Studienjahr 2007/08, 24.10.2007 - - Mitteilungsblatt 3, mdw.ac.at
MITTEILUNGSBLATT
Studienjahr 2007/08 ausgegeben am 24. Oktober 2007 3. Stück
Kundmachungen
24. Kundmachung der Änderung des Studienplans für den Vorbereitungslehrgang Stimmbildung.
Offene Stellen
25. Verlängerung der Bewerbungsfrist der Stelle einer Gastprofessorin/eines Gastprofessors für Rollengestaltung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.
26. Ausschreibung von Stellen in der Abteilung Nationaler Referenzpunkt für Qualität in der Berufsbildung beim ÖAD - Österreichischer Austauschdienst Wien.
Stipendien, Programme, Preise
27. Fulbright Intercountry Lecture Program.
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 24.10.2007 die Durchführung folgender Änderung im Studienplan für den Vorbereitungslehrgang Stimmbildung genehmigt:
Das Zulassungsalter für den Vorbereitungslehrgang Stimmbildung wird laut § 70 Absatz 2 UG 02 wie folgt abgeändert:
Höchstalter für die Zulassung Frauen: abgeschlossenes 20. Lebensjahr
Höchstalter für die Zulassung Männer: abgeschlossenes 21. Lebensjahr
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Das Ende der Bewerbungsfrist für die auf ein Jahr befristete Stelle einer Gastprofessorin/eines Gastprofessors im KUG-eigenen Schema als künstlerische Mitarbeiterin/künstlerischer Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für
Rollengestaltung
im Ausmaß von 20 SSt. Z1n wird bis 30. November 2007 verlängert.
Siehe dazu Mitteilungsblatt Nr. 27 vom 19.9.2007, Studienjahr 2006/07, Punkt 351 der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
E. Freismuth
Eintrittstermin: Jänner 2008
Wenn Sie an der verantwortungsvollen Mitarbeit in der Startphase für ein neues Aufgabengebiet interessiert sind, so senden Sie Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen ausschließlich per E-Mail bis spätestens 9.11.2007 an franz.gramlinger@oead.at.
Einzelheiten der Ausschreibungen unter: www.oead.ac.at/_start/index_deutsch.html
E. Freismuth
Im Rahmen des Intercountry Lecture Programs besteht für österreichische Institutionen die Möglichkeit, die Übernahme der Reisekosten für kurzzeitige Aufenthalte (z.B. für Vorträge) durch die österreichische Fulbright Kommission zu beantragen.
Übernommen werden dabei, nach Absprache mit der österreichischen Kommission, die Reisekosten (Zug für angrenzende Länder, Flug für weiter weg gelegene Länder). Alle anderen Aufenthaltskosten sind von der einladenden Institution zu tragen.
Vorgehen:
Schriftliches Ansuchen durch die österreichische Institution bei der Fulbright Kommission (quartier21/MQ, Museumsplatz 1, 1070 Wien) mit einer Einladung ca. 6-8 Wochen vor der Veranstaltung. Die Kommission klärt dann in Absprache mit dem/der US ProfessorIn die Reisearrangements.
E. Freismuth
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 7. November 2007
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103, E-Mail: asp@mdw.ac.at