Studienjahr 2008/09, 18.2.2009 - - Mitteilungsblatt 9, mdw.ac.at


MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2008/09 ausgegeben am 18. Februar 2009 9. Stück

Verleihungen

137. Ernennung von Prof. Mag. Pier Damiano Peretti zum Universitätsprofessor für Orgel.

138. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als Privatdozentin für das Fach Gesang an Mag. Martina CLAUSSEN.

Offene Stellen

139. Ausschreibung der Stelle einer/eines Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für Liedinterpretation am Institut für Gesang, Lied und Oratorium der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

140. Ausschreibung der Stelle einer/eines Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für Klaviervokalbegleitung am Institut Klavier der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

Stipendien, Programme, Preise

141. Ausschreibung des Forschungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2009.

142. Ausschreibung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises des Landes Steiermark 2009.

143. Ausschreibung des Förderungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2009.

 

Verleihungen

137. Ernennung von Prof. Mag. Pier Damiano Peretti zum Universitätsprofessor für Orgel.

Professor Mag. Pier Damiano Peretti wird mit Wirksamkeit vom 1. März 2009 zum Universitätsprofessor für Orgel am Institut für Orgel, Orgelforschung und Kirchenmusik bestellt.

Der Rektor: W. Hasitschka

138. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als Privatdozentin für das Fach Gesang an Mag. Martina CLAUSSEN.

Aufgrund des Beschlusses der Habilitationskommission vom 17. Dezember 2008 wurde Frau Mag. Martina CLAUSSEN mit Bescheid vom 13. Februar 2009 die Lehrbefugnis als Privatdozentin für das Fach Gesang verliehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

Offene Stellen

139. Ausschreibung der Stelle einer/eines Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für Liedinterpretation am Institut für Gesang, Lied und Oratorium der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist ab dem Studienjahr 2010/2011 eine Universitätsprofessur für

Liedinterpretation

am Institut für Gesang, Lied und Oratorium in der Form eines vertraglichen Dienstverhältnisses befristet auf fünf Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit auf unbestimmte Zeit zu besetzen.

Anstellungserfordernisse:

·     eine entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung;

·     hervorragende künstlerische Qualifikationen und internationale künstlerische Erfahrung für den Bereich Liedinterpretation

·     die pädagogische und didaktische Eignung

·     Qualifikation zur Führungskraft

·     facheinschlägige außeruniversitäre Praxis

·     Gender-Kompetenz

Die Hochschulbildung im Sinne der Z 1 kann auch durch eine gleich zu wertende künstlerische Eignung ersetzt werden.

Besondere Anstellungserfordernisse:

Erwartet wird ein/e Liedbegleiter/in, die/der das Liedrepertoire in seiner gesamten Breite repräsentativ beherrscht, interessiert ist am Aufbau des Liedrepertoires von Gesangs- und Klavier-Studierenden und die/der Interesse an Zusammenarbeit mit den Hauptfachlehrern/innen Gesang bzw. Klavier zeigt.

Wesentlich sind die Pflege der kammermusikalischen Formen und umfangreiche Kenntnisse des zeitgenössischen Liedschaffens. Pädagogische Praxis auf Hochschulebene ist erwünscht.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Personalstand an und fordert daher facheinschlägige qualifizierte Künstlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.

Bewerbungen sind bis längstens 06.04.2009 unter GZ 02/09 an das Rektorat der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, A-8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

Der Rektor: W. Hasitschka

140. Ausschreibung der Stelle einer/eines Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für Klaviervokalbegleitung am Institut Klavier der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist ab dem Studienjahr 2010/2011 eine Universitätsprofessur

Klaviervokalbegleitung

am Institut für Klavier in der Form eines teilbeschäftigten vertraglichen Dienstverhältnisses mit halbem Beschäftigungsausmaß befristet auf fünf Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit auf unbestimmte Zeit zu besetzen.

Allgemeine Anstellungserfordernisse:

1.     eine entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung

2.     höchste  künstlerische Qualifikationen für das zu besetzende Fach

3.     die pädagogische und didaktische Eignung

4.     Qualifikation zur Führungskraft

5.     facheinschlägige außeruniversitäre Praxis

6.     Gender-Kompetenz

7.     internationale künstlerische Erfahrung

Die Hochschulbildung im Sinne der Z 1 kann auch durch eine gleich zu wertende künstlerische Eignung ersetzt werden.

