Studienjahr 2008/09, 1.10.2008 - - Mitteilungsblatt 1 mdw.ac.at
MITTEILUNGSBLATT
Studienjahr 2008/09 ausgegeben am 1. Oktober 2008 1. Stück
Verleihungen
1. Ernennung von Helga BÄHR zur Universitätsprofessorin für Produktion.
2. Ernennung von Mag. art. Wolfgang THALER zum Universitätsprofessor für Bildtechnik und Kamera.
3. Ernennung von Harald HÖRTH zum Universitätsprofessor für Oboe.
Kundmachungen
4. Kundmachung der Betriebsvereinbarung betreffend Gleitzeit.
Habilitationskommission
5. Mitteilung betreffend Stellungnahmen gemäß § 103 (6) UG 2002 zu den Gutachten für die Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren des Fachbereichs und des fachlich nahe stehenden Bereichs im Habilitationsfach Blockflöte (Habilitationsverfahren Katharina Lugmayr).
6. Mitteilung betreffend Stellungnahmen gemäß § 103 (6) UG 2002 zu den Gutachten für die Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren des Fachbereichs und des fachlich nahe stehenden Bereichs im Habilitationsfach Gesang (Habilitationsverfahren Martina Claussen).
7. Mitteilung betreffend Stellungnahmen gemäß § 103 (6) UG 2002 zu den Gutachten für die Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren des Fachbereichs und des fachlich nahe stehenden Bereichs im Habilitationsfach Orgel (Habilitationsverfahren Elmo Cosentini).
Offene Stellen
8. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Gesang am Institut Antonio Salieri (Gesang in der Musikpädagogik) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
9. Ausschreibung der Stelle einer Sekretärin/eines Sekretärs im Büro der Vizerektorin für Lehre und Frauenförderung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
10. Ausschreibung der Stelle einer Bühnenmeister-Stellvertreterin/eines Bühnenmeister-Stellvertreters am Institut für Schauspiel und Schauspielregie „Max Reinhardt Seminar“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
11. Ausschreibung der Stelle einer Referentin/eines Referenten der Rektorin an der Anton Bruckner Privatuniversität, Linz.
12. Job advertisement for the post of Professor of Piano Music at the Sibelius Academy, Finland.
Stipendien, Programme, Preise
13. Ausschreibung von Jahresstipendien der Stiftung Dr. Robert und Lina Thyll-Dürr an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
14. Ausschreibung IRIDA 2009.
15. Lifelong Learning Award 2008.
Helga BÄHR wurde mit Wirksamkeit vom 1. September 2008 zur Universitätsprofessorin für Produktion am Institut Film und Fernsehen "Filmakademie Wien" befristet bis 30. September 2010 berufen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Mag.art. Wolfgang THALER wurde mit Wirksamkeit vom 1. September 2008 zum Universitätsprofessor für Bildtechnik und Kamera am Institut Film und Fernsehen "Filmakademie Wien" befristet bis 30. September 2010 berufen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Harald HÖRTH wurde mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2008 zum Universitätsprofessor für Oboe am Leonard Bernstein-Institut für Blas- und Schlaginstrumente berufen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Betriebsvereinbarung
abgeschlossen
am heutigen Tage
zwischen
der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,
Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien
vertreten durch den Rektor
o.Univ.-Prof.Mag.Dr. Werner Hasitschka
und dem
Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal
der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,
vertreten durch seine Vorsitzende
Ing. Brigitte Rechberger
Persönlicher Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung gilt für das vom Betriebsrat vertretene allgemeine Universitätspersonal mit Ausnahme der Mitarbeiter/innen, deren Dienst für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes einen festen Dienstplan erforderlich macht.
Zeitlicher Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung ersetzt die Betriebsvereinbarung vom 27. Februar 2004 und tritt mit 1. September 2008 in Kraft. Sie gilt vorerst befristet bis 31. August 2009. Sollte bis 8 Wochen vor Ablauf der Befristung keine Vertragsseite gegenüber der anderen Partei ausdrücklich und schriftlich auf ein Auslaufen der Betriebsvereinbarung mit Fristende bestehen, so verlängert sich diese Betriebsvereinbarung jeweils um weitere zwölf Monate.
