Studienjahr 2007/08, 6.2.2008 - - Mitteilungsblatt 10, mdw.ac.at


MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2007/08 ausgegeben am 6. Februar 2008 10. Stück

Kundmachungen

127. Änderung des Studienplans „invent event - Universitätslehrgang für Eventkommunikation“.

HABILITATIONSKOMMISSIONEN

128. Größe der Habilitationskommission Jovanka Banjac.

129. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission im Fach Klavier (Habilitationsverfahren Jovanka Banjac).

130. Größe der Habilitationskommission Joanna Madroszkiewicz.

131. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission im Fach Violine (Habilitationsverfahren Joanna Madroszkiewicz).

Berufungskommissionen

132. Größe des entscheidungsbefugten Kollegialorgans im Berufungsverfahren für das Fach Klavier (Nachfolge Zsigmond Szabo).

133. Größe des entscheidungsbefugten Kollegialorgans im Berufungsverfahren für das Fach Klavier (Nachfolge Anna-Maria Pfeiffer).

134. Mitteilung gemäß § 98 (3) UG 2002 betreffend Vorschlag für GutachterInnen für zwei Berufungskommissionen für das Fach Klavier.

135. Größe des entscheidungsbefugten Kollegialorgans im Berufungsverfahren für das Fach Tonsatz (Nachfolge Alfred Halbartschlager).

136. Mitteilung gemäß § 98 (3) UG 2002 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Berufungskommission für das Fach Tonsatz.

Offene Stellen

137. Ausschreibung der Stelle einer/eines wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (einer Vertragslehrerin/eines Vertragslehrers) für Pflichtfach Klavier am Leonard Bernstein Institut für Blas- und Schlaginstrumente (Podium/Konzert) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

138. Ausschreibung der Stelle einer/eines wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (einer Vertragslehrerin/eines Vertragslehrers) für Gesang am Institut Antonio Salieri (Gesang in der Musikpädagogik) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

139. Ausschreibung der Stelle einer/eines teilbeschäftigten wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (einer Vertragslehrerin/eines Vertragslehrers) für Gesang am Institut Antonio Salieri (Gesang in der Musikpädagogik) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

140. Ausschreibung der Stelle eines/einer mit 50 % einer Vollzeitstelle angestellten künstlerisch-wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiters am Institut für Musikpädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

141. Ausschreibung von zwei Stellen künstlerisch-wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter am Institut für Elektronische Musik und Akustik im Rahmen des vom COMET-Programm des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie geförderten Forschungsprojekts Advanced Audio Processing an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

142. Ausschreibung der Stelle einer/eines teilbeschäftigten angestellten Lehrbeauftragten für Funktionelle Assistenz Sprecherziehung am Institut für Schauspiel an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

143. Ausschreibung einer Professur für Gehörbildung mit Lehrverpflichtung auch im Fach Tonsatz im Fachbereich II an der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig.

144. EUA Job Opportunities - Project Officer (financing of higher education and research) and Senior Programme Manager (Quality Assurance).

Stipendien, Programme, Preise

145. Ausschreibung Viktor-Bunzl-Stipendium der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

146. Ausschreibung ordentliches Stipendium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

147. Ausschreibung außerordentliches Stipendium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

148. Ausschreibung individuelles Stipendium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

149. Ausschreibung Arbeitsstipendium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

150. Ausschreibung von Förderungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2007/08.

151. Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2007/08.

152. Ausschreibung Wiener Rupert-Riedl-Preis für interdisziplinäre Diplomarbeiten und Dissertationen 2008 des Club of Vienna.

153. Ausschreibung IFK Akademie 2008 des Internationales Forschungszentrums Kulturwissenschaften.

154. Ausschreibung Fulbright Senior Specialists 2008-09 der Fulbright Kommission Wien.

155. Ausschreibung des Forschungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2008.

156. Ausschreibung des Förderungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2008.

157. Ausschreibung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises des Landes Steiermark 2008.

158. Ausschreibung des Universitätsforschungspreises der Industrie durch die Industriellenvereinigung Steiermark in Kooperation mit den steirischen Universitäten.

159. International Summer School Seggau 2008.

160. Ausschreibung Ernst Mach, Franz Werfel und Richard Plaschka Stipendien.

161. Ausschreibung Stipendium der Akademie Musiktheater heute für den Förderzeitraum 2008-2010.

162. Aufruf für die bilateralen Programme ATLANTIS und TEP.

163. Aktuelle Ausschreibungen für transnationale Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte auf Basis nationaler FFG-Förderprogramme im Rahmen des ERA-NET Schemas.

164. Chinese Government Scholarship Programme: Bewerbung für individuelle Stipendien.

165. Stipendienausschreibungen des taiwanesischen Bildungsministeriums.

166. Scholarship in Icelandic Studies for Austrian nationals.

167. Study in Romania for Foreign Students.

168. Das neue TEMPUS IV Programm.

169. Vorankündigung möglicher Einreichtermine in der ersten Hälfte 2008 von EU-Drittstaatenprogrammen.

170. Start Kinderunichor an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

 

Kundmachungen

127. Änderung des Studienplans „invent event - Universitätslehrgang für Eventkommunikation“.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 23.1.2008 die Durchführung folgender Änderung im Studienplan für den „invent event - Universitätslehrgang für Eventkommunikation“ genehmigt:

1) Unter Abschnitt 1. „Qualifikationsprofil“ lautet unter der Nummer (2) der letzte Aufzählungspunkt:

„Events sind nicht primär Konsumangebote, sondern involvieren alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Mitgestalter. Sie bieten ihnen vielfältige Möglichkeiten der Interaktion und Kommunikation und tragen zur Bildung von Sozialkapital bei.“

2) Im Abschnitt 2. „Umfang, Dauer und Gliederung des Lehrgangs“ wird die Nummer (2) ersetzt durch:

„(2) Im Zentrum der Ausbildung steht das Praxisprojekt: In kleinen Teams erarbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Event für einen realen Auftraggeber. Dabei werden sie von branchenerfahrenen Projekt-Coaches während der gesamten Ausbildungsdauer betreut. Das Projekt ist Inhalt der schriftlichen Abschlussarbeit (siehe 7.1), der Projekt-Dokumentation und -Reflexion. Am Ende steht die Präsentation des Praxisprojekts im Rahmen einer mündlichen kommissionellen Abschlussprüfung, in deren Verlauf die Studierenden auch zu theoretischen Inhalten und Bezügen befragt werden.“

3) Im Abschnitt 2. „Umfang, Dauer und Gliederung des Lehrgangs“ unter der Nummer (3) lauten die letzten beiden Sätze nunmehr wie folgt:

„Im 3. Semester stehen die Fertigstellung der schriftlichen Projekt-Dokumentation und -Reflexion, die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung sowie die Organisation des Abschluss-Events im Zentrum. Die Lehrveranstaltungen entsprechen 4,5 Semesterstunden.“

4)  Im Abschnitt 7 „Prüfungsordnung“ wird die bisherige Nummer (1) ersetzt durch:

(1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung:

   Die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung sind:

·     Positiver Abschluss aller Lehrveranstaltungen

·     Positive Beurteilung der schriftlichen Abschlussarbeit (siehe 2.2)

5)  Im Abschnitt 7 „Prüfungsordnung“ unter der Nummer (2) wird der Aufzählungspunkt

„Beschreibung der Problemstellung“ ersetzt durch „Beschreibung des Auftrags“

und der Aufzählungspunkt

„Ablaufplan“ ersetzt durch „Ablaufplan / Dramaturgie“

6) Im Abschnitt 7 „Prüfungsordnung“ lautet die Nummer (3) wie folgt:

(3) Mündliche Abschlussprüfung

Die mündliche Abschlussprüfung ist jeweils von den Mitgliedern eines Projektteams gemeinsam abzulegen. Sie besteht aus einer branchenüblichen professionellen Kurzpräsentation des Projekts und einer Befragung zum Projekt durch den Prüfungssenat. Die Präsentation dauert etwa 10 Minuten und hat folgenden Inhalt:

o     Kurzvorstellung des Planungsteams

o     Darstellung des Auftraggebers

o     Ziel und Thema des Events

o     Alleinstellungsmerkmale: Welche neuartigen, einzigartigen Aspekte unterscheiden diesen Event von vergleichbaren konventionellen Veranstaltungen?

o     Thematische Vernetzung verschiedener ästhetischer Ausdrucksformen, thematische Einbindung aller Elemente

o     Ablaufplan / Dramaturgie

o     Kosten, Finanzierung

o     Konzept für die Evaluierung

·     Alle Mitglieder des Projektteams müssen in die Präsentation aktiv eingebunden sein. Die Präsentation erfolgt ausschließlich durch das Planungsteam. Es ist nicht erlaubt, Außenstehende beizuziehen (etwa als Moderatoren, Darsteller, Tänzer …).

·     Die Präsentation soll durch Visualisierungen in zeitgemäßer Form (z.B. Powerpoint-Präsentationen) unterstützt werden. Falls Videos eingebunden werden, dürfen diese maximal 2 Minuten lang sein.

·     Die Prüfung ist öffentlich. ZuhörerInnen sind nach Maßgabe des Raumes zuzulassen.

7)  Weiters wird ein neuer Abschnitt 8 eingefügt, der lautet:

8. Abschluss des Lehrgangs

Wenn die Abschlussprüfung gemäß 7. (3) positiv beurteilt wird, ist gemäß § 58 Abs. 2 Universitätsgesetz den Absolventinnen die Bezeichnung „Akademische Eventberaterin / Eventconsultant“ und den Absolventen die Bezeichnung „Akademischer Eventberater / Eventconsultant“ zu verleihen.

