Studienjahr 2008/09, 04.02.2009 - - Mitteilungsblatt 8 mdw.ac.at


MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2008/09 ausgegeben am 4. Feber 2009 8. Stück

Kundmachungen

119. Höhe bestimmter veränderlicher Werte nach dem Pensionsgesetz 1965 und dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 für das Kalenderjahr 2009.

120. Aufwertung und Anpassung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2009.

Habilitationskommissionen

121. Habilitationsverfahren Johannes Kretz (angestrebtes Fach Komposition).

122. Habilitationsverfahren Joanna Madroszkiewicz (angestrebtes Fach Violine).

Berufungskommissionen

123. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Gesang (NF Franz Donner).

124. Mitteilung gemäß § 98 (3) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Berufungskommission.

125. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Gesang (NF Elisabeth Kovacs).

126. Mitteilung gemäß § 98 (3) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Berufungskommission.

127. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Komposition (NF Chaya Czernowin).

128. Mitteilung gemäß § 98 (3) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Berufungskommission.

Offene Stellen

129. Ausschreibung der Stelle eines Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin für Komposition am Institut für Komposition und Elektroakustik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

130. Ausschreibung der Stelle einer Vertragslehrerin/eines Vertragslehrers für Sprecherziehung und Improvisation mit der Stimme am Institut für Musik- und Bewegungserziehung sowie Musiktherapie der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

131. Ausschreibung von zwei auf ein Semester befristete Stellen für jeweils eine/n teilbeschäftigte/n Vertragslehrerin/Vertragslehrer im KUG-eigenen Schema als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

132. Ausschreibung der Stellen für 2. Konzertmeister, Stimmführer 1. Violine (Karenzvertretung), Orchesterakademie 1. Violine und Orchesterakademie Viola im Radio-Symphonieorchester Wien.

Stipendien, Programme, Preise

133. Fohn-Stipendien 2009.

134.  Ordentliches Stipendium für das Studienjahr 2009/10.

135. Individuelles Stipendium für das Wintersemester 2009.

136. Fulbright Stipendien für Lehre /Forschung in den U.S.A. 2009-2010.

 

Kundmachungen

119. Höhe bestimmter veränderlicher Werte nach dem Pensionsgesetz 1965 und dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 für das Kalenderjahr 2009.

Mit BGBl. II Nr. 14/2009 vom 15.1.2009 wurde die Kundmachung der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst über die Höhe bestimmter veränderlicher Werte nach dem Pensionsgesetz 1965 und dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 für das Kalenderjahr 2009 verlautbart.

Das Bundesgesetz finden Sie unter: http://ris1.bka.gv.at/authentic/.

Der Rektor: W. Hasitschka

120. Aufwertung und Anpassung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2009.

Mit BGBl. II Nr. 10/2009 vom 13.1.2009 wurde die Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz und des Bundesministers für Gesundheit, Familie und Jugend über die Aufwertung und Anpassung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2009 verlautbart.

Das Bundesgesetz finden Sie unter: http://ris1.bka.gv.at/authentic/.

Der Rektor: W. Hasitschka

Habilitationskommissionen

121. Habilitationsverfahren Johannes Kretz (angestrebtes Fach Komposition).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.1.2009 zur Kenntnis genommen, dass die HMDW mit Datum 10.10.2008 Robert Kellner statt Christoph Breidler in die Habilitationskommission für Johannes Kretz entsendet hat.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

122. Habilitationsverfahren Joanna Madroszkiewicz (angestrebtes Fach Violine).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.1.2009 zur Kenntnis genommen, dass die HMDW mit Datum 14.1.2009 Boris Pavlovskiy statt Christoph Breidler in die Habilitationskommission für Joanna Madroszkiewicz entsendet hat.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

Berufungskommissionen

123. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Gesang (NF Franz Donner).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.1.2009 beschlossen, dass sich die Berufungskommission im Fach Gesang (NF Franz Donner) gemäß § 98 (4) UG wie folgt zusammensetzt:

5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen, 2 StudierendenvertreterInnen

UniversitätsprofessorInnen:   Karlheinz Hanser

                                          Margit Klaushofer

                                          Gabriele Lechner

                                          Leopold Spitzer

                                          Claudia Visca

Akademischer Mittelbau:   Rannveig Braga-Postl

Martin Vacha

      entsendete StudierendenvertreterInnen:  Caroline Philipp

Philippe Spiegel  

Ersatzvertreter:     Markus Kohl

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

124. Mitteilung gemäß § 98 (3) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Berufungskommission.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.1.2009 eine Berufungskommission für das Fach Gesang (NF Franz Donner) beschlossen.

