Studienjahr 2006/07, 2.5.2007 - - Mitteilungsblatt 17, mdw.ac.at


MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2006/07 ausgegeben am 2. Mai 2007 17. Stück

Kundmachungen

239. Änderung des Studienplans Instrumentalstudium.

240. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik.

241. Änderung des Studienplans Magisterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik.

242. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Katholische Kirchenmusik.

243. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Evangelische Kirchenmusik.

244. Curriculum für den Vorbereitungslehrgang für Tasteninstrumente, Streich- und andere Saiteninstrumente sowie Blas- und Schlaginstrumente.

245. Änderung des Studienplans Vorbereitungslehrgang Gesangspädagogik.

246. Änderung des Studienplans für den Postgraduate-Universitätslehrgang „Musikdramatische Darstellung“.

Habilitationskommissionen

247. Zusammensetzung der Habilitationskommission Leonid SOROKOW im Fach Violine.

248. Bestellung von Gutachtern in die Habilitationskommission Elisabeth KROPFITSCH im Fach Violine.

249.  Mitteilung betreffend Stellungnahmen gemäß § 103 (6) UG 2002 zu den Gutachten für die UniversitätsprofessorInnen des Fachbereiches und des fachlich nahe stehenden Bereichs im Habilitationsfach Historische Musikwissenschaft (Habilitationsverfahren Christian GLANZ).

Offene Stellen

250. Ausschreibung der Stelle einer operativen Leiterin/eines operativen Leiters des Universitätslehrgangs „Aufbaustudium Kulturmanagement“ am Institut für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

251. Wiederholung der Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

 

Kundmachungen

239. Änderung des Studienplans Instrumentalstudium.

A) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.3.2007 die Durchführung folgender Änderungen im Studienplan Diplomstudium Instrumentalstudium genehmigt:

Studienplan Instrumentalstudium/Prüfungsordnung Seite 83:

Anmeldungsvoraussetzung zur dritten Diplomprüfung

Der Absatz in der bisherigen Fassung:

Anmeldungsvoraussetzung (§ 54 Abs. 1 UniStG) für die Diplomprüfung ist die Absolvierung aller im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlfächer für den dritten Studienabschnitt, sowie die Schaffung der künstlerischen Diplomarbeit.

wird ersetzt durch:

Anmeldungsvoraussetzung für die Diplomprüfung ist die Absolvierung aller im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlfächer für den dritten Studienabschnitt, sowie die Schaffung der künstlerischen Diplomarbeit, deren Fertigstellung durch Unterschrift der/des Betreuerin/ Betreuers des künstlerischen Teiles belegt sein muss.

B) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.3.2007 die Durchführung folgender Änderungen im Studienplan Diplomstudium Instrumentalstudium/Studienzweig Gitarre genehmigt:

Studienplan Instrumentalstudium/ Studienzweig Gitarre Seite 26f:

2. Studienabschnitt

1. Pflichtfächer.... Musikalische Fertigkeiten:

es wird neu eingefügt: Literaturstudium mit Solokorrepetitor Gitarre 1,2 KE (Semesterstunden: 2)

ECTS: 1

Musikalische Fertigkeiten: neue Semesterstundenanzahl: 7 (bisher 5)

Pflichtfächer des 2. Studienabschnittes: neue Semesterstundenzahl: 63 (bisher 61),

neue ECTS Punktezahl: 167 (bisher 166)

Somit beträgt die Gesamtsemesterstundenanzahl des Studienzweiges Gitarre 145 Semesterstunden (bisher 143) davon entfallen 75 auf den 2. Studienabschnitt (bisher 73)

3. Studienabschnitt

1. Pflichtfächer....

Literaturstudium mit Solokorrepetitor Gitarre 1,2 KE

wird ersetzt durch

Literaturstudium mit Solokorrepetitor Gitarre 3,4 KE

C) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.3.2007 die Durchführung folgender Änderungen im Studienplan Diplomstudium Instrumentalstudium genehmigt:

Bei der Beschreibung der Lehrveranstaltungen der einzelnen Studienzweige (2. und 3. Abschnitt) im Instrumentalstudienplan wird der Ausdruck „Studienrichtung“ im ersten Satz durch den Ausdruck „Studienzweig“ ersetzt.

Im Studienplan Instrumentalstudium entfällt auf Seite 7, unter „Sonderbestimmungen für den Studienzweig Streicherkammermusik“ (Punkt 2b) der Satz „bei bestandener Kammermusikzulassungsprüfung erfolgt die automatische Vorrückung in den 3. Studienabschnitt“ ist zu streichen.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

240. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik.

A) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 25.4.2007 die Durchführung folgender Änderungen im Studienplan für das Bakkalaureatsstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik genehmigt:

Die Bezeichnung der LV "Der Beruf des Instrumental(Gesangs)pädagogen (Einführung in die IGP)" lautet ab 1.10.2007 "Instrumental- und Gesangspädagogik als Beruf".

Im Schwerpunkt „2. Instrument/Gesang (Popularmusik) für Klassiker“ lautet die Bezeichnung der LV "Lehrpraxis des 2. Instruments/Gesangs 1 SU" ab 1.10.2007 "Lehrpraxis des 2. Instruments/Gesangs (Anfänger) 1 SU“.

B) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 25.4.2007 die Durchführung folgender Änderungen in den Studienplänen für das Bakkalaureatsstudium und das Magisterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik genehmigt:

Verordnung über die pauschale Anerkennung von geänderten Lehrveranstaltungen (Studienpläne IGP Bakkalaureat/Magister) gültig bis 30.9.2007 → Studienpläne IGP Bakkalaureat/Magister gültig ab 1.10.2007) gem § 78 UG 2002

"Der Beruf des Instrumental(Gesangs)pädagogen (Einführung in die IGP)" wird angerechnet für "Instrumental- und Gesangspädagogik als Beruf".

Im Schwerpunkt „2. Instrument/Gesang (Popularmusik) für Klassiker“ wird "Lehrpraxis des 2. Instruments/Gesangs 1 SU" (sofern vor dem 30.9.2007 absolviert) angerechnet für "Lehrpraxis des 2. Instruments/Gesangs (Anfänger) 1 SU".

"Bildungstheoretische Grundlagen des Instrumental(Gesangs)unterrichts (einschließlich didaktische Interpretation)" wird angerechnet für "Grundlagen der Instrumental- und Gesangspädagogik".

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

241. Änderung des Studienplans Magisterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik.

A) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 25.4.2007 die Durchführung folgender Änderungen im Studienplan für das Magisterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik genehmigt:

Die Bezeichnung der LV "Bildungstheoretische Grundlagen des Instrumental(Gesangs)unterrichts (einschließlich didaktische Interpretation)" lautet ab 1.10.2007 "Grundlagen der Instrumental- und Gesangspädagogik".

Die Bezeichnung der LV "Ensembleprojekt 2 EU (für zkF Tasteninstrumente und Gitarre)" lautet ab 1.10.2007 "Ensembleprojekt 2 EU (für zkF Tasteninstrumente, Gitarre und Harfe)".

B) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 25.4.2007 die Durchführung folgender Änderungen in den Studienplänen für das Bakkalaureatsstudium und das Magisterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik genehmigt:

Verordnung über die pauschale Anerkennung von geänderten Lehrveranstaltungen (Studienpläne IGP Bakkalaureat/Magister) gültig bis 30.9.2007 → Studienpläne IGP Bakkalaureat/Magister gültig ab 1.10.2007) gem § 78 UG 2002

"Der Beruf des Instrumental(Gesangs)pädagogen (Einführung in die IGP)" wird angerechnet für "Instrumental- und Gesangspädagogik als Beruf".

Im Schwerpunkt „2. Instrument/Gesang (Popularmusik) für Klassiker“ wird "Lehrpraxis des 2. Instruments/Gesangs 1 SU" (sofern vor dem 30.9.2007 absolviert) angerechnet für "Lehrpraxis des 2. Instruments/Gesangs (Anfänger) 1 SU".

"Bildungstheoretische Grundlagen des Instrumental(Gesangs)unterrichts (einschließlich didaktische Interpretation)" wird angerechnet für "Grundlagen der Instrumental- und Gesangspädagogik".

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

242. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Katholische Kirchenmusik.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 25.4.2007 die Durchführung folgender Änderungen im Studienplan für das Bakkalaureatsstudium Katholische Kirchenmusik genehmigt:

Im III. Abschnitt unter § 8 Bakkalaureatsprüfung wird Teil b) ersetzt durch:

b) Orgel und Improvisation

Die kommissionelle Prüfung in Orgel und Improvisation findet in zwei Teilen statt.

1. Teil: Improvisation und Liturgisches Orgelspiel

Für die Prüfung aus Improvisation und Liturgisches Orgelspiel erhält die Kandidatin/der Kandidat zwei Stunden vor der Prüfung die Aufgabenstellung.