8)  Die neue Auflistung der Abschnitte lautet unter dem Punkt „Inhalt“ nunmehr:

1.     Qualifikationsprofil

2.     Umfang, Dauer und Gliederung des Lehrgangs

3.     Zulassung

4.     Lehrveranstaltungsarten

5.     Lehrveranstaltungsübersicht (Semesterstunden inklusive ECTS)

6.     Informationspaket

7.     Prüfungsordnung

8.     Abschluss des Lehrgangs

9.     Inkrafttreten des Studienplanes und Übergangsbestimmungen

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

Habilitationskommissionen

128. Größe der Habilitationskommission Jovanka Banjac.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 23.1.2008 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Jovanka Banjac (angestrebtes Fach Klavier) wie folgt zusammensetzt:

3 UniversitätsprofessorInnen, 1 MittelbauvertreterIn, 1 StudierendenvertreterIn

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

129. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission im Fach Klavier (Habilitationsverfahren Jovanka Banjac).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 23.1.2008 eine Habilitationskommission für das angestrebte Fach Klavier beschlossen.

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren dieses Fachbereiches können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 103 (5) UG 02 bis 20.2.2008 an die Oberbaukurie des Senats, z. H. des Kuriensprechers o. Univ. Prof. Walter Würdinger, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien bzw. e-mail wuerdinger@mdw.ac.at richten.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

130. Größe der Habilitationskommission Joanna Madroszkiewicz.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 23.1.2008 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Joanna Madroszkiewicz (angestrebtes Fach Violine) wie folgt zusammensetzt:

3 UniversitätsprofessorInnen, 1 MittelbauvertreterIn, 1 StudierendenvertreterIn

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

131. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission im Fach Violine (Habilitationsverfahren Joanna Madroszkiewicz).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 23.1.2008 eine Habilitationskommission für das angestrebte Fach Violine beschlossen.

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren dieses Fachbereiches können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 103 (5) UG 02 bis 20.2.2008 an die Oberbaukurie des Senats, z. H. des Kuriensprechers o. Univ. Prof. Walter Würdinger, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien bzw. e-mail wuerdinger@mdw.ac.at richten.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

Berufungskommissionen

132. Größe des entscheidungsbefugten Kollegialorgans im Berufungsverfahren für das Fach Klavier (Nachfolge Zsigmond Szabo).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 23.1.2008 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren für das Fach Klavier (Nachfolge Zsigmond Szabo) wie folgt zusammensetzt:

5 UniversitätsprofessorInnen, 2 MittelbauvertreterInnen, 2 StudierendenvertreterInnen

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

133. Größe des entscheidungsbefugten Kollegialorgans im Berufungsverfahren für das Fach Klavier (Nachfolge Anna-Maria Pfeiffer).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 23.1.2008 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren für das Fach Klavier (Nachfolge Anna-Maria Pfeiffer) wie folgt zusammensetzt:

5 UniversitätsprofessorInnen, 2 MittelbauvertreterInnen, 2 StudierendenvertreterInnen

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

134. Mitteilung gemäß § 98 (3) UG 2002 betreffend Vorschlag für GutachterInnen für zwei Berufungskommissionen für das Fach Klavier.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 23.1.2008 zwei Berufungskommissionen für das Fach Klavier beschlossen.

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren dieses Fachbereiches können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 98 (3) UG 02 bis 20.2.2008 an die Oberbaukurie des Senats, z. H. des Kuriensprechers o. Univ. Prof. Walter Würdinger, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien bzw. e-mail wuerdinger@mdw.ac.at richten.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

135. Größe des entscheidungsbefugten Kollegialorgans im Berufungsverfahren für das Fach Tonsatz (Nachfolge Alfred Halbartschlager).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 23.1.2008 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren für das Fach Tonsatz (Nachfolge Alfred Halbartschlager) wie folgt zusammensetzt:

5 UniversitätsprofessorInnen, 2 MittelbauvertreterInnen, 2 StudierendenvertreterInnen

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

136. Mitteilung gemäß § 98 (3) UG 2002 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Berufungskommission für das Fach Tonsatz.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 23.1.2008 eine Berufungskommission für das Fach Tonsatz beschlossen.

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren dieses Fachbereiches können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 98 (3) UG 02 bis 20.2.2008 an die Oberbaukurie des Senats, z. H. des Kuriensprechers o. Univ. Prof. Walter Würdinger, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien bzw. e-mail wuerdinger@mdw.ac.at richten.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

Offene Stellen

137. Ausschreibung der Stelle einer/eines wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (einer Vertragslehrerin/eines Vertragslehrers) für Pflichtfach Klavier am Leonard Bernstein Institut für Blas- und Schlaginstrumente (Podium/Konzert) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Leonard Bernstein Institut für Blas- und Schlaginstrumente (Podium/Konzert) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich zwischen 5. April 2008 bis längstens 30. Juni 2008 die Stelle eines/einer wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiters/ Mitarbeiterin im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (eines Vertragslehrers/einer Vertragslehrerin) für Pflichtfach Klavier (Ersatzvertretung) zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt (voraussichtlich 21 Wochenstunden)

Vertrag: befristet (vom 5. April 2008 bis längstens 30.6.2008)

Aufnahmebedingungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium im einschlägigen Fach bzw. der Nachweis künstlerischer und kunstpädagogischer Leistungen, die den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen.

Gewünschte Qualifikationen:

Die Lehrtätigkeit umfasst den Unterricht im „Pflichtfach Klavier“ für Studierende des Institutes für Streich- und andere Saiteninstrumente und des Leonard Bernstein Institutes für Blas- und Schlaginstrumente mit folgendem Inhalt:

Ziel: Der Unterricht im Pflichtfach Klavier vermittelt die Voraussetzungen, das Klavier in vielfältiger Weise als „Arbeitsmittel“ einzusetzen: zum Studium und zur Analyse von Literatur aus allen Stilepochen, zur Beschäftigung mit Musiktheorie in allen Teilbereichen und als Begleitinstrument. Darüber hinaus hat der Unterricht integrative Funktion bezüglich des Unterrichts im Hauptfach. Das Studium von Klavierliteratur dient auch der Erweiterung des musikalisch-interpretatorischen Horizonts.

Inhalt: technisches und musikalisches Erarbeiten von Klavierliteratur aus allen Stilepochen und Stilbereichen. „Musiktheorie am Klavier“, einfaches Partiturspiel und Transponieren, Blattspiele; Improvisation; Begleiten.

Ende der Bewerbungsfrist: 29. Februar 2008 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 443/08 an die Universität f ür Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

138. Ausschreibung der Stelle einer/eines wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (einer Vertragslehrerin/eines Vertragslehrers) für Gesang am Institut Antonio Salieri (Gesang in der Musikpädagogik) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut Antonio Salieri (Gesang in der Musikpädagogik) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab SS 2008 die Stelle einer/eines wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (einer Vertragslehrerin/eines Vertragslehrers) für

Gesang

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt

Vertrag: unbefristet

Aufnahmebedingungen:

• eine dem Fachgebiet entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung bzw.

• der Nachweis künstlerischer und kunstpädagogischer Leistungen

Gewünschte Qualifikationen:

• Erfahrung auch mit Durchschnittsstimmen

• Offenheit für stilistische Vielfalt, auch für Gesang in der Popularmusik

Aufgaben:

• die Erteilung von Einzelunterricht in den Fächern Gesang, Stimmbildung und

      Gesangspraktikum in allen musikpädagogischen Studienrichtungen

• Unterricht in Didaktik und Lehrpraxis des Gesanges

• Mitarbeit in Kommissionen und Gremien der Universität

• Mitarbeit bei Projekten des Institutes.

Bewerbungsfrist: 06.02.2008 – 27.02.2008

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 335/08 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Die qualifiziertesten BewerberInnen werden zu einem Lehrauftritt eingeladen. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

139. Ausschreibung der Stelle einer/eines teilbeschäftigten wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (einer Vertragslehrerin/eines Vertragslehrers) für Gesang am Institut Antonio Salieri (Gesang in der Musikpädagogik) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut Antonio Salieri (Gesang in der Musikpädagogik) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab SS 2008 die Stelle einer/eines wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (einer Vertragslehrerin/eines Vertragslehrers) für

Gesang

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt

Vertrag: unbefristet

Aufnahmebedingungen:

• eine dem Fachgebiet entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung bzw.

• der Nachweis künstlerischer und kunstpädagogischer Leistungen

Gewünschte Qualifikationen:

• Erfahrung auch mit Durchschnittsstimmen

• Offenheit für stilistische Vielfalt, auch für Gesang in der Popularmusik

Aufgaben:

• die Erteilung von Einzelunterricht in den Fächern Gesang, Stimmbildung und

      Gesangspraktikum in allen musikpädagogischen Studienrichtungen

• Unterricht in Didaktik und Lehrpraxis des Gesanges

• Mitarbeit in Kommissionen und Gremien der Universität

• Mitarbeit bei Projekten des Institutes.

Bewerbungsfrist: 06.02.2008 – 27.02.2008

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 334/08 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Die qualifiziertesten BewerberInnen werden zu einem Lehrauftritt eingeladen. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

140. Ausschreibung der Stelle einer/eines mit 50 % einer Vollzeitstelle angestellten künstlerisch-wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiters am Institut für Musikpädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gelangt ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt am Institut für Musikpädagogik eine Stelle einer/eines mit 50 % einer Vollzeitstelle angestellten künstlerisch-wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb befristet bis Ende 2009 zur Besetzung.

