 Jahr

Aufnahmebedingungen: Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, Handelsschul- oder vergleichbarer Schulabschluss, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Zivil- oder Präsenzdienst.

Gewünschte Qualifikationen: Organisationstalent, selbständiges Arbeiten, Teamgeist, Flexibilität, Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, ausgezeichnete EDV-Kenntnisse, Fremdsprachenkenntnisse, (gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich).

Aufgaben: Assistenz bei der Durchführung internationaler Projekte im In- und Ausland, Betreuung von Stipendienaktionen, fremdsprachliche Korrespondenz, Betreuung der Website.

Bewerbungsfrist: 17.11.04-09.12.04.

Bewerbungen sind mit der Angabe der Kennzahl 4790/04 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

Stipendien und Programme

70. Ausschreibung des Junior Fellowships des IFK (Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften).

Das IFK schreibt für das Studienjahr 2005/2006 (1.10.2005-30.06.2006) Junior Fellowships aus. Diese Junior Fellowships sind für vorzugsweise österreichische Nachwuchswissenschaftler/innen in der Dissertationsphase, die einen akademischen Abschluss eines geistes- oder sozialwissenschaftlichen Studiums vorweisen können und am 10.01.2005 nicht älter als 35 Jahre sind. Beim Dissertationsvorhaben muss es sich um ein interdisziplinäres Forschungsprojekt aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften handeln, das sich kulturwissenschaftlicher Fragestellungen und Verfahren bedient.

Antragsformular: http://www.ifk.ac.at/fellowships_download_forms.html

Die Antragsfrist endet am 10. Jänner 2005 (Poststempel).

Für Interessierte findet eine Informationsveranstaltung statt: Dienstag, 23. November 2004

Ort: IFK-Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften

Zeit: 16:00 Uhr s. t. bis 18:00 Uhr.

Programm: allgemeine Informationen zum IFK Junior Fellowship; Voraussetzungen zur Antragstellung (Projekteinreichung); Praktische Tipps zur Antragstellung; Prozedere des Auswahlverfahrens; Beantwortung allfälliger Fragen

Weitere Informationen: IFK Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften

Reichsratsstraße 17, 1010 Wien, Tel.: (+43-1) 504 11 26, Fax: (+43-1) 504 11 32

 http://www.ifk.ac.at http://ifk.ac.at

E. Freismuth

71.  Internationaler Forschungslehrstuhl Blaise Pascal in Paris/Ile de France.

Ausschreibung: Les chaires internationales de recherche Blaise Pascal

Internationaler Forschungslehrstuhl Blaise Pascal in Paris/Ile de France

Einreichtermin: 15. Jänner 2005

Antrittstermin: ab September 2005

Die Ausschreibung richtet sich an hochrangig international angesehene ForscherInnen vor allem aus den exakten oder angewandten Wissenschaften, Umweltwissenschaften, neue Technologien und Human- und Sozialwissenschaften. Nähere Informationen: http://www.grants.at

Ausschreibungstext auf Französisch sowie Bewerbungsformulare unter

www.chaires-blaise-pascal.org http://www.chaires-blaise-pascal.org

E. Freismuth

72.  Aktionstage Politische Bildung in Europäischen Jahr der Politischen Bildung 2005 „Demokratie lernen und leben“.

Als zentraler österreichischer Beitrag zum Europäischen Jahr der Politischen Bildung mit dem Slogan „Demokratie lernen und leben“ werden vom 27. April bis 15. Mai 2005 Aktionstage Politische Bildung durchgeführt. Damit wird in Zusammenarbeit mit der Servicestelle Politische Bildung, dem Demokratiezentrum Wien und weiteren PartnerInnen eine bereits 2003 und 2004 erfolgreich begonnene Initiative fortgesetzt.

Drei Wochen lang werden österreichweit Seminare, Workshops, Vortragsreihen, Schulprojekte, Exkursionen und andere Veranstaltungen die Themen- und Methodenvielfalt politischer Bildung zeigen. Im Rahmen der Informationskampagne werden zu ausgewählten Themenschwerpunkten Unterrichtsmaterialien und Publikationen sowie Onlineangebote zur Verfügung gestellt. Aktuelle Fragestellungen und Anlässe sowie die runden Jahrestage 2005 bilden den Hintergrund für zahlreiche und innovative Maßnahmen im schulischen und außerschulischen Bereich.

Über Veranstaltungen und Aktivitäten sowie die Kooperationspartner geben ein elektronischer Veranstaltungskalender www.aktionstage.politische-bildung.at und ein Programmheft Auskunft. Das gedruckte Programmheft (Redaktionsschluss 28. Februar 2005) wird Ende März 2005 an alle Schulen, Bildungseinrichtungen und die beteiligten Institutionen verteilt.

Die Aktionstage richten sich sowohl an Lehrende als auch an Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus sind außerschulische Einrichtungen, die Schulverwaltung, Museen und Nichtregierungsorganisationen eingeladen, sich mit Aktivitäten zu beteiligen.

Der Ankündigungsfolder mit ausführlichen Hinweisen, einem Nominierungsformular und Bestellschein für Werbemittel (Plakate, Postkarten) sowie Hintergrundinformationen liegt dem Erlass bei und kann auf der Webseite www.bmbwk.gv.at/politsche-bildung Aktionstage Politische Bildung 2005 aufgerufen werden.

Informationen/Koordination:

Mag. Sigrid STEININGER, bm:bwk, Minoritenplatz 5, 1010 Wien, Fax 01/531 20 -2549

sigrid.steininger@bmbwk.gv.at

E. Freismuth

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6103


1 Den Hinweis, dass Bewerbungen von Frauen für Arbeitsplätze einer bestimmten Verwendung (Einstufung) oder für eine bestimmte Funktion besonders erwünscht sind, hat die Ausschreibung gemäß § 7 Abs 3 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz , BGBl. Nr. 100/1993, i.d.g.F., dann zu enthalten, wenn der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde in einer solchen Verwendung oder Funktion unter 50% liegt.