2. Teil: Orgel

Die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat hat ein Programm aus folgenden Werkgruppen

zu wählen:

1) Ein Werk aus der Zeit vor J.S. Bach

2) Zwei Werke von J.S. Bach (im Schwierigkeitsgrad von Praeludium und Fuge f-moll), davon eines choralgebunden im Schwierigkeitsgrad der „Leipziger Choräle“

3) Ein Werk aus dem 19. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von F. Mendelssohn)

4)  Zwei Werke aus dem 20. bzw. 21. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von Paul Hindemith), wovon eines nach 1970 entstanden sein muss.

Eines der Werke der Gruppen 1, 2 und 4 muss eine Cantus firmus-Bearbeitung sein.

§ 7 Nachweis von Vorkenntnissen lautet nun:

Die Lehrveranstaltungen der zentralen künstlerischen Fächer sind aufbauend zu absolvieren. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern ist die positive Beurteilung der vorangegangenen Lehrveranstaltungsprüfung aus dem jeweiligen künstlerischen Fach. Im Besonderen ist jedoch für die Anmeldung der zentralen künstlerischen Fächer Improvisation 1 und Liturgisches Orgelspiel 1 Folgendes Voraussetzung:

Improvisation 1 setzt die positive Absolvierung von Orgel 4 voraus.

Liturgisches Orgelspiel 1 setzt die positive Absolvierung von Orgel 2 voraus.

Weiters sind davon auch folgende Pflichtfächer betroffen:

Tonsatz 4 ist Voraussetzung für Einführung in die Komposition 1.

Musikgeschichte 2 ist Voraussetzung für Repertoire der Kirchenmusik 1.

Einführung in das Graduale Romanum 2 ist Voraussetzung für Semiologie 1.

Bei der Lehrveranstaltung Musikgeschichte 2 wird der LV-Typ von VO auf KO geändert.

Bei der Lehrveranstaltung Musikgeschichte 3,4 (WF) wird der LV-Typ von VO auf VU geändert.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

243. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Evangelische Kirchenmusik.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 25.4.2007 die Durchführung folgender Änderungen im Studienplan für das Bakkalaureatsstudium Evangelische Kirchenmusik genehmigt:

Im III. Abschnitt unter § 8 Bakkalaureatsprüfung wird Teil b) ersetzt durch:

b) Orgel und Improvisation

Die kommissionelle Prüfung in Orgel und Improvisation findet in zwei Teilen statt.

1. Teil: Improvisation und Liturgisches Orgelspiel

Für die Prüfung aus Improvisation und Liturgisches Orgelspiel erhält die Kandidatin/der Kandidat zwei Stunden vor der Prüfung die Aufgabenstellung.

2. Teil: Orgel

Die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat hat ein Programm aus folgenden Werkgruppen

zu wählen:

1)  Ein Werk aus der Zeit vor J.S. Bach

2) Zwei Werke von J.S. Bach (im Schwierigkeitsgrad von Praeludium und Fuge f-moll), davon eines choralgebunden im Schwierigkeitsgrad der „Leipziger Choräle“

3) Ein Werk aus dem 19. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von F. Mendelssohn)

4)  Zwei Werke aus dem 20. bzw. 21. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von Paul Hindemith), wovon eines nach 1970 entstanden sein muss.

Eines der Werke der Gruppen 1, 2 und 4 muss eine Cantus firmus-Bearbeitung sein.

§ 7 Nachweis von Vorkenntnissen lautet nun:

Die Lehrveranstaltungen der zentralen künstlerischen Fächer sind aufbauend zu absolvieren. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern ist die positive Beurteilung der vorangegangenen Lehrveranstaltungsprüfung aus dem jeweiligen künstlerischen Fach. Im Besonderen ist jedoch für die Anmeldung der zentralen künstlerischen Fächer Improvisation 1 und Liturgisches Orgelspiel 1 Folgendes Voraussetzung:

Improvisation 1 setzt die positive Absolvierung von Orgel 4 voraus.

Liturgisches Orgelspiel 1 setzt die positive Absolvierung von Orgel 2 voraus.

Weiters sind davon auch folgende Pflichtfächer betroffen:

Tonsatz 4 ist Voraussetzung für Einführung in die Komposition 1.

Musikgeschichte 2 ist Voraussetzung für Repertoire der Kirchenmusik 1.

Einführung in das Graduale Romanum 2 ist Voraussetzung für Semiologie 1.