Besondere Anstellungserfordernisse:

Erwartet wird ein/e Liedpianist/in mit hervorragender Qualifikation, sowie mit Erfahrungen in den wesentlichen Bereichen der Vokalbegleitung. Wesentlich sind die Pflege der kammermusikalischen Formen und umfangreiche Kenntnisse des zeitgenössischen Liedschaffens. Pädagogische Praxis auf Hochschulebene ist erwünscht.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Personalstand an und fordert daher facheinschlägige qualifizierte Künstlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.

Bewerbungen sind bis längstens 06.04.2009 unter GZ 03/09 an das Rektorat der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, A-8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

Der Rektor: W. Hasitschka

Stipendien, Programme, Preise

141. Ausschreibung des Forschungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2009.

Um hervorragenden Leistungen auf dem Gebiete der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen und anerkannte Wissenschafterinnen/Wissenschafter im verstärkten Maße zu wissenschaftlichen Leistungen anzuregen, wurde der „Forschungspreis des Landes Steiermark" geschaffen.

Der Forschungspreis wird jährlich ausgeschrieben bzw. verliehen. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung besteht nicht. Durch den Forschungspreis sollen hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung ausgezeichnet werden. Der Forschungspreis ist als Hauptpreis für eine anerkannte Wissenschafterin/einen anerkannten Wissenschafter zu verleihen. Der Hauptpreis kann nicht geteilt werden. Falls keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Hauptpreises abzusehen.

Der Hauptpreis ist mit 10.900,-- Euro dotiert.

Bewerberinnen/Bewerber um den Forschungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben. Diesen sind Staatsbürgerinnen/Staatsbürger aus Staaten gleichgestellt, die Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.

Sie haben die folgenden Bewerbungsunterlagen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, Trauttmansdorffgasse 2, 8011 Graz, einzureichen:

§     auszuzeichnende Arbeit

§     veröffentlichungsfähige, populärwissenschaftliche Kurzfassung der eingereichten Arbeit (15 Zeilen) sowie

§     eine anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes

§     institutsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die eingereichte Arbeit

§     Publikationsliste

§     Lebenslauf

§     Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)

§     Meldezettel (Kopie)

§     Jede Bewerberin/jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass für die vorgelegte Arbeit bisher kein Preis an sie/ihn vergeben wurde und diese Arbeit auch bei keinem anderen Bewerb eingereicht wurde.

§     Jede Bewerberin/jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass es sich bei der vorgelegten Arbeit weder um eine Diplomarbeit noch um eine Dissertation handelt.

§     Bei Arbeiten einer kollektiven Autorenschaft sind sowohl in der Bewerbung als auch im beizubringenden wissenschaftlichen Gutachten der substantiell eigene Beitrag der Bewerberin/des Bewerbers sowie sein prägender Anteil am Gesamtwerk klar erkennbar auszuweisen.

Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 16. April 2009.

Bewerberinnen/Bewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden.

Die Bewerberinnen/Berwerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und aufgrund ihrer bisherigen Leistungen Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereichten Arbeiten bieten.

Für eine Diplomarbeit, eine Dissertation oder ein abgeschlossenes Lebenswerk wird der Preis nicht vergeben.

Die Wiedereinreichung einer zuvor für einen der steirischen Forschungspreise bereits eingereichten Arbeit ist zulässig.

(Auszug aus der Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Februar 2006 über das Statut des Forschungspreises bzw. Förderungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2006, kundgemacht in der Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark, Stück 13/2006).

Der Rektor: W. Hasitschka

142. Ausschreibung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises des Landes Steiermark 2009.

Um hervorragenden Leistungen auf dem Gebiete der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen und steirische Wissenschafterinnen/Wissenschafter im verstärkten Maße zu wissenschaftlichen Leistungen anzuregen, wurde der „Erzherzog-Johann-Forschungspreis des Landes Steiermark" geschaffen.

Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis wird jährlich ausgeschrieben bzw. verliehen. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung besteht nicht. Durch den Erzherzog-Johann-Forschungspreis sollen hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Geistes- oder Naturwissenschaften, die zur besseren Kenntnis und Erforschung des Landes Steiermark beitragen, ausgezeichnet werden. Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis kann nicht geteilt werden. Falls keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises Abstand zu nehmen.

Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis ist mit 10.900,-- Euro dotiert.

Bewerberinnen/Bewerber um den Erzherzog-Johann-Forschungspreis des Landes Steiermark müssen eine österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben. Diesen sind Staatsbürgerinnen/Staatsbürger aus Staaten gleichgestellt, die Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.