Zeiterfassung
Die Zeiterfassung erfolgt wie bisher mit einem Zeiterfassungsprogramm durch den/die Mitarbeiter/in.
Der/die Mitarbeiter/in hat die Aufzeichnungen für Kontrollen durch die Vorgesetzte/den Vorgesetzten jederzeit bereitzuhalten und den Übertrag auf den nächsten Monat aus Eigenem vorzunehmen. Die Aufzeichnungen zur Zeiterfassung sind bis zum 5. Arbeitstag des Folgemonats von der/dem Mitarbeiterin/er zu unterzeichnen. Die Vorgesetzte/der Vorgesetzte hat die Aufzeichnungen zu kontrollieren und die Richtigkeit mit ihrer oder seiner Unterschrift zu bestätigen.
Alle Aufzeichnungen müssen in den einzelnen Organisationseinheiten drei Jahre aufbewahrt werden.
Gleitzeitperiode
Die Gleitzeitperiode ist jener Zeitraum, innerhalb dessen die gesetzliche Normalarbeitszeit oder die vertraglich vereinbarte geringere Arbeitszeit, unbeschadet der in dieser Betriebsvereinbarung geregelten Übertragungsmöglichkeiten, zu erreichen ist. Die Gleitzeitperiode beträgt jeweils drei Kalendermonate, die mit dem Kalendervierteljahr zusammenfallen.
Gleitzeitrahmen
Der Gleitzeitrahmen ist jene tägliche Zeitspanne, innerhalb derer der/die Mitarbeiter/in, unbeschadet der in dieser Betriebsvereinbarung festgesetzten Kernzeit (siehe unten) seine/ihre Arbeitszeit frei einteilen kann. Der Gleitzeitrahmen wird wie folgt festgelegt: 7 Uhr bis Beginn der Kernzeit und Ende der Kernzeit bis 19 Uhr. Dienstleistungen außerhalb des Gleitzeitrahmens werden grundsätzlich nicht als Dienstzeit angerechnet. Eine Ausnahme gilt für angeordnete genehmigte Mehr- und Überstunden, wobei der/die Mitarbeiter/in für den Fall, dass die Genehmigung einer Mehrdienstleistung im Vorhinein nicht eingeholt werden kann, verpflichtet ist, die Mehrdienstleistung der/dem arbeitszeitverantwortlichen Vorgesetzten unverzüglich und schriftlich im Nachhinein, längstens innerhalb von 48 Stunden, anzuzeigen und bewilligen zu lassen; andernfalls gilt die Mehrdienstleistung als nicht erbracht.
Kernzeit
Die Kernzeit ist jener Zeitraum, der innerhalb der Gleitzeitvereinbarung nicht der Dispositionsfreiheit der/des Mitarbeiterin/s unterliegt. Die Kernzeiten für die einzelnen Organisationseinheiten sind Montag bis Donnerstag 10:00 bis 14:00 Uhr, Freitag 10:00 bis 13:00 Uhr. Die jeweiligen Leiter/innen der Organisationseinheiten sind in Absprache mit dem Rektor berechtigt, die Lage und Dauer der Kernzeiten für einzelne Mitarbeiter/innen bei begründeten dienstlichen Erfordernissen (Öffnungs-, Parteienverkehrszeiten, etc.…) unter Einbeziehung des Betriebsrates verändern.
Für die Sommermonate Juli, August und September gilt für alle Organisationseinheiten eine Kernzeit von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Um den MitarbeiterInnen die Konsumation ganzer Tage als "Gleittage" zu ermöglichen, sind die arbeitszeitverantwortlichen Vorgesetzten berechtigt, für diesen Fall die Kernzeit zu sistieren. Die Konsumation solcher "Gleittage" ist im Vorhinein genehmigungspflichtig. MitarbeiterInnen sind aber berechtigt, einen Tag pro Monat gegen vorherige Meldung als Gleittage zu konsumieren, wobei die Untersagung der Konsumation dieses einen Gleittages nur aus dringenden betrieblichen Erfordernissen zulässig ist.