Die Aufgaben der Stelle sind insbesondere:

Mitwirkung bei und Durchführung von Forschungsprojekten einschließlich deren statistischer Auswertung, Erarbeitung von Anträgen für Forschungsvorhaben, die aus Drittmitteln finanziert werden, Unterstützung in der Lehre, Betreuung von ausländischen Gästen bei Gastkursen und Symposien, Beratung von Studierenden, Mitwirkung an Evaluierungsmaßnahmen, Organisations- und Verwaltungsaufgaben

Anstellungsvoraussetzungen sind

a)     ein für die Verwendung in Betracht kommendes Studium einer Studienrichtung gem. UG 2002 als Magister- oder Diplomstudium oder ein gleichwertiges Universitätsstudium im In- und Ausland oder eine für die Verwendung in Betracht kommende gleichwertige künstlerisch-wissenschaftliche Ausbildung und

b)     die fachliche und persönliche Eignung.

Gewünschte Fähigkeiten und Kenntnisse:

a)     Berufliche Erfahrungen als Musikschullehrer/in oder Musiker/in sowie ein abgeschlossenes BA oder MA im Fach IGP oder Psychologie

b)     Beherrschung der deutschen Sprache, insbesondere die Fähigkeit, selbständig Texte zu verfassen, fließend Englisch

c)     Wissenschaftliche Forschungserfahrung, einschließlich Bibliotheks- und Literaturrecherche

d)     Gute EDV-Kenntnisse: gewünscht wird Erfahrung mit dem Mac-Betriebssystem (Apple) sowie Grundkenntnisse des Programms SPSS.

e)     Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten und die Bereitschaft, im Team mitzuarbeiten.

f)     Interdisziplinäre Interessen.

Interessentinnen/Interessenten mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung unter der Angabe der GZ 01/08 mit den üblichen Unterlagen bis spätestens

11. Februar 2008

an die Direktion der Universitätsverwaltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Personalstand an und fordert daher facheinschlägig qualifizierte Wissenschafterinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.

E. Freismuth

141. Ausschreibung von zwei Stellen künstlerisch-wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter am Institut für Elektronische Musik und Akustik im Rahmen des vom COMET-Programm des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie geförderten Forschungsprojekts Advanced Audio Processing an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gelangen ab dem 1. März 2008 am Institut für Elektronische Musik und Akustik im Rahmen des vom COMET-Programm des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie geförderten Forschungsprojekts

Advanced Audio Processing

zwei Stellen künstlerisch-wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zur Besetzung. Das Beschäftigungsausmaß der ersten der beiden Stellen beträgt 100%, das der zweiten 90% einer Vollzeitstelle.

Beide Stellen umfassen hauptsächlich Aufgaben der Forschung und Entwicklung in den Bereichen Spatial Audio, Psychoakustik, Signalverarbeitung und Music Information Retrieval.

In beiden Fällen werden eine der jeweiligen Stelle entsprechende sehr gute wissenschaftliche Qualifikation – mindestens einschlägiger Studienabschluss auf Master-Niveau - und die persönliche Eignung vorausgesetzt.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Personalstand an und fordert daher facheinschlägig qualifizierte Wissenschafterinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstehen.

Bewerbungen sind bis längstens

11. Februar 2008

unter GZ 02/08 an die Direktion der Universitätsverwaltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst, Leonhardstr. 15, A-8010 Graz, Republik Österreich, zu richten.

E. Freismuth

142. Ausschreibung der Stelle einer/eines teilbeschäftigten angestellten Lehrbeauftragten für Funktionelle Assistenz Sprecherziehung am Institut für Schauspiel an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gelangt ab dem Sommersemester 2008 am Institut für Schauspiel die auf 1 Semester befristete Stelle einer/eines teilbeschäftigten angestellten Lehrbeauftragten im KUG-eigenen Schema als künstlerische Mitarbeiterin/künstlerischer Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für

Funktionelle Assistenz Sprecherziehung bei Univ.Prof. Regine Porsch

im Ausmaß von voraussichtlich 12 Semesterstunden Z3n zur Besetzung.

Interessentinnen/Interessenten mit einer entsprechenden Qualifikation und Hochschulabschluss werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens

11. Februar 2008

unter der GZ 03/08 an die Direktion der Universitätsverwaltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerberinnen/Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

E. Freismuth

143. Ausschreibung einer Professur für Gehörbildung mit Lehrverpflichtung auch im Fach Tonsatz im Fachbereich II an der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig.

An der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig ist im Fachbereich II zum 01. September 2008 eine

Professur für Gehörbildung

Bes.-Gr. W2

mit Lehrverpflichtung auch im Fach Tonsatz zu besetzen.

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie fachspezifische Lehrerfahrungen an einer Hochschule.

Der Aufgabenbereich umfasst neben der eigenen Lehre und Forschung die Koordination des Faches Gehörbildung in sämtlichen Studiengängen, dessen konzeptionelle Entwicklung sowie die Initiierung und Leitung das Fach betreffender Kooperationen auch außerhalb der Hochschule. Die Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung wird erwartet.

Für die Professur gelten die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 40 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (SächsHG) vom 11. Juni 1999. Auf die §§ 37 bis 39 SächsHG wird verwiesen. Die Hochschule ist um die Erhöhung des Anteils weiblicher Mitarbeiter bemüht. Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Die Bewerbung schwerbehinderter Menschen wird bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf, Lichtbild, Hochschulabschlusszeugnissen, einer Skizze der Konzeption zum Gehörbildungsunterricht (maximal 3 Seiten), gegebenenfalls einem Verzeichnis der Veröffentlichungen, Lehrveranstaltungen und der sonstigen künstlerischen oder wissenschaftlichen Tätigkeiten sowie Anschriften von fünf möglichen Gutachtern sind bis zum 29. Februar 2008 zu richten an:

Hochschule für Musik und Theater, „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig, Dekan des Fachbereichs II, Herrn Prof. Martin Kürschner, Postfach 10 08 09, 04008 Leipzig, Deutschland.

Bewerbungs-, Reise- und Übernachtungskosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet. Es wird um Beilage eines frankierten Briefumschlages für eine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen gebeten.

E. Freismuth

144. EUA Job Opportunities - Project Officer (financing of higher education and research) and Senior Programme Manager (Quality Assurance).

The European University Association (EUA) represents more than 750 universities and higher education associations in 45 countries. Located in Brussels, the EUA secretariat is comprised of 30 staff members. EUA’s mission is to promote the development of a coherent system of education and research at the European level through studies, projects and services to members.

EUA is currently looking for two highly motivated professionals to join the Association in Brussels:

·     A Project Officer to work within a team implementing projects in the area of financing of higher education and research with the overall aim of strengthening universities and developing the European higher education area in a regional, national and global context.

A CV and cover letter should be sent to Isabelle Damman at the following email address: vacancies@eua.be by 15th February 2008.

      More Information: http://www.eua.be/index.php?id=605

·     A Senior Programme Manager (Quality Assurance) to join the EUA Quality Unit. The main activities of the unit are threefold: policy development, programme management, in particular of EUA’s flagship Institutional Evaluation Programme, and project implementation in the field of quality enhancement and quality assurance.

A CV and cover letter should be sent to Isabelle Damman at the following email address: vacancies@eua.be by 15th February 2008.

      More Information: http://www.eua.be/index.php?id=601

E. Freismuth

Stipendien, Programme, Preise

145. Ausschreibung Viktor-Bunzl-Stipendium der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

VIKTOR-BUNZL-STIPENDIUM

für das Studienjahr 2008/09

Unterstützter Personenkreis:

Künstlerisch hervorragend qualifizierte, sozial bedürftige Studierende vorzugsweise aus Lateinamerika, Südosteuropa und Osteuropa.

Voraussetzungen: vorzulegen sind:
ordentliche/r Studierende/r der Studienrichtungen Komposition und Musiktheorie, Dirigieren oder der Instrumentalstudien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Studienbestätigung für das SS 2008
Staatsbürgerschaft vorzugsweise aus Lateinamerika, Südosteuropa oder Osteuropa Kopie des Reisepasses
Nachweis besonders hoher künstlerischer Qualifikation, insbesondere 1. Diplom- prüfung mit Auszeichnung (2. Diplomprüfung für das Instrumentalstudium nach UniStG) Unterschrift und Empfehlung des/der Lehrer/s im/ in den zentralen künstlerischen Fach/Fächern und Diplomprüfungszeugnis
soziale Bedürftigkeit schriftliche Begründung des/der Antragsstellers/in mit Nachweisen, Auflistung der monatlichen Kosten, Verdienstnachweis der Eltern

Einreichung: 11. Februar bis 21. März 2008 persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Zi A EG 04, bei Frau Petra Weissberg, Tel 711 55 DW 6900.

Höhe der Unterstützung: monatliche Unterstützung in der Höhe von € 580,- für die Dauer von 12 Monaten zur Finanzierung der Fortsetzung des Studiums an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. 3 weitere Monatsraten à € 580,- können auf Antrag als Reisekostenzuschuss gewährt werden.

Die vergebenen Stipendien können auch geteilt werden.