Bei der Lehrveranstaltung Musikgeschichte 2 wird der LV-Typ von VO auf KO geändert.

Bei der Lehrveranstaltung Musikgeschichte 3,4 (WF) wird der LV-Typ von VO auf VU geändert.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

244. Curriculum für den Vorbereitungslehrgang für Tasteninstrumente, Streich- und andere Saiteninstrumente sowie Blas- und Schlaginstrumente.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.3.2007 die Durchführung des Studienplans für den neuen Vorbereitungslehrgang für Tasteninstrumente, Streich- und andere Saiteninstrumente sowie Blas- und Schlaginstrumente genehmigt:

curriculum

für den

Vorbereitungslehrgang

für

Tasteninstrumente

Streich- und andere Saiteninstrumente

Blas- und Schlaginstrumente

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten § 25 Abs 1 Z 10 UG 2002: Bereich Instrumentalstudium vom 17.01.2007; genehmigt in der Sitzung des Senats vom 28.3.2007.

DIE ZIELSETZUNG DES UNIVERSITÄTSLEHRGANGES

Der Lehrgang dient der Vorbereitung auf das Instrumentalstudium.

DAUER DES UNIVERSITÄTSLEHRGANGES

Der Lehrgang dauert 4 Semester und umfasst 16 Semesterstunden (Tasteninstrumente: 13 Semesterstunden). Höchstalter für die Beendigung: vollendetes 19. Lebensjahr (Stichtag 30.09.)

Ausnahme: verlängerter Schulbesuch bzw. Zivil-/Präsenzdienst (mit Bestätigung)

DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG

Mindestalter: vollendetes 15. Lebensjahr (Stichtag: 1.10.); positiv beurteilte Zulassungsprüfung.

ZULASSUNG

Im Rahmen einer kommissionellen Zulassungsprüfung vor einem Prüfungssenat erfolgt die Überprüfung der Kenntnisse am Instrument und der musikalischen Begabung. Die Zusammensetzung des Prüfungssenates erfolgt gemäß § 76 Abs 1 UG 2002.

DIE LEHRVERANSTALTUNGEN AUS DEN

Pflichtfächern

  1. 2. 3. 4. Semester
Pflichtfächer:        
Zentrales künstlerisches Fach 1-4 KE 1 2.0 2.0 2.0 2.0
Klavier 1-2 KE (außer für zkF Tasteninstrumente)     1.0 1.0
Ensemble 1,2 EU     0.5 0.5
Literaturstudium mit Solokorrepetition 1,2 EU

(außer für zkF Tasteninstrumente)

    0.5 0.5
Gehör-/Rhythmusschulung 1-4 UE 1.0 1.0 1.0 1.0
  ________________________________________________
Summe 3.0 3.0 5.0 5.0
      für zkF Tasteninstrumente 3.0 3.0 3.5 3.5

Die Lehrveranstaltungen aus dem zentralen künstlerischen Fach sind aufbauend zu absolvieren. Die Anmeldung des zentralen künstlerischen Faches der jeweiligen Semesterstufe setzt den positiven Abschluss der in den vorhergehenden Semestern vorgesehenen sonstigen Pflichtfächer voraus.

________________________

1 Abkürzungen: EU = Ensembleunterricht, KE = künstlerischer Einzelunterricht, UE = Übung

PRÜFUNGSORDNUNG

Für die Absolvierung des Lehrganges ist die positive Beurteilung in allen Lehrveranstaltungen Voraussetzung.

Dispensprüfungen für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gem. § 15 Abs 1 3. Satz der studienrechtlichen Satzungsbestimmungen:

Über Antrag der Studierenden kann das entscheidungsbefugte Kollegialorgan Instrumentalstudium auf Grund von Vorstudien, die einen fachlichen Bezug erkennen lassen, für folgende Lehrveranstaltungen Dispensprüfungen bewilligen:

Klavier 1,2 KE (außer für zkF Tasteninstrumente), Ensemble 1,2 EU, Literaturstudium mit Solokorrepetition 1,2 EU (außer für zkF Tasteninstrumente), Gehör-/Rhythmusschulung 1-4 UE

ZEUGNIS

Die Teilnahme am Lehrgang wird durch ein Zeugnis beurkundet.

