Studienjahr 2006/07, 16.8.2007 - - Mitteilungsblatt 25, mdw.ac.at
MITTEILUNGSBLATT
Studienjahr 2006/07 ausgegeben am 16. August 2007 25. Stück
Offene Stellen
339. Ausschreibung einer Professur für Orgel am Institut für Kirchenmusik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.
Stipendien, Programme, Preise
340. Ausschreibung des Förderungspreises für Musik 2007.
341. Ausschreibung der Staatsstipendien für Komposition 2008.
An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gelangt am Institut für Kirchenmusik ab dem Studienjahr 07/08 eine Professur für Orgel in Form eines vertraglichen Dienstverhältnisses zur Besetzung.
Erwartet wird eine hervorragende künstlerische Qualifikation als Organist/in, um erschließungsgeleitete Lehre im Zentralen Künstlerischen Fach Orgel für die Studienrichtung Instrumentalstudium Orgel und in den Zentralen Künstlerischen Fächern Orgel sowie Improvisation und Liturgisches Orgelspiel in der Studienrichtung Katholische und Evangelische Kirchenmusik durchführen zu können. Stilistische Vielfalt als Künstler/in im Sinne des Globalziels der KUG „Tradition und Moderne“ sowie Reflexion des künstlerischen Tuns zB aus der Sicht der Aufführungspraxis werden vorausgesetzt.
Allgemeine Anstellungserfordernisse:
1. eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung,
2. hervorragende künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Qualifikation für das zu besetzende Fach,
3. die pädagogische und didaktische Eignung,
4. Qualifikation zur Führungskraft,
5. facheinschlägige Auslandserfahrung,
6. facheinschlägige außeruniversitäre Praxis, soweit diese in dem zu besetzenden Fach möglich und sinnvoll ist.
Die Hochschulbildung im Sinne der Z 1 kann auch durch eine gleich zu wertende künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Eignung ersetzt werden.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert daher facheinschlägige qualifizierte Künstlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Bewerbungen sind bis längstens 31. Oktober 2007 an die Direktion der Universitätsverwaltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst, A-8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.
E. Freismuth
Stipendien, Programme, Preise
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2007 einen Förderungspreis für Musik aus. Die Ausschreibung erfolgt für die Sparte „Kammermusik (instrumental und vokal)“. In Anerkennung bisheriger Leistungen und zur unmittelbaren Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens wird der Preisträgerin / dem Preisträger eine einmalige Geldzuwendung von € 5.500,- zuerkannt. Personen, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, können sich mit einem Werk, das innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden ist, um einen Förderungspreis bewerben.
Die Bewerbung für die ausgeschriebene Sparte erfolgt durch Vorlage eines Tonträgers (Audio-CD), keine DAT-Kassetten und nach Möglichkeit einer Partitur/Notationsunterlage.
Den Bewerbungen sind anzuschließen:
· ein aktualisierter Lebenslauf, mit besonderer Berücksichtigung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit,
· ein genaues Werk- und Projektverzeichnis (mit Angabe von Veröffentlichungen etc.)
· sowie Kopien amtlicher Nachweise zu Geburtsdatum und ordentlichem Wohnsitz.
Personen, die bereits einen Förderungs-, Würdigungs- oder Staatspreis für Musik des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bzw. vormals Kunstsektion des Bundeskanzleramtes, Bundesministerium für Unterricht bzw. Unterricht und Kunst bzw. Wissenschaft, Forschung/Verkehr und Kunst) erhalten haben, sind von einer Bewerbung um den Förderungspreis 2007 im Musikbereich ausgeschlossen. Für die Bewerbung um den Förderungspreis ist es ohne Belang, ob die eingereichten Arbeiten schon veröffentlicht wurden.
Von der Einreichung unersetzlicher Originale ist abzusehen, da für Verlust bzw. Beschädigung keine Haftung übernommen wird.
Einsendeschluss: Die Unterlagen sind bis 15. September 2007 beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung VI/2, Minoritenplatz 3, 1014 Wien, einzureichen.
Alle Einreichungen sind auf dem Kuvert und dem Begleitschreiben deutlich mit der Aufschrift „Förderungspreis Musik 2007“ zu versehen.
Manuskripte, Druckwerke und Tonträger müssen Namen und Anschrift der Bewerberin / des Bewerbers in Blockschrift tragen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur behält sich vor, die jurierten Werke in Zusammenhang mit der Preisverleihung in einem mit der Autorin / dem Autor abgestimmten Umfang öffentlich vorzustellen.
Im Jahr 2008 wird der Preis voraussichtlich für die Sparte Musiktheater (Oper, Singspiel, Musical)“ ausgeschrieben werden.
Weitere Informationen unter: http://www.bmukk.gv.at/service/brett/index.xml#toc3-id2
E. Freismuth
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2008 Staatsstipendien für musikalische Kompositionen aus. Diese sollen auf Empfehlung einer unabhängigen Jury bis zu zehn Personen zuerkannt werden, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, ein abgeschlossenes Musikstudium vorweisen können oder seit Jahren hauptberuflich als Musikschaffende tätig sind. Die Stipendien sollen die ausgewählten Personen in die Lage versetzen, sich während der Laufzeit des Stipendiums in erhöhtem Maß ihrer künstlerischen Entwicklung zu widmen. Die Laufzeit jedes der mit € 1.100 monatlich dotierten Stipendien beträgt ein Jahr.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen (siehe unten) sind bis spätestens 15. Oktober 2007 an folgende Adresse zu richten: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung VI/2, Minoritenplatz 5, 1014 Wien.
Einsendungen nach dem genannten Einreichtermin werden der Jury grundsätzlich nicht mehr zugeleitet. Im Zweifelsfall gilt das Datum des Poststempels. Der Briefumschlag und das Bewerbungsschreiben sind mit dem deutlich sichtbaren Vermerk „Staatsstipendium für Komposition 2008" zu versehen.
Die vollständigenBewerbungsunterlagen sollen enthalten:
1. Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Meldezettelkopie.
2. Bankverbindung: Kreditinstitut (mit Bankleitzahl), Girokonto, Kontowortlaut (= KontoinhaberIn).
3. Lebenslauf mit Angaben über die bisherige künstlerische bzw. kompositorische Tätigkeit sowie mit Beilage einer aktuellen Werkliste.
4. Angaben über die derzeitige Einkommens- und Berufssituation.
5. Beschreibung der kompositorischen Vorhaben, die während der Laufzeit des Stipendiums verwirklicht werden sollen.
6. Informationen über geplante Uraufführungen der Werke, die mit Hilfe des Stipendiums entstehen sollen sowie Angaben über ausführende Ensembles und Veranstalter.
7. Arbeitsproben: Veröffentlichungen, Partituren, Audio-CDs (bitte keine DAT-Kassetten oder Langspielplatten). Es wird empfohlen, nur Kopien vorzulegen, da keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des eingesandten Materials übernommen werden kann.
8. Eigenhändige Unterschrift, dass die gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt wird.
Weitere Informationen unter: http://www.bmukk.gv.at/service/brett/index.xml#toc3-id2
E. Freismuth
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 5. September 2007
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103, E-Mail: asp@mdw.ac.at