Ausmaß von Übertragungsmöglichkeiten
Der/die Mitarbeiter/in ist berechtigt, aus einer Gleitzeitperiode in die nächste Gleitzeitperiode ein Zeitguthaben von 20 Stunden und eine Zeitschuld von ebenfalls 20 Stunden zu übertragen.
Der/die Mitarbeiter/in ist weiters verpflichtet, auch während der Gleitzeitperiode nach Möglichkeit dafür Sorge zu tragen, dass er/sie dieses Höchstausmaß an Übertragungsmöglichkeiten weder in Bezug auf Zeitguthaben noch in Bezug auf Zeitschulden überschreitet. Für den Fall, dass der/die Mitarbeiter/in dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist die/der arbeitszeitverantwortliche Vorgesetzte im Einvernehmen mit dem Rektor berechtigt, der/die Mitarbeiter/in vorübergehend oder auf Dauer aus dem Geltungsbereich dieser Gleitzeitbetriebsvereinbarung auszunehmen und ihn/sie zur Arbeitsleistung im Ausmaß der fiktiven Normalarbeitszeit zu verpflichten.
Für MitarbeiterInnen, mit denen eine unter der gesetzlichen Normalarbeitszeit liegende Arbeitszeit vereinbart worden ist (Teilzeitbeschäftigte) verkürzt sich das Ausmaß der zulässigen Übertragungsmöglichkeiten, und zwar sowohl was Zeitguthaben als auch Zeitschulden anlangt, im aliquoten Ausmaß, aufgerundet auf 15 Minuten, also in dem Verhältnis, das dem vereinbarten Arbeitszeitausmaß zur gesetzlichen Normalarbeitszeit entspricht. Im Übrigen gilt diese Bestimmung sinngemäß.
Fiktive Normalarbeitszeit
Die Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit bezeichnet jenen Zeitraum, der als Arbeitszeit gilt, wenn der/die Mitarbeiter/in aus einem gerechtfertigten, einen Entgeltfortzahlungsanspruch begründenden Grund von der Dienstleistung fern bleibt (etwa in Folge Krankheit, zulässigen Arzt- oder Behördenwegen). Auf Basis der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden wird die fiktive Normalarbeitszeit wie folgt festgesetzt:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr (unbeschadet des Rundschreibens Nr. 07/04, Zahl: 835/04, das einen Bestandteil dieser Vereinbarung bildet).
Die gesetzlich vorgesehenen Ruhepausen sind zu gewähren.
Für Teilzeitbeschäftigte verringert sich die Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit im Verhältnis des vereinbarten Teilzeitausmaßes zur Normalarbeitszeit, wobei jedem/jeder Teilzeitmitarbeiter/in die entsprechende Modifikation von Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit schriftlich bekanntzugeben ist.
Wien, am 15. September 2008
o.Univ.-Prof.Mag.Dr. Werner Hasitschka Ing. Brigitte Rechberger
Rektor Vorsitzende des Betriebsrates
Der Rektor: W. Hasitschka
Gemäß § 103 (6) UG 2002 haben die Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren des Fachbereichs und des fachlich nahe stehenden Bereichs das Recht, Stellungnahmen zu den Gutachten in Habilitationsverfahren abzugeben.
Die Gutachten für das Habilitationsverfahren Lugmayr liegen in der Zeit von 1. bis 22. Oktober 2008 im Büro des Senats, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsichtnahme auf.
Bitte um vorherige Terminvereinbarung: Tel. 01-711 55-7001 oder e-mail: senat@mdw.ac.at.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Gemäß § 103 (6) UG haben die Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren des Fachbereichs und des fachlich nahe stehenden Bereichs das Recht, Stellungnahmen zu den Gutachten in Habilitationsverfahren abzugeben.