Übergangsbestimmungen

Alle im auslaufenden Vorbereitungslehrgang im Sommersemester 2007 gemeldeten Studierenden müssen eine Zulassungsprüfung absolvieren. Der Zulassungsprüfungssenat hat festzulegen, in welches Semester diese Studienwerber einzustufen sind, und welche Lehrveranstaltungen diesen Studienwerbern allenfalls zu erlassen sind.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

245. Änderung des Studienplans Vorbereitungslehrgang Gesangspädagogik.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 25.4.2007 die Durchführung folgender Änderung im Studienplan für den Vorbereitungslehrgang für Gesangspädagogik genehmigt:

Vorbereitungslehrgang für Gesangspädagogik

Studienkennzahl T 993 281

Dieser Lehrgang dient der Vorbereitung auf das Bakkalaureatsstudium IGP mit dem zentralen künstlerischen Fach Gesang, wobei davon ausgegangen wird, dass die Voraussetzungen im zentralen künstlerischen Fach Gesang für das ordentliche Studium binnen 2 Semestern erbracht werden können.

Die Zulassung kann als außerordentliche(r) Studierende(r) zwischen dem vollendeten 17. und 25. Lebensjahr erfolgen.

Zulassungserfordernisse:

Nachweis der Beherrschung der deutschen Sprache; wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, Ablegen einer Ergänzungsprüfung.

Erfolgreiches Ablegen der Zulassungsprüfung (Allgemeine Musiklehre- und Gehörtest, Grundkenntnisse im Klavierspiel – siehe gesondertes Informationsmaterial; Vortrag mehrerer Werke).

Zulassungsprüfung, künstlerischer Teil Gesang:

drei Lieder

zwei Arien

(dieses Programm ist auswendig vorzutragen)

Bei Bedarf überprüft die Kommission Umfang und Beschaffenheit der Stimme anhand von Skalen.

Studiendauer:

Die Studiendauer umfasst 2 Semester.

Unterrichtsplan:

Gesang (Vorbereitung) 1,2   KE 1.0

Gehörbildung 1, 2    SU 1.0

Satzlehre 1,2     SU 2.0

Nach Maßgabe freier Plätze können weitere (Gruppen-)Lehrveranstaltungen der Studieneingangsphase im IGP-Bakkalaureatsstudium besucht werden.

Der Unterricht in Gesang (Vorbereitung) erfolgt bei den Lehrenden des zentralen künstlerischen Fachs Gesang (IGP).

Inkrafttreten:

Der Studienplan tritt mit 1.10.2007 in Kraft.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

246. Änderung des Studienplans für den Postgraduate-Universitätslehrgang „Musikdramatische Darstellung“.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 25.4.2007 die Durchführung folgender Änderungen im Studienplan für den Postgraduate-Universitätslehrgang „Musikdramatische Darstellung“ genehmigt:

Szen. Interpretation 1,2 6 KN wird ersetzt durch Szen. Interpretation 5 KK

Musikal. Interpretation 1,2 3 KN wird ersetzt durch Musikal. Interpretation 1,2 4 KK

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

Habilitationskommissionen

247. Zusammensetzung der Habilitationskommission Leonid SOROKOW im Fach Violine.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 25.04.2007 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Leonid Sorokow (angestrebtes Fach Violine) wie folgt zusammensetzt:

Universitätsprofessoren: Christian Altenburger

           Josef Hell

      Klaus Maetzl

Akademischer Mittelbau: Stefan Kamilarov

entsendete Studierendenvertreterin:  Ismene Weiss

Gemäß § 103 (5) UG 2002 werden Michael Frischenschlager und Gerhard Schulz als interne Gutachter und Eduard Eichwalder und Goran Koncar als externe Gutachter bestellt.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

248. Bestellung von Gutachtern in die Habilitationskommission Elisabeth KROPFITSCH im Fach Violine.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 25.04.2007 beschlossen, dass gemäß § 103 (5) UG 2002 Michael Frischenschlager und Gerhard Schulz als interne Gutachter und Eduard Eichwalder und Goran Koncar als externe Gutachter bestellt werden.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

249. Mitteilung betreffend Stellungnahmen gemäß § 103 (6) UG 2002 zu den Gutachten für die UniversitätsprofessorInnen des Fachbereiches und des fachlich nahe stehenden Bereichs im Habilitationsfach Historische Musikwissenschaft (Habilitationsverfahren Christian GLANZ).

Gemäß § 103 (6) UG 2002 haben die Universitätsprofessoren/innen des Fachbereiches und des fachlich nahe stehenden Bereichs das Recht, Stellungnahmen zu den Gutachten in Habilitationsverfahren abzugeben.