Auf die Vergabe des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Die Vizerektorin: C. Preschl

146. Ausschreibung ordentliches Stipendium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

ordentliches STIPENDIUM

für das Studienjahr 2008/09

Voraussetzungen: vorzulegen sind:
ausländische(r) ordentliche(r) Studierende(r) 
zwischen dem 19. und 35. Lebensjahr
aktuelles Studienblatt und Kopie von 
Reisepass oder Personalausweis
einschlägige Vorstudien an unserem Haus im Ausmaß von 4 Semestern  
ausgezeichneter Studienerfolg im (in den) zentralen künstlerischen Fach (Fächern) Zeugnis(se) aus dem (den) zentralen künstlerischen Fach (Fächern) mit Note „Sehr gut“ oder Diplomprüfungszeugnis
ausreichende Studientätigkeit in den sonstigen Pflichtfächern und ein positiver Studienerfolg in diesen positive Zeugnisse (Sammelzeugnis bevorzugt) aus den sonstigen Pflichtfächern (anerkannte Lehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt)
Einhaltung der vorgesehenen Studiendauer (gilt auch für ein Zweitstudium)  
 
zwei „ausgezeichnete“ Empfehlungen siehe Formblatt
soziale Bedürftigkeit entsprechende schriftliche Begründung auf dem Ansuchen, Auflistung der monatlichen Kosten und Ausgaben, Verdienstnachweis der Eltern, andere Stipendien

Für Studierende, die bereits eine Studienrichtung an unserer Universität mit Diplom absolviert haben (ebenfalls Bakkalaureatsabschluss), ist eine Stipendienbewerbung für ein weiteres Studium nicht möglich. Auch Studierende von Doktoratsstudien sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Auslandsaufenthalte (zb. Erasmus) werden nicht unterstützt.

Höhe der Unterstützung: 
voraussichtlich 9 x € 600,- pro Monat
Einreichfrist: 11. Februar 2008 bis 21. März 2008

Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Das vollständig ausgefüllte und auch von den Lehrern befürwortete Ansuchen um Zuerkennung dieses Stipendiums ist gemeinsam mit obenangeführten Beilagen (in Kopie) persönlich fristgerecht in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Zi B EG 03, bei Herrn Clemens Steurer, Tel 711 55 DW 6914, abzugeben.

Die Vizerektorin: C. Preschl

147. Ausschreibung außerordentliches Stipendium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

AUSSERORDENTLICHES STIPENDIUM

WS 2008

Voraussetzungen: vorzulegen sind:
Ausländische(r) ordentliche(r) Studierende(r) zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr aktuelles Studienblatt und Kopie von 
Reisepass oder Personalausweis
Zuerkennung zwischen dem 2. + 8. Semester  
Einhaltung der vorgesehenen Studiendauer (gilt auch für ein Zweitstudium)  
Ausgezeichneter Studienerfolg im (in den) zentralen künstlerischen Fach/Fächern Zeugnis(se) des vorangegangenen Semesters aus dem (den) zentralen künstlerischen Fach (Fächern) mit Note „Sehr gut“ oder Diplomprüfungszeugnis
Ausreichende Studientätigkeit in den sonstigen Pflichtfächern und ein positiver Studienerfolg in diesen positive Zeugnisse aus den sonstigen Pflichtfächern (anerkannte Lehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt) 
Soziale Bedürftigkeit entsprechende schriftliche Begründung auf dem Ansuchen, Aufstellung der monatlichen Kosten und Ausgaben, Verdienstnachweis der Eltern bzw. Lohnzettel unbedingt

Für Studierende, die bereits eine Studienrichtung an unserer Universität mit Diplom absolviert haben, ist eine Stipendienbewerbung für ein weiteres Studium nicht möglich. Auch Studierende von Doktoratsstudien sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Höhe der Unterstützung: bis zu € 600,--

pro Semester als Einmalauszahlung

Einreichfrist für das Wintersemester 2008 11. Februar 2008 bis 21. März 2008
   

Es werden voraussichtlich 12 Stipendien pro Semester vergeben!

Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Das vollständig ausgefüllte und auch vom/von der HauptfachlehrerIn befürwortete Ansuchen um Zuerkennung dieser einmaligen Geldaushilfe ist gemeinsam mit obenangeführten Beilagen (in Kopie) persönlich fristgerecht in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Zi B EG 03, bei Frau Christine Klein, Tel 711 55 DW 6911, abzugeben.

Die Vizerektorin: C. Preschl

148. Ausschreibung individuelles Stipendium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Individuelles STIPENDIUM

für das WS 2008

Voraussetzungen: vorzulegen sind:
ausländische Studierende mit einer Staatsbürgerschaft aus ausgewählten Ländern 1 aktuelles Studienblatt und Kopie von 
Reisepass oder Personalausweis
Zuerkennung ab dem 4. Semester  
ausgezeichneter Studienerfolg im (in den) zentralen künstlerischen Fach/Fächern 
Zeugnis(se) des vorangegangenen Semesters aus dem (den) zentralen künstlerischen Fach (Fächern) mit Note „Gut“
ausreichende Studientätigkeit in den sonstigen Pflichtfächern und ein positiver Studienerfolg in diesen positive Zeugnisse aus den sonstigen Pflichtfächern (anerkannte Lehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt)
Einhaltung der vorgesehenen Studiendauer  
soziale Bedürftigkeit entsprechende schriftliche Begründung auf dem Ansuchen sowie Auflistung der monatl. Kosten, Verdienstnachweis d. Eltern bzw. Ehegatten, Kontoauszüge, andere Stipendien, etc.
Höhe der Unterstützung: zwischen € 200,- und € 726,- als Einmalzahlung
Einreichfrist für das Wintersemester 08: Mo 11. Februar 2008 bis Fr 21. März 2008

Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Das vollständig ausgefüllte und auch vom Lehrer/von der Lehrerin im/in den zentralen künstlerischen Fach/Fächern befürwortete Ansuchen um Zuerkennung dieser einmaligen Geldaushilfe ist gemeinsam mit obenangeführten Beilagen (in Kopie) persönlich fristgerecht in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1 Zi B EG 03, bei Frau Maria Toth, Tel 711 55 DW 6919, abzugeben.

Die Vizerektorin: C. Preschl

_______________________________

1 Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, China (Taiwan), China (Volksrepublik), Estland, Georgien, Indien, Iran, Island, Kasachstan, Kolumbien, Kosta Rica, Kroatien, Kuba, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Moldava, Montenegro, Philippinen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Syrien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Weißrussland und Zypern.

149. Ausschreibung Arbeitsstipendium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

ARBEITSSTIPENDIUM

Studienjahr 2008/09

Voraussetzungen: vorzulegen sind:
österreichische Staatsbürger; Südtiroler, die der deutschen oder ladinischen Sprachgruppe angehören bzw. Studierende, deren Eltern aus EWR-Staaten kommen und in Österreich leben und berufstätig sind aktuelles Studienblatt und Kopie von 
Reisepass oder Personalausweis
Bewerber, die das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben  
Studium, das an einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung mit Auszeichnung im Studienjahr 2007/08 oder ausnahmsweise im Sommersemester 2007 abgeschlossen worden ist. Diplomprüfungszeugnis
Glaubhaftmachung eines Spezialstudiums im In- oder Ausland im Anschluss an die Erlangung des Diploms, muss zur Vorbereitung auf eine solistische Laufbahn oder für eine andere freiberufliche künstlerische Tätigkeit erforderlich sein  

Einreichfrist: 20. Juni 2008

Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Doktoratsstudien und postgraduale Lehrgänge unserer Universität werden nicht gefördert.

Das vollständig ausgefüllte Ansuchen um Zuerkennung dieses Stipendiums ist gemeinsam mit den Beilagen, die am Antragsformular ersichtlich sind, persönlich fristgerecht in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Zi B EG 03, bei Frau Christine Klein, Tel 711 55 DW 6911, abzugeben.

Die Vizerektorin: C. Preschl

150. Ausschreibung von Förderungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2007/08.

AUSSCHREIBUNG VON FÖRDERUNGSSTIPENDIEN

AN DER UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST WIEN

FÜR DAS STUDIENJAHR 2007/08

gemäß  §§ 63 – 67 STUDIENFÖRDERUNGSGESETZ 1992 (StFG), BGBl Nr. 305/1992 i.d.g.F.

Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien. Gefördert werden somit z.B. Film- und Theaterprojekte (Gruppenarbeiten), die Teilnahme an Wettbewerben, Kompositionsvorhaben, künstlerische Tätigkeiten außerhalb der Universität, aufwendige Diplomarbeiten und dgl..

I. Förderungsstipendien können erhalten

a)     Österreichische Staatsbürger (§ 2 Z.1 iVm § 3 StFG) sowie

b)     Gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 2 Z.2 iVm § 4 StFG),

II. Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind gem. § 66  StFG:

1. eine Bewerbung der/des Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit, samt

·     einer Beschreibung der Arbeit,

·     einer Kostenaufstellung und

·     einem Finanzierungsplan.

2. die Vorlage mindestens eines Gutachtens einer/eines Universitätslehrerin/Universitätslehrers (universitätsangehörig gem. § 94 Abs 1 Z. 4, 6, 7, 8, Abs 2 UG 2002) zur Kostenaufstellung und darüber, ob der Studierende aufgrund der bisherigen Studienleistungen und seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.

3. die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (das sind Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Verschuldens trifft, u.dgl.).

4. die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen

III. Ausschreibungsbedingungen:

1.     Die Vergabe des Förderungsstipendiums erfolgt nach Würdigung des beantragten Projekts unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen.

2.     Gilt für alle Studienrichtungen außer Doktoratsstudien:

Mindeststundenanzahl von 10 Semesterstunden für beide Semester bzw. die entsprechende ECTS Anzahl wobei mindestens 1 Note aus dem ZKF stammen muss; Notendurchschnitt nicht schlechter als 2.0;

DOKTORATSSTUDIEN

·     Doktoratsstudium der Philosophie und der Naturwissenschaften (UniStG)

      Bis zum Rigorosum:

   Notendurchschnitt 1.0, wobei Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mind. 4 Semesterstunden bereits absolviert sein müssen.

·     Doktoratsstudium (UG 2002)

Bis zur Disputation:

Notendurchschnitt: 1.0, wobei eine Antragstellung erst nach positiver Absolvierung der Fachprüfung möglich ist.