Die Gutachten für das Habilitationsverfahren Claussen liegen in der Zeit von 1. bis 22. Oktober 2008 im Büro des Senats, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsichtnahme auf.
Bitte um vorherige Terminvereinbarung: Tel. 01-711 55-7001 oder e-mail: senat@mdw.ac.at.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Gemäß § 103 (6) UG haben die Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren des Fachbereichs und des fachlich nahe stehenden Bereichs das Recht, Stellungnahmen zu den Gutachten in Habilitationsverfahren abzugeben.
Die Gutachten für das Habilitationsverfahren Cosentini liegen in der Zeit von 1. bis 22. Oktober 2008 im Büro des Senats, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsichtnahme auf.
Bitte um vorherige Terminvereinbarung: Tel. 01-711 55-7001 oder e-mail: senat@mdw.ac.at.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Am Institut Antonio Salieri (Gesang in der Musikpädagogik) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab Studienjahr 2009/10 die Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für
Gesang
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt
Vertrag: unbefristet
Zu den Aufgaben zählen:
· Lehr- und Prüfungstätigkeit in den Fächern Gesang, Stimmbildung, Gesangspraktikum, Didaktik und Lehrpraxis in allen musikpädagogischen Studienrichtungen, Betreuung der Studierenden,
· Durchführung von und Mitarbeit bei künstlerischen, pädagogischen und Forschungsprojekten,
· Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsaufgaben, Mitarbeit in Kommissionen und Gremien der Universität
Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung bzw. eine gleich zu wertende künstlerische Eignung, eine hervorragende künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach, sowie die pädagogische und didaktische Eignung. Weiters sind die Qualifikation zur Führungskraft sowie eine facheinschlägige außeruniversitäre Praxis nachzuweisen.
Höchst qualifizierte Bewerberinnen/Bewerber mit Erfahrungen auch mit Durchschnittsstimmen, mit der Offenheit für stilistische Vielfalt, auch für Gesang in der Popularmusik, sind eingeladen, ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen in vierfacher Ausfertigung unter Angabe der GZ 2657/08 bis längstens 05. November 2008 (Datum des Poststempels) an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt. Die Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Der Rektor: W. Hasitschka
Im Büro der Vizerektorin für Lehre und Frauenförderung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab Jänner 2009 die Stelle
einer Sekretärin/eines Sekretärs, Ersatzkraft
zu besetzen.
Vertrag: befristet bis 20. September 2009 (Karenzvertretung)
Beschäftigungsausmaß: 100%
Aufnahmebedingungen: Handelsschulabschluss bzw. abgeschlossene kfm. Lehre oder eine gleichwertige Schulbildung
Gewünschte Qualifikationen: EDV- und Englischkenntnisse, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit.
Aufgaben: Terminkoordinierung, Korrespondenz, Protokollführung, Parteienverkehr, Betreuung von Studienangelegenheiten und Agenden Frauenförderung.
Bewerbungsfrist: 22. Oktober 2008
Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 3587/08 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Der Rektor: W. Hasitschka
Am Institut für Schauspiel und Schauspielregie „Max Reinhardt Seminar“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. November 2008 die Stelle
einer Bühnenmeister-Stellvertreterin/eines Bühnenmeister-Stellvertreters
zu besetzen.
Vertrag: unbefristet
Beschäftigungsausmaß: 100 %
Aufnahmebedingungen: bei männlichen Bewerbern abgeschlossener Präsenz- bzw. Zivildienst
Gewünschte Qualifikationen: abgeschlossene Berufsausbildung, Erfahrungen im Theaterbetrieb, handwerkliches Geschick, Teamgeist und Einsatzfreude, Flexibilität, Kunstverständnis und Einfühlungsvermögen für den Theaterbereich.
Aufgaben: Auf-, Ab- und Umbau von Kulissen und Dekorationen bei Proben und Aufführungen, Mithilfe bei der Herstellung von Kulissen, Dekorationen und Möbeln, Koordination der Bühnentechnik, Arbeitseinteilung für das technische Personal, Bedienung, Überwachung und Kontrolle der gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen im Schlosstheater, in der Neuen und Alten Studiobühne, Verwaltung des Kulissendepots.