Die Gutachten für das Habilitationsverfahren Christian Glanz liegen in der Zeit von 02. Mai 2007 bis 23. Mai 2007 im Büro des Senats, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsichtnahme auf.

Bitte um vorherige Terminvereinbarung: Tel. 01-711 55-7001 oder e-mail: senat@mdw.ac.at.

Der Vorsitzende des Senats: Rudolf Riedmann

Offene Stellen

250. Ausschreibung der Stelle einer operativen Leiterin/eines operativen Leiters des Universitätslehrgangs „Aufbaustudium Kulturmanagement“ am Institut für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab Juni 2007 die Stelle

einer operativen Leiterin/eines operativen Leiters

des Universitätslehrgangs „Aufbaustudium Kulturmanagement“

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: 25 Wochenstunden

Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Universitäts- oder FH-Studium

Gewünschte Qualifikationen: Kenntnisse zu Organisationsfragen postgradualer Lehrgänge; Eignung für eine leitende Funktion in der öffentlichen Verwaltung generell sowie spezifische Fähigkeiten zur Wahrnehmung der operativen Leitung (in Abstimmung mit der Lehrgangs- und Institutsleitung); Organisationstalent und Erfahrungen in organisatorischen Belangen, Kommunikations- und Entscheidungsfähigkeit, Eigeninitiative, Flexibilität, gute Englisch- und EDV-Kenntnisse werden erwartet.

Aufgaben: Koordination und Organisation des Aufnahmeverfahrens, Planung, Koordination, Abwicklung sowie Evaluierung der Lehre, studentische Betreuung, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing sowie die Verwaltung des Budgets.

Bewerbungsfrist: 2. Mai 2007 bis 23. Mai 2007

Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 2231/07 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

251. Wiederholung der Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

An der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist die Funktion

der Rektorin/des Rektors

gemäß den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 zu besetzen.

Der Senat der Leopold-Franzens-Universität strebt ein möglichst hohes Maß an Dichte und Breite der Bewerbungen um die Funktion der Rektorin/des Rektors an und wiederholt die Ausschreibung vom 24. Jänner 2007. Mit der Wiederholung der Ausschreibung beginnt das Besetzungsverfahren neu. Kandidaten, die sich aufgrund der Ausschreibung vom 24. Jänner 2007 beworben haben und ihre Bewerbung aufrechterhalten wollen, müssen dies innerhalb der nunmehrigen Ausschreibungsfrist ausdrücklich mitteilen, andernfalls ihre Bewerbung als zurückgezogen angesehen wird.

Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (www.uibk.ac.at) wurde 1669 gegründet und gliedert sich in 15 Fakultäten. Sie beschäftigt derzeit fast 3.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und betreut etwa 21.000 Studierende.

Die Universität besitzt ein hohes Maß an Autonomie und ist für die wissenschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung der Region von großer Bedeutung.

Zur Rektorin/zum Rektor kann nur eine Person mit internationaler Erfahrung und der Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität gewählt werden. Die Rektorin oder der Rektor soll verantwortungsbewusst, engagiert, umsetzungsstark, kommunikativ und wettbewerbsbewusst sein. Es wird erwartet, dass sie/er die Weiterentwicklung der Universität in Kooperation mit den anderen Leitungsorganen und unter Beachtung der Gleichwertigkeit der Wissenschaften maßgeblich mitgestaltet.

Die Funktionsperiode beginnt am 1. Oktober 2007 und beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Bewerbungen sollen nachvollziehbar machen, inwiefern die Kandidatin oder der Kandidat die genannten Voraussetzungen und das erwünschte Qualifikationsprofil erfüllt. Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen wird zusätzlich eine Beschreibung der konzeptuellen Vorstellungen über die weitere Entwicklung der Universität Innsbruck unter den Bedingungen des Universitätsgesetzes 2002 erwartet. Es wird vorausgesetzt, dass die Bewerberinnen und Bewerber bereit sind, sich und ihre Vorstellungen im Rahmen eines öffentlichen Hearings zu präsentieren.

Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.

Bewerbungen sind bis spätestens 29. Mai 2007 (Einlangen im Büro des Senats) an den Vorsitzenden des Senats der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Univ.-Prof. Dr. Ivo Hajnal, Büro des Senats, Innrain 52, A-6020 Innsbruck, zu richten, der auch für weitere Anfragen zur Verfügung steht (senatsbuero@uibk.ac.at).

E. Freismuth

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 16. Mai 2007

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103, E-Mail: asp@mdw.ac.at