Dem Antrag ist eine Bestätigung über die positiv beurteilten Lehrveranstaltungsprüfungen für das Studienjahr 2007/08 beizulegen (erhalten Sie ausschließlich im Büro des Studiendirektors).

Nach Abschluss des Projektes ist ein Bericht über die Fertigstellung des Projektes und die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel entsprechend dem Förderungsvertrag vorzulegen.

IV. Höhe des einzelnen Förderungsstipendiums:

Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr € 700,-- nicht unterschreiten und € 3.600,-- nicht überschreiten.

25 % des Förderungsstipendiums werden erst nach Vorlage des Endberichts über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums ausbezahlt. Dieser Bericht ist bis spätestens 25. September 2009 vorzulegen.

Förderfähige Ausgaben

(1) Reise- und Aufenthaltskosten bei Arbeiten, die nachweislich nicht am Studienort durchgeführt werden können. (Hotelkosten nur, wenn wegen der Kürze des Aufenthalts einzig zumutbare Unterbringungsart und in angemessener Höhe.)

(2) Erwerb oder Leihe von Ausrüstungsgegenständen, die speziell für die Durchführung der Arbeit notwendig sind und nicht anders beschafft werden können;

(3) Kosten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit förderfähigen Aufwendungen (wie z.B. Transportkosten, nicht jedoch Kosten für Benzin);

(4) eine Rückstellung für unvorhergesehene Kosten in Höhe von maximal 5% der förderfähigen direkten Kosten, sofern sie in der Finanzplanung des Projekts enthalten ist;

(5) Kosten für Recherchen wie Bücher, Zeitschriften, Archivmaterial nur, wenn diese Kosten in der spezifischen Arbeit begründet sind und nicht einem Studenten sowieso erwachsen würden und die nicht an Bibliotheken entlehnbar sind.

Nicht förderfähige Ausgaben

sind insbesondere:

(1) Kopierkosten, wenn nicht gesondert begründet und notwendig und Büromaterial

(2) als unnötig hoch bewertete Ausgaben;

(3) Wohnungsmieten (Zuschüsse bei extremen Preisniveauunterschieden sind möglich).

V. Bewerbungsfrist und Bewerbungsunterlagen:

Bewerbungen von Studierenden mit Prüfungsleistungen zwischen dem 1.10.2007 und dem 30.09.2008 sind samt den geforderten Unterlagen bis spätestens

10.10.2008

im Büro des Studiendirektors (Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Zimmer F 01 06, Tel.: 01/711 55 DW 2011) abzugeben. Unvollständige ausgefüllte Anträge bzw. Anträge mit fehlenden Unterlagen können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden!

VI. Zuerkennung:

Die Zuerkennung der Förderungsstipendien erfolgt durch den Studiendirektor (§ 61 Abs. 3 StFG) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 61 Abs. 2 StFG). Die Bewerber werden von der Entscheidung über die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums unverzüglich verständigt.

Der Studiendirektor: M. Stephanides

151. Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2007/08.

Ausschreibung von Leistungsstipendien

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

für das Studienjahr 2007/08

gemäß  §§ 57-61 Studienförderungsgesetz 1992 (StFG), BGBl.Nr. 305/1992 i.d.g.F.

Leistungsstipendien dienen gem. § 57 StFG zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen.

I. Leistungsstipendien können erhalten

c)     Österreichische Staatsbürger (§ 2 Z.1 iVm § 3 StFG) sowie

d)     Gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 2 Z.2 iVm § 4 StFG). Gleichgestellte Ausländer sind insbesondere Angehörige von EWR-Mitgliedsstaaten 1 und Drittstaatenangehörige, wenn sie mindestens 5 Jahre durchgehend in Österreich gemeldet waren.

II. Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind gem. § 60  StFG:

1.     die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) des jeweiligen Studienabschnittes (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StFG), das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft u. dgl.

________________________

1 Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Island, Liechtenstein, Norwegen.

2.     ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2.0 und

3.     die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen (§ 59 Abs. 2 StFG)

Das Vorliegen der Voraussetzungen ist vom Studiendirektor zu beurteilen.

III. Ausschreibungsbedingungen:

Die zentralen künstlerischen Fächer der entsprechenden Studienrichtungen müssen so wie im jeweiligen Studienplan vorgesehen, rechtzeitig gemeldet worden sein!!!!!!

1. Zu erbringende Studiennachweise (§ 59 Abs. 2 StFG)

-     Bestätigung über die positiv absolvierten Lehrveranstaltungsprüfungen für das Studienjahr 2007/08 erhalten Sie ausschließlich im Büro des Studiendirektors

und

-     Bachelor-, Master-, Diplomprüfungszeugnis

Sofern im Anspruchszeitraum Studienleistungen im Rahmen eines Austauschprogramms (z.B. Erasmus) erbracht wurden, sind die entsprechenden Anerkennungsbescheide beizubringen.

Im Anspruchszeitraum anerkannte Prüfungen werden für die Beurteilung des Studienerfolges mitberücksichtigt!

2. Kriterien für die Auswahl der Stipendiaten (§ 59 Abs. 2 StFG)

Zur Auswahl der Stipendiaten wird in der Regel eine Reihung (nach Studienleistungen) erforderlich sein. Der Bedeutung des zentralen künstlerischen Faches entsprechend wird die Reihung wie folgt vorgenommen:

Nach:

a)     Note(n) im zentralen künstlerischen Fach/in den zentralen künstlerischen Fächern

b)     bei Ausschöpfung der vorhandenen Mittel wird der Notendurchschnitt der sonstigen Pflichtlehrveranstaltungen zur Reihung herangezogen; Personen, die bereits ein anderes Stipendium der Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien erhalten haben, werden zurückgereiht.

Erwartet werden folgende Prüfungsleistungen:

·     in dem zentralen künstlerischen Fach/den zentralen künstlerischen Fächern: Notendurchschnitt: 1

·     Diplomprüfungen (mit einer Gesamtbeurteilung): „mit Auszeichnung bestanden“

·     Diplomprüfung (ohne Gesamtbeurteilung): „sehr gut“

a.) DIPLOMSTUDIEN nach KHStG bzw. AHStG

Antragstellung frühestens nach Absolvierung der 4. Semesterstufe zulässig

b.) BACHELOR-, MASTER- und DIPLOMSTUDIEN NACH UniStG

BACHELOR- und MASTERSTUDIEN:

Bachelorstudien: Antragsstellung frühestens nach Absolvierung der 4. Semesterstufe zulässig.

Masterstudien: Antragstellung frühestens nach Absolvierung der 2. Semesterstufe zulässig.

DIPLOMSTUDIEN:

            Antragstellung frühestens nach Absolvierung der 4. Semesterstufe zulässig.

c.) DOKTORATSSTUDIEN der PHILOSOPHIE und der NATURWISSENSCHAFTEN (UniStG)

·     Nach Ablegung des Rigorosums:

      Rigorosum: Notendurchschnitt 1.0

      Beurteilung der Dissertation mit „Sehr gut“.

d.) DOKTORATSSTUDIUM (UG 2002)

·     Antragstellung nur mit abgeschlossenem Doktoratsstudium möglich.

      Beurteilung der Dissertation mit „Sehr gut“

      Be urteilung der Disputation mit „Sehr gut“ 

IV. Höhe des einzelnen Leistungsstipendiums:

Ein Leistungsstipendium darf die Höhe des allgemeinen Studienbeitrages für zwei Semester (das sind € 726,72) nicht unterschreiten und € 1.500,-- nicht überschreiten (§ 61 Abs. 1 StFG).

V. Bewerbungsfrist und Bewerbungsunterlagen:

Bewerbungen von Studierenden mit Prüfungsleistungen zwischen dem 1.10.2007 und dem 30.09.2008 sind samt den geforderten Unterlagen im Zeitraum

1.10.2008 bis 10.10.2008

im Büro des Studiendirektors (Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Zimmer F 01 06, Tel.: 01/711 55 DW 2011) abzugeben. Unvollständig ausgefüllte Anträge bzw. Anträge mit fehlenden Unterlagen können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden.

VI. Zuerkennung:

Die Zuerkennung der Leistungsstipendien erfolgt durch den Studiendirektor (§ 61 Abs. 3 StFG) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 61 Abs. 2 StFG). Die Bewerber werden von der Entscheidung über die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums unverzüglich verständigt.

Der Studiendirektor: M. Stephanides

152. Ausschreibung Wiener Rupert-Riedl-Preis für interdisziplinäre Diplomarbeiten und Dissertationen 2008 des Club of Vienna.

Der Club of Vienna – eine internationale Vereinigung zur Förderung interdisziplinärer Forschung für Wien – verleiht, gemeinsam mit der Stadt Wien, auch dieses Jahr den Wiener Rupert-Riedl-Preis in der Höhe von € 1.000,-- für Diplomarbeiten und Dissertationen, die den Verträglichkeitspostulaten nachhaltiger Entwicklung verpflichtet sind. Gefördert werden abgeschlossene, interdisziplinäre und praxis-bezogene Arbeiten aus Sozial- und Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Technik. Der Preis ist von Sponsoren gestiftet.

Kriterien der Preiswürdigkeit:

1     Verankerung in der Evolutionstheorie

2     Interdisziplinarität

3     Verknüpfung mit Fragen nach Ursachen und Regulierung des (so genannten) Wachstums

4     Einbettung in den lebendigen Fluss der gesellschaftlichen Praxis

5     gesellschaftspolitische Relevanz

6     wissenschaftliche Exzellenz

a)     Sprache (bedeutungstragend, präzise, knapp)

b)     Erkenntnisleitende Fragen

c)     Thesen und Argumentation

d)     Stand der Wissenschaft

e)     angewandte Methoden

f)     Literatur

g)     handwerkliche Ausführung des Werkes

Das wichtigste Kriterium der Preiswürdigkeit ist die Verankerung des Werkes in der evolutionären Erkenntnistheorie. Der Arbeit muss daher ein Kommentar beigefügt sein, der diese Verankerung deutlich beschreibt. Arbeiten, die dieses Kriterium nicht erfüllen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Die Arbeit ist samt Kurzbeschreibung (etwa 3 Seiten DIN A4) und Kommentar „Verankerung in der evolutionären Erkenntnistheorie“ (etwa 1 Seite DIN A4) bis spätestens 1. Juni 2008 sowohl in schriftlicher Form (gebunden), als auch in elektronischer Form (E-Mail oder CD) beim Club of Vienna einzureichen.