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereiches können Ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 98 (3) UG 02 bis 18.2.2009 an die Oberbaukurie des Senats, z. H. des Kuriensprechers o. Univ. Prof. Walter Würdinger, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien bzw. e-mail wuerdinger@mdw.ac.at richten.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

125. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Gesang (NF Elisabeth Kovacs).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.1.2009 beschlossen, dass sich die Berufungskommission im Fach Gesang (NF Elisabeth Kovacs) gemäß § 98 (4) UG wie folgt zusammensetzt:

5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen, 2 StudierendenvertreterInnen

UniversitätsprofessorInnen:  Maria Bayer

Karlheinz Hanser

Erwin Ortner

                                    Cornelius Pouderoijen

Wolfgang Sauseng

Akademischer Mittelbau:  Ingrun Fußenegger

                                    Michael Stephanides

entsendete StudierendenvertreterInnen: Patrick Pascher

     Josef Sagmeister

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

126. Mitteilung gemäß § 98 (3) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Berufungskommission.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.1.2009 eine Berufungskommission für das Fach Gesang (NF Elisabeth Kovacs) beschlossen.

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereiches können Ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 98 (3) UG 02 bis 18.2.2009 an die Oberbaukurie des Senats, z. H. des Kuriensprechers o. Univ. Prof. Walter Würdinger, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien bzw. e-mail wuerdinger@mdw.ac.at richten.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

127. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Komposition (NF Chaya Czernowin).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.1.2009 beschlossen, dass sich die Berufungskommission im Fach Komposition (NF Chaya Czernowin) gemäß § 98 (4) UG wie folgt zusammensetzt:

5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen, 2 StudierendenvertreterInnen

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

128. Mitteilung gemäß § 98 (3) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Berufungskommission

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.1.2009 eine Berufungskommission für das Fach Komposition (NF Chaya Czernowin) beschlossen.

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereiches können Ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 98 (3) UG 02 bis 18.2.2009 an die Oberbaukurie des Senats, z. H. des Kuriensprechers o. Univ. Prof. Walter Würdinger, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien bzw. e-mail wuerdinger@mdw.ac.at richten.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

Offene Stellen

129. Ausschreibung der Stelle eines Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin für Komposition am Institut für Komposition und Elektroakustik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Komposition und Elektroakustik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. 10. 2009 die Stelle eines Universitätsprofessors/ einer Universitätsprofessorin für

Komposition

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: Vollbeschäftigung

Vertrag: befristet auf 3 Jahre mit der Perspektive auf anschließende Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

Anstellungserfordernisse: Neben einer der Verwendung entsprechenden abgeschlossenen Hochschulbildung bzw. einem äquivalenten künstlerischen Profil sind Bewerber/-innen durch ihre internationale Reputation als Komponisten/-innen und ein repräsentatives kompositorisches Schaffen hervorragend qualifiziert. Sie dokumentieren durch umfassende Lehrerfahrung ihre pädagogische und didaktische Eignung. Mit ihrem Unterricht vertreten sie ihr Fach gemäß dem Leitbild der Universität im Spannungsfeld von Tradition und Innovation.

Gewünschte Qualifikationen: Darüber hinaus werden die Qualifikation zur Führungskraft, eine facheinschlägige Auslandserfahrung sowie eine entsprechende außeruniversitäre Praxis vorausgesetzt.

Aufgaben: Betreuung von Studierenden der Studienrichtung Komposition im zentralen künstlerischen Fach sowie Mitarbeit an Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben.

Die Bereitschaft zu institutsinterner Gremienarbeit wird erwartet.

Bewerbungsfrist: 1. April 2009 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 5624/08 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Die Aufnahme erfolgt in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität.  