Sie haben die folgenden Bewerbungsunterlagen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, Trauttmansdorffgasse 2, 8011 Graz, einzureichen:

§     auszuzeichnende Arbeit

§     veröffentlichungsfähige, populärwissenschaftliche Kurzfassung der eingereichten Arbeit (15 Zeilen) sowie eine

§     anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes

§     explizite Darstellung des Steiermarkbezuges

§     institutsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die eingereichte Arbeit

§     Publikationsliste bzw. Werkliste

§     Lebenslauf

§     Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)

§     Meldezettel (Kopie)

§     Jede Bewerberin/jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass für die vorgelegte Arbeit bisher kein Preis an sie/ihn vergeben wurde und diese Arbeit auch bei keinem anderen Bewerb eingereicht wurde.

§     Jede Bewerberin/jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass es sich bei der vorgelegten Arbeit weder um eine Diplomarbeit noch um eine Dissertation handelt.

§     Bei Arbeiten einer kollektiven Autorenschaft sind sowohl in der Bewerbung als auch im beizubringenden wissenschaftlichen Gutachten der substantiell eigene Beitrag der Bewerberin/des Bewerbers sowie ihr/sein prägender Anteil am Gesamtwerk klar erkennbar auszuweisen.

Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 16. April 2009.

Bewerberinnen/Bewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden.

Die Bewerberinnen/Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und aufgrund ihrer bisherigen Leistungen die Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereichten Arbeiten bieten.

Für eine Diplomarbeit, eine Dissertation oder ein abgeschlossenes Lebenswerk wird der Preis nicht vergeben.

Die Wiedereinreichung einer bereits zuvor eingereichten Arbeit für einen der steirischen Forschungspreise ist zulässig.

(Auszug aus der Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Februar 2006 über das Statut des Erzherzog-Johann-Forschungspreises, kundgemacht in der Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark, Stück 13/2006).

Der Rektor: W. Hasitschka

143. Ausschreibung des Förderungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2009.

Um hervorragenden Leistungen auf dem Gebiete der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen und junge steirische Wissenschafterinnen/Wissenschafter im verstärkten Maße zu wissenschaftlichen Leistungen anzuregen, wurde der „Förderungspreis des Landes Steiermark" geschaffen.

Der Förderungspreis wird jährlich ausgeschrieben bzw. verliehen. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung besteht nicht. Durch den Förderungspreis sollen hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung ausgezeichnet werden. Der Förderungspreis ist für eine jüngere Wissenschafterin/einen jüngeren Wissenschafter zu verleihen. Der Förderungspreis kann nicht geteilt werden. Falls keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Förderungspreises abzusehen.

Der Förderungspreis ist mit 10.900,-- Euro dotiert.

Bewerberinnen/Bewerber um den Förderungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben. Diesen sind Staatsbürgerinnen/Staatsbürger aus Staaten gleichgestellt, die Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.

Sie haben die folgenden Bewerbungsunterlagen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, Trauttmansdorffgasse 2, 8011 Graz, einzureichen:

§     auszuzeichnende Arbeit

§     veröffentlichungsfähige, populärwissenschaftliche Kurzfassung der eingereichten Arbeit (15 Zeilen) sowie

§     eine anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes

§     institutsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die eingereichte Arbeit

§     Publikationsliste

§     Lebenslauf

§     Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)

§     Meldezettel (Kopie)

§     Jede Bewerberin/jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass für die vorgelegte Arbeit bisher kein Preis an sie/ihn vergeben wurde und diese Arbeit auch bei keinem anderen Bewerb eingereicht wurde.

§     Jede Bewerberin/jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass es sich bei der vorgelegten Arbeit weder um eine Diplomarbeit noch um eine Dissertation handelt.

§     Bei Arbeiten einer kollektiven Autorenschaft sind sowohl in der Bewerbung als auch im beizubringenden wissenschaftlichen Gutachten der substantiell eigene Beitrag der Bewerberin/des Bewerbers sowie sein prägender Anteil am Gesamtwerk klar erkennbar auszuweisen.

Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 16. April 2009.

Bewerberinnen/Bewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden.

Die Bewerberinnen/Berwerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und aufgrund ihrer bisherigen Leistungen Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereichten Arbeiten bieten.

Für eine Diplomarbeit, eine Dissertation oder ein abgeschlossenes Lebenswerk wird der Preis nicht vergeben.

Die Wiedereinreichung einer zuvor für einen der steirischen Forschungspreise bereits eingereichten Arbeit ist zulässig.

(Auszug aus der Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Februar 2006 über das Statut des Forschungspreises bzw. Förderungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2006, kundgemacht in der Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark, Stück 13/2006).

Der Rektor: W. Hasitschka

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 4. März 2009.

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: o.Univ.-Prof. Mag. Dr. Werner Hasitschka

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