Adresse: Geschäftsführung des Club of Vienna, Rilkeplatz 2/4, 1040 Wien, info@clubofvienna.org

E. Freismuth

153. Ausschreibung IFK Akademie 2008 des Internationales Forschungszentrums Kulturwissenschaften.

IFK Akademie 2008

Das IFK verbindet mit seiner jährlich stattfindenden Akademie folgende Ziele:

·     Stärkung kulturwissenschaftlicher Verfahren und Perspektiven in den Geistes- und Sozialwissenschaften

·     Nachwuchsförderung im Wege einer intensiven Zusammenarbeit von

·     jungen und bereits arrivierten ForscherInnen.

ZIELGRUPPE: Vorzugsweise DoktorandInnen und PostdoktorandInnen, die nicht älter als 35 Jahre sind und ein zentrales Interesse am Projekt der Kulturwissenschaften und Cultural Studies haben.

Österreichische BewerberInnen oder solche, die an österreichischen Wissenschaftseinrichtungen arbeiten, werden besonders zur Antragsstellung ermutigt.

RAHMENTHEMA 2008:

DIE MACHT DES ZUFALLS

ZEIT: 17.-23. August 2008

Ende der Bewerbungsfrist: 15. März 2008 (Fax oder E-Mail nicht zulässig; es gilt das Datum des Poststempels).

Detaillierte Informationen sowie die Unterlagen zur Einreichung unter: www.ifk.ac.at

IFK Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften, Reichsratsstraße 17, 1010 Wien, Österreich/Austria, Tel.: (+43-1) 504 11 26, Fax: (+43-1) 504 11 32, http://www.ifk.ac.at

E. Freismuth

154. Ausschreibung Fulbright Senior Specialists 2008-09 der Fulbright Kommission Wien.

Das Fulbright Senior Specialists Program wurde konzipiert, um kurze Aufenthalte von U.S. WissenschaftlerInnen (zwei bis maximal sechs Wochen) im Rahmen des Fulbright Programms zu fördern. Die Fulbright Kommission in Wien wird im Studienjahr 2008-2009 bis zu 6 Stipendien für Fulbright Senior Specialists vergeben.

Die Kommission nimmt Anträge von akkreditierten postsekundären Bildungs- und Forschungseinrichtungen an, die bereit sind, im Rahmen eines Projektes die anfallenden Aufenthaltskosten für Fulbright Senior Specialists zu tragen.

Reisekosten und das Honorar (Tagsatz = USD 200) für die Fulbright Senior Specialists werden von dem Council for International Exchange of Scholars (CIES) in Washington D.C. getragen.

Einreichfrist 1. März (Wintersemester 2008-09) und 1. September 2008 (Sommersemester 2009)

Für weitere Informationen siehe unter: http://www.fulbright.at/austrians/senior_institut.php

http://www.fulbright.at/us_citizens/senior.php

bzw. Austrian-American Educational Commission, (Fulbright Commission), quartier21/MQ, Museumsplatz 1/ Hof 2/ Stiege 8, 1070 Wien, Tel. (01) 236 78 78 -0, URL: www.fulbright.at

E. Freismuth

155. Ausschreibung des Forschungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2008.

Um hervorragenden Leistungen auf dem Gebiete der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen und anerkannte Wissenschafterinnen/Wissenschafter im verstärkten Maße zu wissenschaftlichen Leistungen anzuregen, wurde der „Forschungspreis des Landes Steiermark“ geschaffen.

Der Forschungspreis wird jährlich ausgeschrieben bzw. verliehen. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung besteht nicht. Durch den Forschungspreis sollen hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung ausgezeichnet werden. Der Forschungspreis ist als Hauptpreis für eine anerkannte Wissenschafterin/einen anerkannten Wissenschafter zu verleihen. Der Hauptpreis kann nicht geteilt werden. Falls keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Hauptpreises abzusehen.

Der Hauptpreis ist mit € 10.900,– dotiert.

Bewerberinnen/Bewerber um den Forschungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben. Diesen sind Staatsbürgerinnen/Staatsbürger aus Staaten gleichgestellt, die Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.

Sie haben die folgenden Bewerbungsunterlagen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 – Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, 8011 Graz, Trauttmansdorffgasse 2, einzureichen:

·     auszuzeichnende Arbeit

·     veröffentlichungsfähige, populärwissenschaftliche Kurzfassung der eingereichten Arbeit (15 Zeilen) sowie

·     eine anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes

·     institutsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die eingereichte Arbeit

·     Publikationsliste

·     Lebenslauf

·     Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)

·     Meldezettel (Kopie)

·     Jede Bewerberin/Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass für die vorgelegte Arbeit bisher kein Preis an sie/ihn vergeben wurde und diese Arbeit auch bei keinem anderen Bewerb eingereicht wurde.

·     Jede Bewerberin/Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass es sich bei der vorgelegten Arbeit weder um eine Diplomarbeit noch um eine Dissertation handelt.

·     Bei Arbeiten einer kollektiven Autorenschaft sind sowohl in der Bewerbung als auch im beizubringenden wissenschaftlichen Gutachten der substanziell eigene Beitrag der Bewerberin/des Bewerbers sowie ihr/sein prägender Anteil am Gesamtwerk klar erkennbar auszuweisen.

Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 4. April 2008.

Bewerberinnen/Bewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden.

Die Bewerberinnen/Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und auf Grund ihrer bisherigen Leistungen Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereichten Arbeiten bieten.

Für eine Diplomarbeit, eine Dissertation oder ein abgeschlossenes Lebenswerk wird der Preis nicht vergeben.

Die Wiedereinreichung einer zuvor für einen der steirischen Forschungspreise bereits eingereichten Arbeit ist zulässig.

E. Freismuth

156. Ausschreibung des Förderungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2008.

Um hervorragenden Leistungen auf dem Gebiete der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen und junge steirische Wissenschafterinnen/Wissenschafter im verstärkten Maße zu wissenschaftlichen Leistungen anzuregen, wurde der „Förderungspreis des Landes Steiermark“ geschaffen.

Der Förderungspreis wird jährlich ausgeschrieben bzw. verliehen. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung besteht nicht. Durch den Förderungspreis sollen hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung ausgezeichnet werden. Der Förderungspreis ist für eine jüngere Wissenschafterin/einen jüngeren Wissenschafter zu verleihen. Der Förderungspreis kann nicht geteilt werden. Falls keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Förderungspreises abzusehen.

Der Förderungspreis ist mit € 10.900,– dotiert.

Bewerberinnen/Bewerber um den Förderungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben. Diesen sind Staatsbürgerinnen/Staatsbürger aus Staaten gleichgestellt, die Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.

Sie haben die folgenden Bewerbungsunterlagen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 – Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, 8011 Graz, Trauttmansdorffgasse 2, einzureichen:

·     auszuzeichnende Arbeit

·     veröffentlichungsfähige, populärwissenschaftliche Kurzfassung der eingereichten Arbeit (15 Zeilen) sowie

·     eine anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes

·     institutsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die eingereichte Arbeit

·     Publikationsliste

·     Lebenslauf

·     Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)

·     Meldezettel (Kopie)

·     Jede Bewerberin/Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass für die vorgelegte Arbeit bisher kein Preis an sie/ihn vergeben wurde und diese Arbeit auch bei keinem anderen Bewerb eingereicht wurde.

·     Jede Bewerberin/Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass es sich bei der vorgelegten Arbeit weder um eine Diplomarbeit noch um eine Dissertation handelt.

·     Bei Arbeiten einer kollektiven Autorenschaft sind sowohl in der Bewerbung als auch im beizubringenden wissenschaftlichen Gutachten der substanziell eigene Beitrag der Bewerberin/des Bewerbers sowie ihr/sein prägender Anteil am Gesamtwerk klar erkennbar auszuweisen.

Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 4. April 2008.

Bewerberinnen/Bewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden.

Die Bewerberinnen/Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und auf Grund ihrer bisherigen Leistungen Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereichten Arbeiten bieten.

Für eine Diplomarbeit, eine Dissertation oder ein abgeschlossenes Lebenswerk wird der Preis nicht vergeben.

Die Wiedereinreichung einer zuvor für einen der steirischen Forschungspreise bereits eingereichten Arbeit ist zulässig.

E. Freismuth

157. Ausschreibung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises des Landes Steiermark 2008.

Um hervorragenden Leistungen auf dem Gebiete der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen und steirische Wissenschafterinnen/Wissenschafter im verstärkten Maße zu wissenschaftlichen Leistungen anzuregen, wurde der „Erzherzog-Johann-Forschungspreis des Landes Steiermark“ geschaffen.

Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis wird jährlich ausgeschrieben bzw. verliehen. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung besteht nicht. Durch den Erzherzog-Johann-Forschungspreis sollen hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Geistes- oder Naturwissenschaften, die zur besseren Kenntnis und Erforschung des Landes Steiermark beitragen, ausgezeichnet werden. Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis kann nicht geteilt werden. Falls keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises Abstand zu nehmen.

Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis ist mit € 10.900,– dotiert.