Bewerbungsfrist: 22. Oktober 2008
Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 3586/08 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Der Rektor: W. Hasitschka
An der Anton Bruckner Privatuniversität Linz ist ehestmöglich folgende Stelle zu besetzen:
Referentin/Referenten der Rektorin
(40 Wochenstunden)
Die Stelle ist direkt der Rektorin zugeordnet. Arbeitsschwerpunkte sind die organisatorisch/administrative Betreuung des Bereiches Auslandsbeziehungen der Anton Bruckner Privatuniversität sowie die Zusammenarbeit mit den Bereichen Veranstaltungswesen und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im Hinblick auf musikwissenschaftliche Aufgaben.
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit abgeschlossener Universitäts- bzw. Hochschulausbildung, möglichst im künstlerischen Bereich, musikwissenschaftlicher Vorbildung, sehr guten Englischkenntnissen sowie guter Beherrschung einer zweiten modernen Fremdsprache.
Weitere Voraussetzungen sind kommunikative Kompetenz, die Fähigkeit zum systematischen und selbständigen Handeln sowie Organisationstalent. Erfahrungen im organisatorischen Umgang mit Ensembles sind erwünscht.
Für organisatorische Fragen steht die Leiterin des Personalbüros, Dr. Alwine Hofstetter (Tel: +43 (0)732 / 70 1000–31; Email: a.hofstetter@bruckneruni.at) zur Verfügung.
Kosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung an der Anton Bruckner Privatuniversität Linz entstehen, können nicht ersetzt werden. Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Anton Bruckner Privatuniversität.
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind bitte bis spätestens 17.10.2008 an die Anton Bruckner Privatuniversität, Personalbüro, Dr. Alwine Hofstetter, Wildbergstraße 18, A-4040 Linz zu richten.
Th. Probst< /font>
The Sibelius Academy is the only music university in Finland and one of the largest in Europe. It is a modern and highly specialised university located in Helsinki.
The Sibelius Academy is searching for an artistically highly qualified person with pedagogic experience for the post of
PROFESSOR OF PIANO MUSIC
for the time 1 August 2009 - 31 July 2014
The professor shall, among other things, be active as a performing artist, guide the students’ work and follow the development and research in the field. The teaching duty is about 400 hours per academic year. The salary is about € 5.000,-- per month.
The period for applications closes 7 October 2008 at 3 pm local time. The Description of the Appointment Procedure for Piano Music Professor is on the page www.siba.fi/en. For further information contact Head of the Department of Piano Music, Mr. Jarmo Eerikäinen, jarmo.eerikainen@siba.fi.
Th. Probst
STIPENDIEN-AUSSCHREIBUNG
Die
Stiftung Dr. Robert und Lina Thyll-Dürr, Schweiz
vergibt im Studienjahr 2009/2010
JAHRESSTIPENDIEN
an hochbegabte und außergewöhnlich erfolgreiche Studierende in den Instrumental- und Gesangsfächern (Konzertfach), an Studierende der Studienrichtung Komposition und an postgraduierte Studierende der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Das Stipendium beinhaltet:
· Zahlung von € 430,- monatlich, 12 mal im Jahr
· professionelle Künstlerfotos
· Unterstützung bei der Erstellung der Lebensläufe in tabellarischer sowie in ausformulierter Form
· die Möglichkeit an den Thyll-Konzerten teilzunehmen, die dreimal pro Saison sowohl in Wien und parallel dazu in Reutte/Tirol stattfinden
Die Stipendien werden in der Regel einmalig vergeben und können nicht verlängert werden.
Vorraussetzungen:
- Studium als ordentliche/r Studierende/r – bevorzugt werden Studierende im letzten Studienabschnitt - oder postgraduiertes Studium in Studienrichtungen der Institute 1, 4, 5, 6, 8 und 9
- Ausgezeichneter Studienerfolg
- Schriftliche Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf und Tonträger (Demo-CD´s, Kassetten bzw. 1 Komposition) und Darstellung der persönlichen finanziellen Situation sind bis spätestens 30. Jänner 2009 an den Vizerektor für Außenbeziehungen der Universität zu richten. Abzugeben sind die vollständigen Bewerbungen in den Institutssekretariaten.