Der Rektor: W. Hasitschka

130. Ausschreibung der Stelle einer Vertragslehrerin/eines Vertragslehrers für Sprecherziehung und Improvisation mit der Stimme am Institut für Musik- und Bewegungserziehung sowie Musiktherapie der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Musik- und Bewegungserziehung sowie Musiktherapie der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2009 die Stelle einer Vertragslehrerin/eines Vertragslehrers für Sprecherziehung und Improvisation mit der Stimme zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt

Vertrag: unbefristet

Zu den Aufgaben zählen: Unterrichtstätigkeit und Betreuung der Studierenden in den Fächern Sprecherziehung, Sprech- und Stimmkontrolle und Improvisation mit der Stimme, u.a. in Bezug auf

-     Stimmkontrolle

-     Einführung in die Sprechtechnik

-     Lehre über den adäquaten Einsatz der Stimme beim Unterrichten in großen Räumen und für verschiedene Zielgruppen

-     Einführung in die Rhetorik

-     Gestaltung von Texten

Aufnahmebedingungen: Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung, hervorragende künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach, zusätzliche Aus- oder Weiterbildung in Gesang, die pädagogische und didaktische Eignung sowie eine facheinschlägige außeruniversitäre Praxis. Die Hochschulbildung kann auch durch eine gleich zu wertende künstlerische Eignung ersetzt werden.

Von BewerberInnen werden Teamfähigkeit, Sozialkompetenz sowie bei Bedarf Mitwirkung in akademischen Kommissionen und Gremien erwartet, sowie die Bereitschaft, an der ständigen Weiterentwicklung des Institutes aktiv mitzuarbeiten.

Bewerbungsfrist:  10. März 2009 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 145/09 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

131. Ausschreibung von zwei auf ein Semester befristete Stellen für jeweils eine/n teilbeschäftigte/n Vertragslehrerin/Vertragslehrer im KUG-eigenen Schema als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gelangen ab dem Sommersemester 2009 am Institut für Schauspiel zwei auf ein Semester befristete Stellen für jeweils eine/n teilbeschäftigte/n Vertragslehrerin/Vertragslehrer im KUG-eigenen Schema als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für

Übungen und Projekte zur Rollengestaltung

im Ausmaß von 10 Semesterstunden Z2n zur Besetzung.

Interessenten/innen mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 10. Februar 2009

unter der GZ 01/09 an die Direktion der Universitätsverwaltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor: W. Hasitschka

132. Ausschreibung der Stellen für 2. Konzertmeister, Stimmführer 1. Violine (Karenzvertretung), Orchesterakademie 1. Violine und Orchesterakademie Viola im Radio-Symphonieorchester Wien.

Im Radio-Symphonieorchester Wien (Chefdirigent Bertrand de Billy) sind folgende

Stellen neu zu besetzen:

2. Konzertmeister

      Pflichtstücke:

      MOZART: Violinkonzert D-Dur, KV 218 oder

             Violinkonzert A-Dur, KV 219 sowie

      ein großes Konzert nach freier Wahl

      Probespieltermin: voraussichtlich 08.05.09 (Anmeldeschluss: 02.04.09)

Stimmführer 1. Violine (Karenzvertretung ab sofort)

      Pflichtstücke:

      MOZART: Violinkonzert D-Dur, KV 218 oder

             Violinkonzert A-Dur, KV 219 sowie

      ein großes Konzert nach freier Wahl

      Probespieltermin: voraussichtlich 28.04.09 (Anmeldeschluss: 20.03.09)

Orchesterakademie 1. Violine (Alterslimit 30 Jahre)

      Pflichtstücke:

      MOZART: erster Satz aus einem Violinkonzert sowie

      ein Konzert nach freier Wahl

      Probespieltermin: voraussichtlich 27.04.09 (Anmeldeschluss 20.03.09)

      Orchesterakademie Viola (Alterslimit 30 Jahre)

      Pflichtstücke:

STAMITZ: erster Satz aus dem Konzert für Viola und Orchester D-Dur op.1 oder

HOFFMEISTER: erster Satz aus dem Konzert für Viola und Orchester D-Dur sowie

      ein Werk nach freier Wahl

      Probespieltermin: voraussichtlich 29.04.09 (Anmeldeschluss: 20.03.09)

weitere Informationen unter rso-wien.ORF.at

Bewerbungen richten Sie bitte mit Foto und Lebenslauf an:

Orchesterbüro des Radio-Symphonieorchesters Wien, z. Hd. Fr. Krepelka

Argentinierstraße 30a, 1040 Wien

eva.krepelka@orf.at

Der Rektor: W. Hasitschka

Stipendien, Programme, Preise

133. Fohn-Stipendien 2009.

Sofie Fohn geb. Schneider (1899-1990), Malerin und Witwe des Malers Emanuel Fohn (1881-1966), hat zur Förderung von höchstbegabten österreichischen und Südtiroler Studierenden das Stiftungsvermögen testamentarisch bereitgestellt. Aus den Erträgnissen werden jährlich mehrere Einzelstipendien bis zum Höchstbetrag à € 6.000 vergeben.

Bewerberkreis:

Höchstbegabte Studenten und Absolventen (Studienabschluss innerhalb des

letzten Jahres) von Universitäten, Hochschulen und Kunstakademien

-     mit österreichischer Staatsbürgerschaft

-     Südtiroler mit deutscher Muttersprache

für Studien und Projekte im In- und Ausland

Stipendiaten der Vorjahre sind von einer erneuten Bewerbung ausgeschlossen!

Schwerpunkt der Förderung: 

Bildende Kunst, Kunstgeschichte, allgemein künstlerische Studienrichtungen

-     besonders innovative und/oder aufwendige Studien bzw. Projekte

-     post-graduate Studien

Richten Sie Ihre (formlose und fristgerechte) Bewerbung bitte vom 20. Februar 2009 bis 16. März 2009

an FOHNSTIFTUNG, 1011 WIEN, SINGERSTRASSE 17-19

(mit folgenden Angaben/Unterlagen bis zu einem Format von max. A3!):

 1. persönliche Daten (inkl. gültiger E-Mail Adresse)

 2. Angaben zum derzeitigen bzw. abgeschlossenen Studium

 3. Beschreibung des Studiums oder Projektes (Inhalt, Ort, Zeit, Dauer)

 4. Nachweis besonderer Begabung (zB Zeugnisse, Befürwortungen, event. Arbeitsproben)

 5. Angaben zu persönlichen Lebensumständen, eventuellen Studienerschwernissen

Das Stiftungskuratorium

      Dr. BRIGITTE BORCHHARDT-BIRBAUMER Kunsthistorikerin und Journalistin

      Dr. ELISABETH VON SAMSONOV Akademie der bildenden Künste Wien

      Univ.Prof. Dr. SYBILLE MOSER-ERNST Institut für Kunstgeschichte Universität Innsbruck

      Univ.Prof. Mag. SIGBERT SCHENK Universität für angewandte Kunst Wien

      Dr. RENE RUPRECHT LL.M. Vorsitzender des Stiftungskuratoriums

entscheidet über die Zuerkennung der Stipendien nach freiem Ermessen unter Ausschluss des Rechtsweges. Für die Einsendungen wird keine Haftung übernommen.

Der Rektor: W. Hasitschka

134.  Ordentliches Stipendium für das Studienjahr 2009/10

Voraussetzungen: vorzulegen sind:
ausländische(r) ordentliche(r) Studierende(r) 
Höchstalter: 35. Lebensjahr
aktuelles Studienblatt und Kopie von 
Reisepass oder Personalausweis
Für Erstsemestrige: Nachweis besonders hoher künstlerischer Qualifikation bei der Zulassungsprüfung

ODER

Empfehlung des/der Vorsitzenden des Zulassungsprüfungsenates und des Lehrers im zentralen künstlerischen Fach
Für Höhersemestrige: ausgezeichneter Studienerfolg im (in den) zentralen künstlerischen Fach (Fächern) Zeugnis(se) aus dem (den) zentralen künstlerischen Fach (Fächern) mit Note „Sehr gut“ oder Diplomprüfungszeugnis
ausreichende Studientätigkeit in den sonstigen Pflichtfächern und ein positiver Studienerfolg in diesen positive Zeugnisse (Sammelzeugnis bevorzugt) aus den sonstigen Pflichtfächern (anerkannte Lehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt)
Einhaltung der vorgesehenen Studiendauer (gilt auch für ein Zweitstudium)  
 
zwei „ausgezeichnete“ Empfehlungen siehe Formblatt
soziale Bedürftigkeit gilt für alle entsprechende schriftliche Begründung auf dem Ansuchen, Auflistung der monatlichen Kosten und Ausgaben, Verdienstnachweis der Eltern oder Ehegatten, andere Stipendien