Bewerberinnen/Bewerber um den Erzherzog-Johann-Forschungspreis des Landes Steiermark müssen eine österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben. Diesen sind Staatsbürgerinnen/Staatsbürger aus Staaten gleichgestellt, die Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt. 
Sie haben die folgenden Bewerbungsunterlagen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 – Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, 8011 Graz, Trauttmansdorffgasse 2, einzureichen:

·     auszuzeichnende Arbeit

·     veröffentlichungsfähige, populärwissenschaftliche Kurzfassung der eingereichten Arbeit (15 Zeilen) sowie eine

·     anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes

·     explizite Darstellung des Steiermarkbezuges

·     institutsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die eingereichte Arbeit

·     Publikationsliste bzw. Werkliste

·     Lebenslauf

·     Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)

·     Meldezettel (Kopie)

·     Jede Bewerberin/Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass für die vorgelegte Arbeit bisher kein Preis an sie/ihn vergeben wurde und diese Arbeit auch bei keinem anderen Bewerb eingereicht wurde.

·     Jede Bewerberin/Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass es sich bei der vorgelegten Arbeit weder um eine Diplomarbeit noch um eine Dissertation handelt.

·     Bei Arbeiten einer kollektiven Autorenschaft sind sowohl in der Bewerbung als auch im beizubringenden wissenschaftlichen Gutachten der substanziell eigene Beitrag der Bewerberin/des Bewerbers sowie ihr/sein prägender Anteil am Gesamtwerk klar erkennbar auszuweisen.

Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 4. April 2008.

Bewerberinnen/Bewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden.

Die Bewerberinnen/Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und auf Grund ihrer bisherigen Leistungen die Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereichten Arbeiten bieten.

Für eine Diplomarbeit, eine Dissertation oder ein abgeschlossenes Lebenswerk wird der Preis nicht vergeben.

Die Wiedereinreichung einer bereits zuvor eingereichten Arbeit für einen der steirischen Forschungspreise ist zulässig.

E. Freismuth

158. Ausschreibung des Universitätsforschungspreises der Industrie durch die Industriellenvereinigung Steiermark in Kooperation mit den steirischen Universitäten.

Die Industriellenvereinigung Steiermark ruft in Kooperation mit den steirischen Universitäten im Jahr 2008 zum vierten Mal den Universitätsforschungspreis der Industrie mit einer Gesamtdotierung von € 12.000,– aus. Ausgezeichnet werden universitäre Forschungsarbeiten, die für die Industrie direkt oder indirekt hohe Relevanz besitzen.

Ziel dieses Wettbewerbs ist es, universitäre Forschungsarbeiten mit anwendungsorientiertem und industriellem Hintergrund und Arbeiten, deren Inhalte indirekt betriebliche Innovationsprozesse fördern, auszuzeichnen.

Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben:

Universitätsforschungspreis der Industrie

Zielgruppe: Personen, Institute und Forschungsgemeinschaften, die anwendungsorientierte Forschung mit industriellem Hintergrund betreiben bzw. deren Forschung auf indirektem Wege betriebliche Innovationsprozesse fördert. Preisgeld: € 8.000,–

Industrie-Sonderpreis für junge ForscherInnen

In der Nachwuchs-Kategorie werden DiplomandInnen und DissertantInnen oder junge ForscherInnen ausgezeichnet, deren wissenschaftliche Arbeiten wichtige Impulse für industrienahe Forschung liefern. Das Alterslimit beträgt 30 Jahre (Ausnahmen bei zweitem Bildungsweg möglich). Preisgeld: € 4.000,–

Die Einreichfrist endet am 29. Februar 2008.

Weitere Informationen: www.iv-steiermark.at

E. Freismuth

159. International Summer School Seggau 2008.

This year's Summer School will take place from June 28th to July 12th again at Seggau Castle (near Graz/Austria) and will focus on the topic "US EUROPE: Towards a multicultural continent".

For two weeks, internationally renowned experts will be at the students disposal in order to disseminate specialised knowledge and stimulate discussions in workshops, lectures and seminars. In this international environment, students will be trained to understand and discuss dimensions of Europe beyond the European Union.

The academic background of the project will be dealt with in six seminar modules:

(1) Law & Politics

(2) Economy & Innovation

(3) History & Power

(4) Society & Culture< /p>

(5) Interculturality

(6) Media & Communication

Moreover, talks, lectures and excursion to Graz as well as a cultural programme will be offered.

There are places available for eighty students from all over the world. Students from the Eastern and South Eastern European region are especially invited to apply.

The International Summer School Seggau is funded through grants given by sponsors and donators from all over Europe. For that reason it is possible to reduce the tuition fee for students to the amount of € 360,-- (reduced fee € 180,--). This tuition fee includes the Summer School programme, meals, housing and a printed report. Travel arrangements have to be made and paid for individually.

Accreditation: As the Summer School is based on the ECTS system, the recognition as a regular part of participants' studies at their home universities should be facilitated. In order to obtain a certificate, students must actively participate in one seminar module and all lectures (recommendation: 2 ECTS). It is also possible for students to write a scholarly seminar paper (recommendation: 4 ECTS). This paper will be evaluated by the academic coordinators to ensure an appropriate level.

The deadline for applications is the 21st of March 2008 (date of receiving).

Applications have to be send via normal mail (snail mail) - applications via email will NOT be accepted.

Please find more detailed information on the International Summer School Seggau 2008 as well as application forms on the internet:

http://international.uni-graz.at/seggausummerschool

E. Freismuth

160. Ausschreibung Ernst Mach, Franz Werfel und Richard Plaschka Stipendien.

Nächster Einreichtermin für Ernst Mach, Franz Werfel und Richard Plaschka Stipendien für das akademische Jahr 2008/2009 ist der 1. März 2008. Die Antragsstellung erfolgt online über www.scholarships.at.

Informationen zur Bewerbung finden Sie im aktuellen Info-Folder sowie in der Datenbank www.grants.at.

Als Download unter:

Deutsch: http://www.oead.at/_oead_about/publikationen/iam_info/incoming-dt.pdf

Englisch: http://www.oead.at/_oead_about/publikationen/iam_info/incoming-engl.pdf

E. Freismuth

161. Ausschreibung Stipendium der Akademie Musiktheater heute für den Förderzeitraum 2008-2010.

Die Ausschreibung der Akademie Musiktheater heute für den Förderzeitraum 2008 - 2010 richtet sich an Bühnenbildner, Dirigenten, Dramaturgen, Komponisten, Kulturmanager (Berufsziel Bühnenbild) und Regisseure. Sie bietet interdisziplinären Austausch, Inszenierungsbesuche, Festivalbesuche, ein breites Netzwerk Musiktheaterbegeisterter und Unterstützung bei praktischen Projekten. Gesucht werden musiktheaterbegeisterte, aufgeschlossene Persönlichkeiten, die an Teamarbeit interessiert sind, in der Oper Verantwortung übernehmen und Erfahrungen teilen möchten. Das Stipendium richtet sich an Studenten und Berufseinsteiger der oben genannten Sparten bis einschließlich Jahrgang 1976.

Einsendeschluss für Bewerbungen: 31. Mai 2008

Weitere Informationen und Bewerbung unter: www.musiktheater-heute.org

Deutsche Bank Stiftung, Roßmarkt 18, 60262 Frankfurt am Main, Deutschland, oliver.brandt@db.com, Tel: +49 (69) 910 43804, Fax: +49 (69) 910 38333

http://www.musiktheater-heute.org oder http://www.deutsche-bank-stiftung.de

E. Freismuth

162. Aufruf für die bilateralen Programme ATLANTIS und TEP.

Ende der Einreichfrist ist am 2. April 2008 für das Programm ATLANTIS (EU-USA). Drei Maßnahmen können gefördert werden:

* Konsortialprojekte für transatlantische Studiengänge

* Exzellenzprojekte zur Mobilität

* Strategische Maßnahmen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage

http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/usa/call2008/index_en.htm.

Die Kurzfassung des Aufrufs für das Programm TEP (EU-Kanada) nennt als Ende der Einreichfrist den 11. April 2008. Es werden transatlantische Austauschpartnerschaften gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage

http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/canada/call2008/index_en.htm.

E. Freismuth

163. Aktuelle Ausschreibungen für transnationale Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte auf Basis nationaler FFG-Förderprogramme im Rahmen des ERA-NET Schemas.

Die Ausschreibungen bieten die Möglichkeit, transnationale Projekte mit nationalen Fördermitteln durchzuführen.

Details unter http://www.ffg.at/era-net

E. Freismuth

164. Chinese Government Scholarship Programme: Bewerbung für individuelle Stipendien.

Die chinesische Regierung hat basierend auf einem Regierungsabkommen mit der Europäischen Union den zweiten Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für ein einjähriges Stipendium für China veröffentlicht. Es werden für das akademische Jahr 2008/09 wieder 100 Stipendien an EU-BürgerInnen vergeben, die zwischen 18 und 35 Jahre alt sind und mindestens einen Maturaabschluss besitzen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage www.chinamision.be. Alle Dokumente für eine Bewerbung müssen bis spätestens 30. März 2008 in der chinesischen Mission in Brüssel eingelangt sein!