Am 7. Mai 2009 findet für die von der Universität ausgewählten Kandidatinnen/Kandidaten im Haydnsaal ein Auswahlspiel vor einer Jury statt, die dann die endgültige Entscheidung über die Zuerkennung der Stipendien trifft.
Der Vizerektor für Außenbeziehungen: G. Widholm
KulturKontakte Austria zeichnet mit dem Anerkennungspreis IRIDA Vermittlungsprojekte aus, die beispielgebend dafür sind, wie neue Publikumsgruppen an den Angeboten von Kultureinrichtungen partizipieren können.
Gesucht werden Projekte, die im Zeitraum von 1. 1. 2008 bis 31. 12. 2008 in Österreich und in Zusammenarbeit mit zumindest einer Kunst- oder Kultureinrichtung verwirklicht wurden.
Der Preis ist mit € 3.000,-- dotiert. Einreichen können gemeinnützige Vereine, Institutionen und Organisationen aus dem Kunst- und Kulturbereich, dem Sozialbereich, Wirtschaftsunternehmen sowie Einzelpersonen.
Eingereicht werden kann bis 31. Dezember 2008 online unter www.kulturkontakt.or.at/IRIDIA oder per Post an KulturKontakt Austria, z.H. Mag. Eva Kolm, T: +43 1 523 87 65-34, e-mail: eva.kolm@kulturkontakt.or.at.
Th. Probst
Die Organisation von Projekten und Mobilitätsaktionen bekommt im Winter einen neuen Qualitätsmaßstab: den Lifelong Learning Award der Nationalagentur Lebenslanges Lernen, der im Dezember 2008 die erfolgreichsten Umsetzungen prämiert. Der Award rückt die Bedeutung der Qualität in der Planung und Durchführung von Projekten und Mobilitätsaktivitäten in den Vordergrund. Wobei auch dem immensen Engagement und dem vollen Einsatz der Projektträgerinnen und Projektträger Rechnung getragen wird.
Bereits abgeschlossene Projekte und Mobilitätsaktivitäten im Programm für lebenslanges Lernen sowie der beiden Vorläuferprogramme können sich um diese Auszeichnung bewerben. Die Teilnahmefrist läuft bis 15. Oktober 2008, Teilnahmebedingungen, Bewerbungsformulare und nähere Informationen finden sich auf der Webseite der Nationalagentur.
Auch einzelne Auslandsaufenthalte, die durch das Programm für lebenslanges Lernen gefördert wurden, sollen Anerkennung finden. Die besten Erfolgsstorys sind sicherlich jene, bei denen der Auslandsaufenthalt sich als wichtiger Baustein in der beruflichen und privaten Karriere erwiesen hat. Hier werden die besten Erfolgsstorys gekürt. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden die Botschafterinnen und Botschafter "ihres" Programms und sind eingeladen, im kommenden Jahr an Aktivitäten wie speziellen Veranstaltungen der Nationalagentur teilzunehmen.
Die Verleihung des Lifelong Learning Awards 2008 sowie die Auszeichnung der Lifelong Learning Botschafterinnen/Botschafter werden am 10. Dezember 2008 in Wien stattfinden.
Für Rückfragen zum Lifelong Learning Award 2008 wenden Sie sich bitte an: award2008@oead.at.
oder
Österreichischer Austauschdienst, Nationalagentur Lebenslanges Lernen
Schreyvogelgasse 2, 1010 Wien
Tel.: +43 / 1 / 534 08 – 0, Fax: +43 / 1 / 534 08 - 80
E-Mail: award2008@oead.at, Web: www.lebenslanges-lernen.at
Th. Probst
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 15. Oktober 2008
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Mag. Theresia Probst
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103, E-Mail: asp@mdw.ac.at