Für Studierende, die bereits eine Studienrichtung an unserer Universität mit Bachelor oder Diplom absolviert haben, ist eine Stipendienbewerbung für ein weiteres Studium nicht möglich. Auch Studierende von Doktoratsstudien sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Auslandsaufenthalte (zB. Erasmus) werden nicht unterstützt.

Höhe der Unterstützung: 
9 x € 600,- pro Monat
Einreichfrist: 21. September bis 23. Oktober 2009

Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Das vollständig ausgefüllte und auch von den Lehrern befürwortete Ansuchen um Zuerkennung dieses Stipendiums ist gemeinsam mit obenangeführten Beilagen (in Kopie) persönlich fristgerecht in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1 Zi B EG 03, bei Herrn Clemens Steurer, Tel 711 55 DW 6914, abzugeben.

Die Vizerektorin für Lehre und Frauenförderung: C. Walkensteiner-Preschl

135. Individuelles Stipendium für das Wintersemester 2009

Voraussetzungen: vorzulegen sind:
ausländische Studierende die nicht den EU-Staaten angehören aktuelles Studienblatt und Kopie von 
Reisepass oder Personalausweis
Zuerkennung ab dem 4. Semester  
ausgezeichneter Studienerfolg im (in den) zentralen künstlerischen Fach / Fächern 
Zeugnis(se) des vorangegangenen Semesters aus dem (den) zentralen künstlerischen Fach (Fächern) mit Note „Gut“
ausreichende Studientätigkeit in den sonstigen Pflichtfächern und ein positiver Studienerfolg in diesen positive Zeugnisse aus den sonstigen Pflichtfächern (anerkannte Lehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt)
Einhaltung der vorgesehenen Studiendauer  
soziale Bedürftigkeit entsprechende schriftliche Begründung auf dem Ansuchen sowie Auflistung der monatl. Kosten, Verdienstnachweis d. Eltern bzw. Ehegatten, Kontoauszüge, andere Stipendien, etc.
Höhe der Unterstützung: € 363,- als Einmalzahlung
Einreichfrist für das Wintersemester 2009: Mo 2. März bis Fr 27. März 2009

Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Das vollständig ausgefüllte und auch vom Lehrer/von der Lehrerin im / in den zentralen künstlerischen Fach/Fächern befürwortete Ansuchen um Zuerkennung dieser einmaligen Geldaushilfe ist gemeinsam mit obenangeführten Beilagen (in Kopie) persönlich fristgerecht in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1 Zi A EG 01, bei Frau Christine Würtz, Tel 711 55 DW 6922, abzugeben.

Die Vizerektorin für Lehre und Frauenförderung: C. Walkensteiner-Preschl

136. Fulbright Stipendien für Lehre /Forschung in den U.S.A. 2009-2010.

"Promotion of mutual understanding between the peoples of Austria and the United States of America"

Die "Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen der österreichischen Bevölkerung und der Bevölkerung der Vereinigten Staaten von Amerika" ist das erklärte Ziel des Fulbright-Programmes. Österreichische WissenschaftlerInnen, die ein Projekt vorhaben, das dieser Zielsetzung zweckdienlich ist, sind eingeladen sich bis 15. März 2009 für ein Fulbright Stipendium für das kommende akademische Jahr 2009-2010 zu bewerben. Die Fulbright Kommission achtet besonders auf folgende Kriterien bei der Beurteilung von Bewerbungen und Auswahl von StipendiatInnen:

Beitrag der BewerberInnen bzw. des Projekts durch Lehre und Forschung zu einem besseren Verständnis zwischen den U.S.A. und Österreich
komparative Fragestellungen bzw. transkulturelle Thematik
bilaterale Relevanz
Förderung von "Austrian Studies" in den U.S.A. bzw. "American Studies" in Österreich im weitesten Sinne
nachhaltige Auswirkungen des Projekts

Die Kommission begrüßt insbesondere

Bewerbungen, die zur Entwicklung von neuen (oder zur Stärkung von bestehenden) institutionellen Kooperationen bzw. Vernetzungen beitragen, und
Vorhaben, bei denen die Lehre ein wichtiger Aspekt des Aufenthaltes ist (z.B. lecturing, guest or visiting professorships, etc.).
Bewerbungen von "mid-career applicants", die vom Stipendium wichtige Impulse für den weiteren wissenschaftlichen Werdegang erwarten.