E. Freismuth

165. Stipendienausschreibungen des taiwanesischen Bildungsministeriums.

Für das Studienjahr 2008/09 bietet das Bildungsministerium Taiwans 2 Stipendienplätze an. Beide Stipendien sind für die Unterstützung eines ordentlichen Studiums (mit der Absicht, den gesamten Studienabschnitt in Taiwan zu absolvieren) vorgesehen, wobei es verschiedene Studienvarianten gibt:

·     Ordentliches Studium mit Unterrichtssprache Englisch

·     Ordentliches Studium mit Unterrichtssprache Chinesisch

·     Kombinationsmöglichkeit von einjährigem Sprachstudium mit daran anschließendem ordentlichen Studium

Stipendienleistung:

§     30.000 New Taiwan Dollar monatlich für Magister- oder DoktoratsstudentInnen

§     25.000 New Taiwan Dollar monatlich für Bachelor- oder SprachstudentInnen (1 € ≈ 47,8 NTD mit Stand 15.1.08) Reisekosten, Studienbeiträge und Krankenversicherung werden nicht gesondert rückvergütet.

Stipendiendauer:

September 2008 bis August 2009

Eine Verlängerung des Stipendiums ist bei der jeweiligen taiwanesischen Universität zu beantragen (Anmeldungsfristen und eventuelle Aufnahmeprüfungstermine beachten!)

§     maximale Aufenthaltszeit für BachelorstudentInnen: insgesamt vier Jahre

§     maximale Aufenthaltszeit für MagisterstudentInnen: insgesamt zwei Jahre

§     maximale Aufenthaltszeit für DoktoratsstudentInnen: insgesamt drei Jahre

Voraussetzungen:

§     Österreichische Staatsbürgerschaft (keine ÜberseetaiwanesInnen)

§     Universitätsreife

§     StudentInnen, die bereits einen Stipendienplatz im Rahmen eines interuniversitären Austauschprogramms (für ein Auslandsstudium im Studienjahr 2008/09) erhalten haben, sind nicht teilnahmeberechtigt

§     BewerberInnen, die bereits ein Stipendium der taiwanesischen Regierung erhalten haben oder zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer taiwanesischen Bildungseinrichtung studieren, sind nicht teilnahmeberechtigt

Bewerbungsunterlagen:

§     Bewerbungsformular

§     Kopie des Reisepasses oder Staatsbürgerschaftsnachweises

§     Nachweis der Universitätsreife oder Nachweis bisheriger Studienerfolge (englisch)

§     Zwei Empfehlungsschreiben von Universitätslehrern (deutsch oder englisch)

§     Allgemeiner Studienplan für den Aufenthalt in Taiwan (chinesisch oder englisch)

§     Anmeldungsformular für die taiwanesische Universität (und für das Sprachzentrum bei Kombination aus einem Jahr Sprache und ordentlichem Studium)

§     Nachweis von Kenntnissen für die Sprache, in der das beabsichtigte ordentliche Studium unterrichtet wird (chinesisch oder englisch; Nachweis ist nicht erforderlich, falls zuerst ein Jahr Chinesisch studiert wird)

Einreichstelle:

Büro für Akademische Kooperation und Mobilität (ACM), ÖAD – Österreichischer Austauschdienst, Alserstr. 4/1/15/7; 1090 Wien, Österreich.

Einreichtermin:

31. März 2008 (Vorlagetermin beim ACM)

Bis 30. April wird eine Auswahl getroffen.

Die KandidatInnen müssen sich eigenständig mit der jeweiligen Universität in Verbindung setzen und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen (unterschiedlich! Auskünfte siehe Homepage der Universitäten) rechtzeitig einreichen (Zeit für Beglaubigungswege berücksichtigen!), sodass bis spätestens 20. Juni 2008 die Zusage seitens einer taiwanesischen Universität zusammen mit der unterzeichneten Förderungserklärung (wird bei Verständigung über Auswahl zugesendet) der Kulturabteilung vorgelegt werden kann.

Für Fragen und Details zu den Ausschreibungsbedingungen steht Ihnen die Kulturabteilung des Taipei Wirtschafts- und Kulturbüros (Wagramerstr. 19/11. OG; 1220 Wien; Tel.: 01/212 4720 62; Fax: 01/512 6083; E-Mail: cdtrc@yahoo.de) gerne zur Verfügung.

E. Freismuth

166. Scholarship in Icelandic Studies for Austrian nationals.

Nomination deadline to the Ministry in Iceland is April 1st 2008.

Details see and the application form can be downloaded from:

http://www.menntamalaraduneyti.is/afgreidsla/sjodir-og-eydublod/nr/1827

E. Freismuth

167. Study in Romania for Foreign Students.

The Romanian higher education system is administered by the Ministry of Education, Research and Youth (MECT) functioning in keeping with current national legislation (www.edu.ro).

It is organized on three cycles of under and post graduate studies:

-     First cycle (licenta) corresponding to bachelor degree

-     2nd cycle (master) /specialization corresponding to master’s degree

-     3rd cycle doctorate corresponding to doctor’s degree PHD

The Department of Cultural Educational and Scientific Relations (DRCES) of the Romanian Ministry of Foreign Affairs (MAE) cooperates with the MECT in organizing the educational exchanges and the continuation of the university education.

Foreign citizens can study in Romania in foreign languages (if exist in the requested university offers this educational option) or in Romanian, with a preparatory year for learning the language (if the candidate does not speak Romanian already) :

I.     on their own expenses, at Romanian state universities or private Romanian universities

II.     with scholarships

     II.1 -  offered through bilateral co-operation agreements in force or through unilateral offers;

            

     II.2 -  offered by the Romanian state through the Ministry of Foreign Affairs (based on the Government Decision no 288/1993) at Romanian state universities

The Romanian-born citizens living abroad who want to complete their education in Romania can apply to the specialized departments of the MAE and MECT.

More information see http://www.edu.ro or http://www.roburse.ro.

E. Freismuth

168. Das neue TEMPUS IV Programm.

Die Europäische Kommission hat am 31. Jänner 2008, die neue Programmgeneration TEMPUS IV gemeinsam mit dem ersten Aufruf zur Einreichung von Projekten auf Ihrer Homepage http://ec.europa.eu/education/programmes/tempus/index_en.html veröffentlicht. Als Einreichtermin für beide Projekttypen "Joint Projects" und "Structural Measures" ist der 28. April 2008 vorgesehen.

Des Weiteren soll auf die TEMPUS-Informationstage in den Partnerländern aufmerksam gemacht werden: http://ec.europa.eu/education/programmes/tempus/news_en.html.

E. Freismuth

169. Vorankündigung möglicher Einreichtermine in der ersten Hälfte 2008 von EU-Drittstaatenprogrammen.

Die erste Hälfte des Jahres 2008 bringt einige neue Programmgenerationen hervor. Hier schon einmal einen ungefähren Überblick, wann die Europäische Kommission erwartet, die einzelnen Programme bzw. Aufrufe veröffentlichen zu können:

·     ALFA III (Kooperation mit Lateinamerika): Das Programm und der erste Aufruf soll Mitte Februar veröffentlich werden, der Einreichtermin soll Mitte Mai sein.

·     EDULINK (Afrika-Karibik-Pazifik): Der dritte Aufruf soll im März/April bekanntgemacht werden. http://www.acp-edulink.eu

·     ICI = "Industrial Countries Initiative" (EU-Australien, EU-Japan, EU-Korea, EU-Neuseeland): Die Europäische Kommission steht im Moment mit den vier Industriestaaten in Verhandlungen. Man hofft, das neue Programm im März vorstellen zu können.

EU-Australien - Programm (ICI):

http://ec.europa.eu/education/programmes/eu_others/australia/index_en.html

EU-Neuseeland - Programm (ICI):

http://ec.europa.eu/education/programmes/eu_others/nz/index_en.html

EU-Japan - Programm (ICI):

http://ec.europa.eu/education/programmes/eu_others/japan/index_en.html

·     ERASMUS MUNDUS - Aktion 4: Der Aufruf soll im Februar veröffentlicht werden, wahrscheinlicher Einreichtermin ist der 31. Mai. http://ec.europa.eu/erasmus-mundus

E. Freismuth

170. Start Kinderunichor an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

„Chorsingen fördert nicht nur die Entwicklung der Stimme, des Gehörs und anderer musikalischer Fähigkeiten, es wirkt sich auch positiv auf die kognitive, emotionale und soziale Intelligenz aus. Im Chor ist man als Individuum gefordert, und doch stets Teil eines höheren Ganzen. Wer auf einer fundierten musikalischen Basis Agieren und Reagieren, Geben und Nehmen stimmig in Balance zu bringen versteht, dem erschließen sich nicht nur im Chor packende und beglückende Gemeinschaftserlebnisse, der nimmt auch etwas fürs Leben mit.“ (Alois Glaßner)

Aufnahme

in den Kinderunichor: Ab sofort können Termine (erste Februarwoche) für ein Kennenlernen unter der Telefonnummer 01/71155/4801 (Sekretariat Frau Loidl) vereinbart werden. Am besten dazu ein Lieblingslied mitnehmen!

Für Wen

für alle 9–13jährigen Kids, die Lust am gemeinsamen Singen und bereits musikalische Vorerfahrungen haben

Worum geht’s

– Freude und Begeisterung für das Singen wecken und fördern

– An spannenden musikalischen Herausforderungen wachsen

– Chorische Stimmbildung, Gehör-, Rhythmusschulung

– Gemeinsame Auftritte (miteinander in Bewegung sein, erarbeiten, konzertieren)

Was kostet’s

Semesterbeitrag von € 90,--

Wann und Wo

ab 6. März 2008 donnerstags von 16:00 bis 17:15 Uhr, im Clara Wieck-Schumannsaal, an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Institut Anton Bruckner, Anton von Webern-Platz 1, 1030 Wien.

Fragen

Auskünfte unter Tel 01/71155/4800, E-mail: glassner@mdw.ac.at,

Der Kinderunichor wird in Kooperation zwischen der Österreichischen Gesellschaft für Vokalmusik und dem Institut Anton Bruckner der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien geführt.

A. Glaßner

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 20. Februar 2008

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103, E-Mail: asp@mdw.ac.at