Bewerbungsvoraussetzungen

österreichische Staatsbürgerschaft
Doktorat oder besondere künstlerische Qualifikation
Qualifikation der BewerberInnen in Wissenschaft, Forschung, Kunst und Lehre
gute Englischkenntnisse
eine entsprechende Einladung einer amerikanischen Universität (bzw. eines College) zwecks Lehre bzw. Lehre und Forschung

Bei der Beurteilung von Bewerbungen achtet die Fulbright Kommission besonders auf sorgfältig formulierte Vorhaben, die Qualität der Einladung potentieller U.S. Gastinstitutionen und die Nachhaltigkeit des U.S.A. Aufenthaltes für die weitere wissenschaftliche und berufliche Entwicklung bzw. eine weitere institutionelle Zusammenarbeit und Vernetzung. Finanzielle Rahmenbedingungen können in Anträgen angeführt werden sofern sie relevant sind: z.B. die Förderung der Einladung durch U.S. Institutionen als "cost sharing", Dienstfreistellungen in Österreich, usf.

Das Fulbright Stipendium

beträgt USD 2.500/Monat
für Aufenthalte von drei bis vier Monaten
pauschalierte Reisekosten von Euro 800
sowie eine Kranken- und Unfallversicherung bis zu USD 100.000.

Damit verbunden ist auch ein Austauschvisum (J-1) und der weithin anerkannte besondere Status eines "Fulbright Guest Professor" bzw. "Fulbright Scholar".

Ablauf und Einschränkungen Es gibt ein Stipendienkontingent von mindestens 12 Monaten, das in den vergangenen Jahren zusätzlich aufgestockt werden konnte. Bewerbungen, die entweder unvollständig oder nach dem 15. März einlangen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen werden von einem binationalen Komitee der Fulbright Kommission nach den oben angeführten Kriterien begutachtet. In der Regel werden BewerberInnen bis zum 1. Juni über den Stand ihrer Bewerbung informiert. Aufenthalte, die vor Beginn des österreichischen Studienjahres 2009 -2010 am 1. Oktober 2009 (bzw. vor Beginn des U.S. "academic year" um den 1. September 2009) geplant sind, sind problematisch und können nur unter bestimmten Umständen berücksichtigt werden. Bewerbungen aus dem Bereich der Medizin - mit der Ausnahme von Public Health und artverwandten Programmen - werden nicht berücksichtigt. (MedizinerInnen mit Forschungsinteresse sei geraten, Informationen über das von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften betreute Max Kade Stipendium einzuholen.) Eine gleichzeitige Zuerkennung eines Schrödinger-, Max Kade-, oder eines APART-Stipendiums in Verbindung mit einem Fulbright-Stipendium ist nicht möglich. Aufgrund der geltenden U.S. Gesetze verpflichtet das Austauschvisum StipendiatInnen im Anschluss an den U.S.A. Aufenthalt zur Rückkehr nach Österreich. Für die Dauer von zwei Jahren ist eine Wiedereinreise in die U.S.A. mit einem neuen Austausch- oder Touristenvisum möglich, nicht aber mit einem "temporary working visa" oder einem "immigrant visa". Bewerbungsformulare und weitere Informationen stehen in Word und fill-in PDF Format bereit.

Mag. Alexandra Enzi steht für weiterführende Fragen gerne zur Verfügung: Tel. (01) 236 7878-14.

Die Vizerektorin für Lehre und Frauenförderung: C. Walkensteiner-Preschl

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 18. Feber 2009.

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: o.Univ.-Prof. Mag. Dr. Werner Hasitschka

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103, E-Mail: asp@mdw.ac.at